Fortbildungsprüfungen

Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in

Kurz vorgestellt: Gepr. Technische/r Fachwirt/-in

Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung
  • in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchen sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
  • das Wahrnehmen von Schnittstellenfunktionen zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen,
  • sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Darüber hinaus ist durch die Prüfung festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.

Wie ist die Prüfung aufgebaut?

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) (schr.)
2. Technische Qualifikationen (TQ) (schr.)
3. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) (schr. + mdl.)
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) - 4 schriftliche Fächer
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
2. Technische Qualifikationen (TQ) - 3 schriftliche Fächer
  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik
In den Teilprüfungen 1 & 2 kann bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
3. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) - 1 schriftliches Fach + 1 mündliches Fach
  • Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik *1
  • Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle *1
  • Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz *1
  • Führung und Zusammenarbeit (mdl.)
*1 wird als ein schriftliches Fach abgeprüft
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen" ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mündlich durchgeführt.
Zur Übung: Als Vorbereitung auf die Prüfung können die Aufgaben der letzten Jahre über DIHK-Bildungs-Shop bestellt werden.

Welche Rechtsgrundlagen gelten dafür?

Die Prüfung wird nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin(VO) TechFachwPrV und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführt.

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. IHK-Finder
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der Verordnung TechFachwPrV beschrieben.
Die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ und „Technischen Qualifikationen“ sind zuerst abzulegen. Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich technischen Ausbildungsberuf
keine
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
ein Jahr
keiner der oben genannten Abschlüsse
vier Jahre
Die Zulassung zu den “Handlungsspezifischen Qualifikationen” erfordert den Nachweis über die Ablegung der Prüfungsteile “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen”, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zum Fachgespräch kann nur zugelassen werden, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.

Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)

Prüfungsdurchlauf Prüfungsteil Prüfungstermin Anmeldefrist
Herbst 2026 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 21.10.2026 30.06.2026
II. Technische Qualifikationen (TQ) 23.09.2026
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 02.12.2026
Frühjahr 2027 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 17.03.2027 31.12.2026
II. Technische Qualifikationen (TQ) 05.03.2027
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 05.05.2027
Herbst 2027 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 13.10.2027 30.06.2027
II. Technische Qualifikationen (TQ) 22.09.2027
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 03.12.2027
Frühjahr 2028 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 07.03.2028 31.12.2027
II. Technische Qualifikationen (TQ) 03.03.2028
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 05.05.2028
Herbst 2028 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 18.10.2028 30.06.2028
II. Technische Qualifikationen (TQ) 22.09.2028
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 01.12.2028
Frühjahr 2029 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 14.03.2029 31.12.2028
II. Technische Qualifikationen (TQ) 28.02.2029
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 09.05.2029
Herbst 2029 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 17.10.2029 30.06.2029
II. Technische Qualifikationen (TQ) 21.09.2029
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 30.11.2029
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite “Technische Fachwirte”.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Um sich für die Prüfung anzumelden, benötigen Sie den Zulassungsbescheid.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu. Ein gesondertes Anmeldeformular ist nicht erforderlich.
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung werden mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung versendet.
Hinweis: Prüfungsteile müssen nicht unbedingt direkt hintereinander ablegt werden (z.B. WQ, TQ und HQ im Frühjahr), sondern können auch unabhängig voneinander und zu unterschiedlichen Terminen angemeldet werden. Zum Beispiel: WQ + TQ im Frühjahr und HQ im Herbst oder auch nur die TQ im Frühjahr, WQ im Herbst und HQ wird noch offen gelassen. Voraussetzung für die HQ ist aber u.a. eine abgelegte WQ+TQ-Prüfung.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Die Prüfungsgebühr für den Prüfungsteil wirtschaftsbezogenen Qualifikationen beträgt zurzeit 280,00 EUR. Für den Prüfungsteil technische Qualifikationen fällt eine Gebühr von 210,00 EUR an und 285,00 EUR für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen. Die Gesamtgebühr beläuft sich auf 775,00 EUR.
Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
2. Teilprüfung Technische Qualifikationen
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
3. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer 110,00 EUR
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 175,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 30 %
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 50 %
Entschuldigtes Fernbleiben 50 %
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 %

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Techn. Fachwirt (IHK) im Downloadbereich.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.

Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?

Woher bekomme ich weitere Informationen?