Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in
- Kurz vorgestellt: Gepr. Technische/r Fachwirt/-in
- Wie gliedert sich die Prüfung?
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für diese Prüfung?
- Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
- Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)
- Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
- Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
- Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
- Was passiert, wenn ich krank bin?
- Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
- Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
Kurz vorgestellt: Gepr. Technische/r Fachwirt/-in
Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchen sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
- das Wahrnehmen von Schnittstellenfunktionen zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen,
- sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Darüber hinaus ist durch die Prüfung festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.
Wie gliedert sich die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) (schr.)
2. Technische Qualifikationen (TQ) (schr.)
3. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) (schr. + mdl.)
2. Technische Qualifikationen (TQ) (schr.)
3. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) (schr. + mdl.)
Inhalte:
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ)
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
2. Technische Qualifikationen (TQ)
- Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
- Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
- Fertigungs- und Betriebstechnik
In den Teilprüfungen 1 & 2 kann bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
3. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
- Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
- Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
- Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
- Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen" ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mündlich durchgeführt.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen" ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mündlich durchgeführt.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für diese Prüfung?
Die Prüfung wird nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin(VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführt.
Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Zu Ihrer zuständigen IHK
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) beschrieben.
Die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ und „Technischen Qualifikationen“ sind zuerst abzulegen. Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
|
Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten) |
---|---|
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich technischen Ausbildungsberuf
|
keine
|
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
|
ein Jahr
|
keiner der oben genannten Abschlüsse
|
vier Jahre
|
Die Zulassung zu den “Handlungsspezifischen Qualifikationen” erfordert den Nachweis über die Ablegung der Prüfungsteile “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen”, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zum Fachgespräch kann nur zugelassen werden, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.
Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)
Prüfungsdurchlauf | Prüfungsteil | Prüfungstermin | Anmeldefrist |
---|---|---|---|
Herbst 2025 | I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) | 22.10.2025 | 30.06.2025 |
II. Technische Qualifikationen (TQ) | 16.09.2025 | ||
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) | 03.12.2025 | ||
Frühjahr 2026 | I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) | 25.03.2026 | 31.12.2025 |
II. Technische Qualifikationen (TQ) | 03.03.2026 | ||
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) | 06.05.2026 | ||
Herbst 2026 | I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) | 21.10.2026 | 30.06.2026 |
II. Technische Qualifikationen (TQ) | 23.09.2026 | ||
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) | 02.12.2026 | ||
Frühjahr 2027 | I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) | 17.03.2027 | 31.12.2026 |
II. Technische Qualifikationen (TQ) | 05.03.2027 | ||
III. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) | 05.05.2027 |
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite “Technische Fachwirte”.
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls schauen Sie bitte zuerst unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu. Ein gesondertes Anmeldeformular ist nicht erforderlich.
Hinweis: Prüfungsteile müssen nicht unbedingt direkt hintereinander ablegt werden (z.B. WQ, TQ und HQ im Frühjahr), sondern können auch unabhängig voneinander und zu unterschiedlichen Terminen angemeldet werden. Zum Beispiel: WQ + TQ im Frühjahr und HQ im Herbst oder auch nur die TQ im Frühjahr, WQ im Herbst und HQ wird noch offen gelassen. Voraussetzung für die HQ ist aber u.a. eine abgelegte WQ+TQ-Prüfung.
Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr für den Prüfungsteil wirtschaftsbezogenen Qualifikationen beträgt zurzeit 280,00 EUR. Für den Prüfungsteil technische Qualifikationen fällt eine Gebühr von 210,00 EUR an und 285,00 EUR für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen.
Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | |
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer | 70,00 EUR |
2. Teilprüfung Technische Qualifikationen | |
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer | 70,00 EUR |
3. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen | |
Komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer | 110,00 EUR |
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation | 175,00 EUR |
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | 30 % |
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | 50 % |
Entschuldigtes Fernbleiben | 50 % |
Unentschuldigtes Fernbleiben | 100 % |
Zum vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam.
Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.
Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Techn. Fachwirt (IHK) im Downloadbereich.
Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.
Was passiert, wenn ich krank bin?
Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Technische Fachwirte" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).