IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Technischer Betriebswirt / Geprüfte Technische Betriebswirtin

Was ist das Ziel der Prüfung?

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über vertieftes und erweitertes betriebswirtschaftliches Fachwissen verfügt, das ihn neben seinen technischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen befähigt, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Gem. § 2 der VO zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  • eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.

Wie kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich zu erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular unter “weitere Informationen”.

Wo finde ich die Prüfungstermine?

Wir prüfen an allen bundeseinheitlichen Terminen. Grober Zeitplan: 
Prüfungsdurchlauf
schr. Prüfungen
mdl. Prüfung Orga+UF 
Projektarbeit
Fachgespräch
Frühjahr
März/Anfang April
Mitte Mai 
Mitte Juni
Mitte September
Herbst
Ende Oktober
Anfang Dezember
Mitte Januar d. Folgejahres
Mitte April des Folgejahres

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/-innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung in Präsenz teilnehmen.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 438 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die “Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin" (VO) enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 414 KB) Artikel 6 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 7 zugeordnet. 

Wie ist die Prüfung strukturiert?

I. Prüfungsteil Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
  • Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre (schr.)
  • Rechnungswesen (schr.)
  • Finanzierung und Investition (schr.)
  • Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft (schr.)
Bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
II. Prüfungsteil „Management und Führung“
  • Organisation und Unternehmensführung (mdl.)
  • Personalmanagement (schr.)
  • Informations- und Kommunikationstechniken (schr.)
Der Prüfungsteil II darf erst nach dem Ablegen des Prüfungsteils I durchgeführt werden.
III. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Der Teilnehmer soll in einer praxisorientierten Projektarbeit nachweisen, dass er komplexe Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
Außerdem soll der Teilnehmer in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Zum Fachgespräch ist nur zugelassen, wer in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.
Mit dem Prüfungsteil III ist spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Ablegen (jedes Fach mindestens 50 Punkte) der Teile I und II zu beginnen.

Wann habe ich die Prüfung bestanden?

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern, in der Projektarbeit und im Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen (mind. 50 Punkte) erzielt wurden.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Prüfungsteil/-fach
Gebühr
Teil 1 (gesamt):
VWL
ReWe
Finanzierung
MPA
400,00 EUR
70,00 EUR
110,00 EUR
110,00 EUR
110,00 EUR
Teil 2 (gesamt):
Personal
IKT
Orga
395,00 EUR
110,00 EUR
110,00 EUR
175,00 EUR
Teil 3 (gesamt):
Projektarbeit
Fachgespräch
410,00 EUR
235,00 EUR
175,00 EUR
GESAMT:
1.205,00 EUR

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist unser Mitarbeiter Dustin Melz unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Achtung: Sollten Sie einen Tag der schriftlichen Prüfung versäumt haben, müssen Sie die komplette schriftliche Prüfung nachholen. 

Wie kann ich von der Prüfung zurücktreten?

Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Prüfungsbeginn bei unserem Mitarbeiter Dustin Melz vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Fehlen Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkte = ungenügend bewertet.
Im Falle eines Rücktritts oder eines Fehlens, fallen prozentuale Anteile der Prüfungsgebühren an. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
Rücktritt nach Anmeldung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
30 %
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
50 %
Entschuldigtes Fernbleiben 
50 %
Unentschuldigtes Fernbleiben
100 %

Kann ich die Prüfung wiederholen?

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Ist das Fachgespräch nicht bestanden, muss eine Projektarbeit neu als Aufgabe gestellt werden.

Wie und wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Zur Recherche von Vorbereitungslehrgängen empfehlen wir folgende Datenbanken:

Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten? 

Infos zur finanziellen Förderung Ihrer Fortbildung finden Sie hier