Geprüfter Technischer Betriebswirt / Geprüfte Technische Betriebswirtin

Kurz vorgestellt: Gepr. Techn. Betriebswirt/-in

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über vertieftes und erweitertes betriebswirtschaftliches Fachwissen verfügt, das ihn neben seinen technischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen befähigt, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.

Wie gliedert sich die Prüfung?

I. Prüfungsteil Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
  • Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre (schr.)
  • Rechnungswesen (schr.)
  • Finanzierung und Investition (schr.)
  • Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft (schr.)
Bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
II. Prüfungsteil „Management und Führung“
  • Organisation und Unternehmensführung (mdl.)
  • Personalmanagement (schr.)
  • Informations- und Kommunikationstechniken (schr.)
Der Prüfungsteil II darf erst nach dem Ablegen des Prüfungsteils I durchgeführt werden.
III. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Der Teilnehmer soll in einer praxisorientierten Projektarbeit nachweisen, dass er komplexe Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
Außerdem soll der Teilnehmer in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nachweisen, dass er in der Lage ist, sein berufliches Wissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Zum Fachgespräch ist nur zugelassen, wer in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.
Mit dem Prüfungsteil III ist spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Ablegen (jedes Fach mindestens 50 Punkte) der Teile I und II zu beginnen.

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/-innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung in Präsenz teilnehmen.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die “Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin" (VO) enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) Artikel 6 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 7 zugeordnet.

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Gem. § 2 der VO zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  • eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.

Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)

Prüfungsdurchlauf Prüfungsteil Prüfungstermin Anmeldefrist
Herbst 2025 I. Prüfungsteil 23./24.10.2025 30.06.2025
II. Prüfungsteil 29./30.10.2025
Frühjahr 2026 I. Prüfungsteil 24./25.02.2026 31.12.2025
II. Prüfungsteil 04./05.03.2026
Herbst 2026 I. Prüfungsteil 22./23.10.2026 30.06.2026
II. Prüfungsteil 28./29.10.2026
Frühjahr 2027 I. Prüfungsteil 24./25.02.2027 31.12.2026
II. Prüfungsteil 03./04.03.2027
Grober Zeitplan:
Prüfungsdurchlauf schr. Prüfungen mdl. Prüfung Orga+UF Projektarbeit Fachgespräch
Frühjahr März/Anfang April Mitte Mai Mitte Juni Mitte September
Herbst Ende Oktober Anfang Dezember Mitte Januar d. Folgejahres Mitte April des Folgejahres
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite “Technische Betriebswirte”.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls schauen Sie bitte zuerst unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu. Ein gesondertes Anmeldeformular ist nicht erforderlich.
Hinweis: Prüfungsteile müssen nicht unbedingt direkt hintereinander ablegt werden (z.B. PT1 und PT2 im Frühjahr), sondern können auch unabhängig voneinander und zu unterschiedlichen Terminen angemeldet werden. Zum Beispiel: PT1 im Frühjahr und PT2 im Herbst oder auch nur die PT1 im Frühjahr und PT2 wird noch offen gelassen. Voraussetzung für die PT1 ist aber eine abgelegte PT2-Prüfung.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Prüfungsteil/-fach Gebühr
Teil 1 (gesamt):
VWL
ReWe
Finanzierung
MPA
400,00 EUR
70,00 EUR
110,00 EUR
110,00 EUR
110,00 EUR
Teil 2 (gesamt):
Personal
IKT
Orga
395,00 EUR
110,00 EUR
110,00 EUR
175,00 EUR
Teil 3 (gesamt):
Projektarbeit
Fachgespräch
410,00 EUR
235,00 EUR
175,00 EUR
GESAMT: 1.205,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 30 %
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 50 %
Entschuldigtes Fernbleiben 50 %
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 %

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Techn. Fachwirt (IHK) im Downloadbereich.

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.

Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?

Infos zur finanziellen Förderung Ihrer Fortbildung finden Sie hier.

Woher bekomme ich weitere Informationen?