Fortbildungsprüfungen

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Kurz vorgestellt: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte

arbeiten als Fach- und Führungskräfte im Dienstleistungsbereich der Sicherheitswirtschaft und im privaten Wach- und Sicherheitsgewerbe. Sie übernehmen Sach- und Organisationsaufgaben im Unternehmen, erstellen kundenorientierte Sicherheitskonzepte oder sind Vorgesetzte des Leitstandes. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören neben der Anleitung der Mitarbeiter die Überwachung der Kosten, Qualitätssicherung sowie Einhaltung der Arbeitssicherheit im Unternehmen.
Die Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft ist eine auf Mitarbeiterführung abzielende Aufstiegsfortbildung, die in der Rangliste zwischen Berufs- und Meisterabschluss steht. Das fachliche Ausgangsniveau basiert auf einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung.

Prüfungstermine in Potsdam

Wir prüfen bedarfsweise an bundeseinheitlichen Terminen. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr (März) und im Herbst (Oktober) statt. Mündliche  Ergänzungsprüfungen finden ca. 4 - 6 Wochen später statt bzw. am Tag der mündlichen Prüfung "Situationsbezogenes Fachgespräch".
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf auf der Seite "Informationen und Dokumente für Schutz- und Sicherheitskräfte" über den Button "Prüfungstermine" bzw. unter diesem Link.

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 438 KB)“ der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Besondere Rechtsvorschrift (RV) Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft vom 14.12.2005 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 167 KB)“ enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen. 

Muss ich bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 der RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 167 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von zwei bis fünf Jahren benötigt. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Sicherheitswirtschaft haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
zwei Jahre
ohne Berufsabschluss, aber fünfjährige Berufspraxis
drei Jahre

Wie gliedert sich diese Prüfung, und wie läuft sie in Potsdam ab?

Gliederung der Prüfung:
In der RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 167 KB) werden im § 3 die Handlungsbereiche mit Qualifikationsschwerpunkten genannt sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Übersicht finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteile
Handlungsbereiche
Prüfungsdauer
Prüfungstage
schriftlich
1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
   - Rechtskunde
   - Dienstkunde
150 Min.

1. Tag


schriftlich
2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
   - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
   - Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutz
   - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
150 Min.


1. Tag


mündlich
3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
   - Situationsbeurteilung und -bewältigung
   - Kommunikation
   - Kunden- und Serviceorientierung
   - Zusammenarbeit
30 Min.
(zzgl. 10 Min. Vorbereitungszeit)
2. Tag


Ablauf der Prüfung:
  • Die schriftlichen Prüfungen werden an einem Tag abgeprüft. Zwischen den einzelnen Prüfungsleistungen ist jeweils eine Pause von 30 Minuten. Gegebenenfalls muss für die Ergänzungsprüfung ein weiterer Prüfungstag eingeplant werden.
  • Nach Abschluss der Korrektur der schriftlichen Prüfungen findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Prüfungsteilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung erhalten. Am Folgetag werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte eine Prüfung nicht bestanden worden sein, liegt dem Brief ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bei.
  • Im schriftlichen Prüfungsteil kann eine mangelhafte schriftliche Prüfungsleistung (1 x Note 5) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Bei einer ungenügenden Leistungen (Note 6) besteht diese Möglichkeit nicht (siehe § 5 der RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 167 KB)). Angebote zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung unterbreiten wir mit dem Zuschicken der Prüfungsergebnisse. Die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung ist kostenfrei und zählt nicht als Wiederholungsprüfung! Jeder Handlungsbereich kann zweimal schriftlich wiederholt werden, unabhängig davon, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde. Wer auf die mündliche Ergänzungsprüfung verzichtet, hat den Handlungsbereich nicht bestanden und kann diesen zu einem der nächsten Termine schriftlich wiederholen, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war.
  • Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert i. d. R. nicht länger als 20 Minuten. Sie wird als Frage-Antwortgespräch geführt und bezieht sich auf mehrere Schwerpunkte des zu prüfenden Handlungsbereiches. Es gibt keine Vorbereitungszeit und keine Auswahlaufgaben. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet (siehe § 5 der RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 167 KB)). Nach Beendigung der mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie gebeten, einige Minuten vor dem Prüfungsraum zu warten. Die Prüfungsausschussmitglieder beraten sich. Danach bittet man Sie wieder in den Prüfungsraum. Der Prüfungsausschussvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mit und ob Sie den Handlungsbereich erfolgreich abgeschlossen haben (Note 4). Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.
  • Auch bei erfolgreich abgelegter Ergänzungsprüfung kann keine bessere Note als die 4 erreicht werden. Dies wäre nur durch Verzicht auf die Ergänzungsprüfung und durch Teilnahme an der schriftlichen Wiederholungsprüfung möglich. Die zum Bestehen des Handlungsbereiches in der mündlichen Ergänzungsprüfung erforderlichen Punkte, lassen sich wie folgt berechnen:
150 Punkte
-
2 x Punktzahl, die in der schriftlichen Prüfung bereits erreicht wurde
=
Punktzahl, die in der mündlichen Ergänzungsprüfung erreicht werden muss, um den Handlungsbereich mit 50 Punkten bestanden zu haben.
  • Der mündliche Handlungsbereich wird als Einzelprüfung geprüft. Hierfür erarbeiten die Prüfungsausschüsse eigene Prüfungsaufgaben und legen eigene Prüfungstermine fest. Die vier Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereiches stehen oben in der Übersicht. Dazu zieht der Prüfungsteilnehmer, aus zwei verdeckten Aufgaben eine. Wählt er diese ab, ist dann die zweite Aufgabe zu bearbeiten (siehe § 4 Abs. 3 der RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 167 KB)). Der mündliche Prüfungsteil soll i. d. R. nicht länger als 30 Minuten dauern, zzgl. zu dieser Zeit kann dem Prüfungsteilnehmer eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten eingeräumt werden. Im Vorbereitungsraum steht Konzeptpapier zur Verfügung. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen vor Ort mitgeteilt und ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 792 KB) bei. 

Wie melde ich mich zu dieser Prüfung an?

Prüfungsteilnehmer/innen, die einen Vorbereitungslehrgang im Bildungszentrum der IHK Potsdam besuchen, erhalten von der Projektleiterin mit den Anmeldeunterlagen für den Lehrgang auch das Formular zur Prüfungsanmeldung. Bei der Lehrgangsorganisation und der Planung des Unterrichts werden die Prüfungstermine mit bekannt gegeben. Die Projektleiterin gibt die Prüfungsanmeldeunterlagen für die gesamte Lehrgangsgruppe an den zuständigen Mitarbeiter der IHK Potsdam weiter.
Externe Teilnehmer/innen, die einen anderen Lehrgangsanbieter gewählt haben und sich über einen Fernlehrgang oder autodidaktisch vorbereiten, nutzen das Anmeldeformular im Downloadbereich. Ihre schriftliche Anmeldung muss immer vorher per Telefon abgesprochen werden, weil die Prüfungstermine nur bedarfsweise festgelegt werden. Die Anlagen der Anmeldung werden benötigt, um das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können. 
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Ergänzungsprüfungen und für den mündlichen Prüfungsteil werden Ihnen vom Bildungsträger angekündigt. Externe Teilnehmer müssen diese Termine bei der IHK Potsdam erfragen. Das Angebot für die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Dabei wird Ihnen der für Sie geplante Prüfungstag mit Uhrzeit genannt.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Eine Aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Schutz- und Sicherheitskräfte"  über den Button "Hilfsmittellisten".

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über die DIHK-Bildungs-GmbH bestellen. Nutzen Sie dazu auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Schutz- und Sicherheitskräfte"  den Button  "Produkte aus unserem Shop". Prüfungsaufgaben werden grundsätzlich nicht über die IHKs vertrieben!

Was kostet diese Prüfung?

Die Gebühren betragen derzeit für die gesamte Prüfung 315,00 EUR. Für den schriftlichen Teil (2 x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 140,00 EUR an und für den mündlichen Teil (Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch) von 175,00 EUR an. Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an: 
Schriftlicher Teil
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 Min. 
  70,00 EUR
Mündlicher Teil
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 
175,00 EUR
 Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Kann ich noch von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich angemeldet habe?

Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Beginn der Prüfung bei der IHK vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Liegt Ihre Erklärung über Ihren Rücktritt oder Ihre Rückstellung in der IHK Potsdam erst acht Wochen vor dem Prüfungstermin oder noch später vor, berechnen wir für den geleisteten Verwaltungsaufwand (Bearbeitung Ihrer Unterlagen, Einladung, Planen Ihrer Prüfung, Kosten der Prüfungsaufgaben etc.) eine Bearbeitungsgebühr von 26,00 EUR. Die bereits bezahlten Prüfungsgebühren werden dann zurückerstattet.
Falls Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt fehlen, wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkte = ungenügend bewertet.

Was muss ich beachten, wenn ich am Prüfungstag krank bin/krank werde?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist unverzüglich die IHK zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, die Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Die versäumten Prüfungsleistungen können dann zu einem späteren Termin nachgeholt werden. Für diese Nachprüfung berechnen wir Ihnen 26,00 EUR Verwaltungsgebühren.

Wann habe ich diese Prüfung bestanden und wann bekomme ich meine Zeugnisse?

Im § 7 der RV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 167 KB) sind folgende Aussagen zum Bestehen zu finden: Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen und mündlichen Handlungsbereichen, mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden (mindestens 50 Punkte). Die einzelnen Prüfungsleistungen sind jeweils gesondert zu bewerten. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen.
Im Falle des Bestehens übersendet Ihnen die IHK Potsdam i. d. R. innerhalb von 14 Tagen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ein paar Tage nach Ihrer Prüfung per Post den Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 792 KB).

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie einzelne Handlungsbereiche in der schriftlichen Prüfung, eine mündliche Ergänzungsprüfung oder den mündliche Prüfungsteil nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, auch ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 792 KB).
Ein Handlungsbereich, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die in der vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend waren (mindestens 50 Punkte) und Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden. Auf Antrag können auch bestandene Prüfungsleistungen einmal wiederholt werden, wenn das bereits erreichte Ergebnis verbessert werden soll. In diesem Falle gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Achtung:  Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für Schutz- und Sicherheitskräfte"  über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Melanie Ring unter der Telefonnummer 0331 2786-286 oder per E-Mail melanie.ring@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.