Weiterbildungsstipendium

Begabtenförderung berufliche Bildung

Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre”

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung” gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre” mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
  • die IHK-Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
    • ODER bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei Platzierungen gekommen ist
    • ODER ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
    • ALTERNATIV besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z. B. Freiwilligendienste, Mutterschutz oder Elternzeit, schwerwiegende Erkrankungen, zweite Ausbildung nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
  • wer weder Vollzeitstudent noch Hochschulabsolvent ist

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle –  in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • berufliche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fach­kauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B.  durch Sprachreisen, EDV-Kurse, Rhetorik-Lehrgänge, Konflikt- und Projektmanagement-Seminare) und
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen,
  • IT-Bonus i. H. v. 250 EUR zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer beantragten Maßnahme.
  • Prüfungskosten sind förderfähig. Dies gilt auch für Materialkosten, Fahrten zur Prüfung und mit der Prüfung notwendige Übernachtungen.
Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, können nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:
  • Die Maßnahme läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme der Stipendiaten in die Begabtenförderung (längerfristige Maßnahme),
  • der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt und
  • die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag genannt.
Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in die Begabtenförderung förderfähig.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipen­diaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 EUR für anspruchsvolle Weiter­bildungen beantragen - also insgesamt bis zu 8.700 EUR in drei Jahren. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die IHK Potsdam ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum Beginn eines neuen Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November des Vorjahres. (Spätere Aufnahmen sind bis dato noch möglich!!!)  Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind.
Ablauf Bewerbungsverfahren
Im ersten Schritt benötigen wir einige Daten von Ihnen, um Sie im Bewerbungstool anlegen zu können. Nachdem wir Sie angelegt haben, erhalten Sie im zweiten Schritt eine E-Mail um weitere Daten zu ergänzen. Zuletzt wird anhand Ihrer Daten eine PDF erstellt, die Sie uns bitte unterzeichnet samt weiterer einzureichender Unterlagen postalisch zusenden:
  • aus Bewerbertool generiertes und unterzeichnetes PDF
  • Kopie des IHK-Zeugnisses
  • Kopie des Berufsschulabschlusszeugnisses
  • Kopie des Arbeitsvertrages (Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers)
  • ggf. Bescheinigungen über anzurechnende Zeiten
  • ggf. begründeter Vorschlag des Arbeitgeber bzw. der Berufsschule
  • ggf. Kopie der Urkunde an der Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb (1.-3. Platz)
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Begabtenförderung?

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unser Team Begabtenförderung. In erster Linie steht Ihnen Frau Stefanie Polzin-Wertmann (0331-2786-316) als Ansprechpartnerin zur Seite. In Vertretung können Sie auch Herrn Dustin Melz (0331-2786-272) kontaktieren. Beide erreichen Sie per Mail über: begabtenfoerderung@ihk-potsdam.de