Geprüfte/r Küchenmeister/in

Was ist das Ziel der Prüfung?

Geprüfte Küchenmeister sind Fach- und Führungskräfte in der Gemeinschaftsverpflegung, im gehobenen Restaurant- und Hotelbetrieb, aber auch in Cateringunternehmen. Sie übernehmen Aufgaben in der Planung des Wareneinsatzes, leiten Mitarbeiter an und bilden Nachwuchskräfte aus. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören neben technischen und organisatorischen Aufgaben auch die Kostenüberwachung, die Qualitätssicherung sowie die Einhaltung der Arbeitssicherheit und der Lebensmittelhygiene. Geprüfte Küchenmeister fördern die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern, sind Bindeglied zur Geschäftsführung und pflegen einen guten Kontakt zu den Gästen.
Die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Küchenmeister zielt auf eine zukünftige Mitarbeiterführung ab und ist den Fachwirten gleichgestellt. Das fachliche Ausgangsniveau basiert auf einer abgeschlossenen dualen technisch-gewerblichen Berufsausbildung. Genau wie beim Handwerksmeister kann mit dieser Meisterprüfung auch das Ziel der Selbständigkeit verfolgt werden.

Wie gliedert sich die Prüfung?

Gliederung der Prüfung:
In der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) werden im § 3 bis 6 die Prüfungsteile und Handlungsbereiche genannt sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Übersicht finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteil Handlungsbereiche Prüfungsdauer Prüfungstage
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
(Basisteil)
1. Volks- und Betriebswirtschaft 75 Min. (schriftl.)


1. Tag

2. Rechnungswesen 90 Min. (schriftl.)
3. Recht und Steuern 75 Min. (schriftl.)
4. Unternehmensführung 90 Min. (schriftl.)
Handlungsspezifische Qualifikationen
(Handlungsteil)
1. Mitarbeiter führen und fördern 60 Min. (schriftl.)

2. Tag

2. Abläufe planen, durchführen und kontrollieren 60 Min. (schriftl.)
3. Produkte beschaffen und pflegen 90 Min. (schriftl.)
4. Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden 90 Min. (schriftl.)

3. Tag
5. Gäste beraten und Produkte vermarkten 60 Min. (schriftl.)
6. situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch 30 Min. (mündl.) 4. Tag
Praktische Prüfung
(Praxisteil)
1. Menü und Arbeitsablaufplan unter Aufsicht ausarbeiten
anschl. Warenkontrolle und Einlagerung)
120 Min. (schriftl.) +
(120 Min.)
5. Tag
2. praktische Umsetzung und Präsentation der Speisen 480 Min. (prakt. ) 6. Tag
Ablauf der Prüfung:
  • Alle vier Teile sind eigenständige Prüfungsteile. Sie können einzeln abgelegt werden, wobei empfehlenswert ist mit dem AEVO-Teil zu beginnen.
  • Die Prüfungen im Basisteil werden mit anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen durchgeführt und der Handlungsteil wird teilweise in Form integrierter Situationsaufgaben mit einer Ausgangsbeschreibung abgeprüft. Hierzu setzen wir bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen und Zeiten ein.
  • Die schriftlichen Prüfungen in beiden Teilen erstrecken sich auf ein bzw. zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Der Abstand zw. Basisteil und Handlungsteil ist ca. vier Woche. Zwischen den einzelnen Prüfungsleistungen, die an einem Tag absolviert werden ist jeweils eine Pause von 30 Minuten. Gegebenenfalls müssen für Ergänzungsprüfungen je Prüfungsteil ein weiterer Prüfungstag eingeplant werden.
  • Nach Abschluss der Korrektur der schriftlichen Prüfungen findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Prüfungsteilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung erhalten. Am Folgetag werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte ein Prüfungsteil nicht bestanden worden sein, liegt dem Brief ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bei.
  • Im Basisteil kann eine mangelhafte schriftliche Prüfungsleistung (1 x Note 5; die restlichen Handlungsbereiche Note 4 oder besser) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Im Handlungsteil können zwei mangelhafte Prüfungsleistungen (2 x Note 5) ausgeglichen werden um den Prüfungsteil bestehen zu können. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen (Note 6) besteht diese Möglichkeit nicht (siehe § 4 Abs. 6 und § 5 Abs. 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)). Angebote zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung unterbreiten wir mit dem Zuschicken der Prüfungsergebnisse. Die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung ist kostenfrei und zählt nicht als Wiederholungsprüfung! Jeder Handlungsbereich kann zweimal schriftlich wiederholt werden, unabhängig davon, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde. Wer auf die mündliche Ergänzungsprüfung verzichtet, hat den Handlungsbereich nicht bestanden und kann diesen zu einem bundeseinheitlichen Termin schriftlich wiederholen, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war.
  • Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert i. d. R. nicht länger als 20 Minuten. Sie wird als Frage-Antwortgespräch geführt und bezieht sich auf mehrere Schwerpunkte des zu prüfenden Handlungsbereiches. Es gibt keine Vorbereitungszeit und keine Auswahlaufgaben. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet (siehe § 4 Abs. 6 und § 5 Abs. 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)). Nach Beendigung der mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie gebeten, einige Minuten vor dem Prüfungsraum zu warten. Die Prüfungsausschussmitglieder beraten sich. Danach bittet man Sie wieder in den Prüfungsraum. Der Prüfungsausschussvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mit und ob Sie den Handlungsbereich erfolgreich abgeschlossen haben (Note 4). Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung bei.
  • Auch bei erfolgreich abgelegter Ergänzungsprüfung kann keine bessere Note als die 4 erreicht werden. Dies wäre nur durch Verzicht auf die Ergänzungsprüfung und durch Teilnahme an der schriftlichen Wiederholungsprüfung möglich. Die zum Bestehen des Handlungsbereiches in der mündlichen Ergänzungsprüfung erforderlichen Punkte, lassen sich wie folgt berechnen:
150 Punkte - 2 x Punktzahl, die in der schriftlichen Prüfung bereits erreicht wurde = Punktzahl, die in der mündlichen Ergänzungsprüfung erreicht werden muss, um den Handlungsbereich mit 50 Punkten bestanden zu haben.
  • Das situationsbezogene Fachgespräch wird nur mündlich als Einzelprüfung geprüft. Hierfür erarbeiten die Prüfungsausschüsse jeder IHK eigene Prüfungsaufgaben und legen eigene Prüfungstermine fest. Das Fachgespräch richtet sich schwerpunktmäßig auf die Handlungsbereiche „Mitarbeiter führen und fördern und Gäste beraten und Produkte vermarkten“. Dazu zieht der Prüfungsteilnehmer, aus zwei verdeckten Aufgaben eine. Wählt er diese ab, ist dann die zweite Aufgabe zu bearbeiten (siehe § 3 Abs. 5 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)). Das Fachgespräch soll i. d. R. nicht länger als 30 Minuten dauern, innerhalb dieser Zeit wird den Prüfungsteilnehmern eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten eingeräumt. Im Vorbereitungsraum steht Konzeptpapier zur Verfügung. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen vor Ort mitgeteilt und ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung bei.
  • In der praktischen Prüfung wird ausgegangen von einer Veranstaltung bei der eine fünfteilige Menüfolge für sechs Personen zubereitet wird. Mit der Einladung zu dieser Prüfung wird vom Prüfungsausschuss das Thema der Veranstaltung bekannt gegeben. Am ersten Tag nachmittags erhält der Prüfungsteilnehmer einen entsprechenden Warenkorb und muss danach ein passendes Menü und einen Ablaufplan erstellen (2 Std.). Anschl. erhält er die Möglichkeit die Ware zu kontrollieren, putzen, auswiegen und einzulagern (2 Std.). Achtung: Bei einer Gemeinsamen Prüfung von Küchen- und Restaurantmeistern erfolgt danach noch die Absprache für den Ablauf und das Vorgehen am nächsten Tag mit dem jeweiligen Prüfungspartner. Beide müssen für jeden Gast am nächsten Tag eine Muster-Speisekarte mitbringen von dem geplanten Menü mit den korrespondierenden Getränken und dem Mixdrink.
  • Am zweiten Tag beginnt die Herstellung des Menüs ab dem frühen Vormittag in der Lehrküche (8 Std.). Nach ca. sieben Stunden beginnt auf Zeichen des Prüfungsausschusses das Servieren des 1. Ganges u. s. w. bis der 5. Gang nach ca. einer weiteren Stunde abgeschlossen ist. Nun muss sich der Meisteranwärter seinen Gästen stellen und im Beisein des Prüfungsausschusses kurz über seine Tätigkeiten berichten (Präsentation der gefertigten Speisefolge). Achtung: ein Menü wird vom Prüfungsausschuss verkostet, ein Menü wird auf dem Ausstellungstisch zum Vergleich zu anderen Prüfungsteilnehmern präsentiert und die letzten vier Menüs werden an die Gäste ausgegeben.
  • Für den Teilnehmer beginnen danach die Aufräumarbeiten mit seiner Hilfskraft und der Prüfungsausschuss zieht sich zur Beratung und Bewertung zurück. Anschl. erfolgt separat die Auswertung der praktischen Prüfung zwischen Prüfungsausschuss und Ihnen einschl. Noten- und Punktemitteilung. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung bei.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin" 2014 (VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) Artikel 64 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von ein bis zehn Jahren benötigt. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Küchenmeisters haben.
Die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen müssen zuerst abgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/ Studienzeiten)
Die Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen liegen vor, nach erfolgreich abgelegter Prüfung nach § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung keine
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der der Gastronomie zugeordnet werden kann ein, zwei und vier Jahre
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Gastronomie. zwei, drei und fünf Jahre
keiner der oben genannten Abschüsse mindestens vier bis zehn Jahre
Zu den handlungsspezifischen Qualifikationen kann nur zugelassen werden, wer innerhalb der letzten zwei Jahre die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen abgelegt hat und zum Praxisteil wird nur zuglassen, wer auch den Handlungsteil absolviert hat. (Achtung: diese Teile müssen nicht bestanden sein!)

Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)

Wir prüfen bedarfsweise an bundeseinheitlichen Terminen. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr (März, April) statt. Mündliche Prüfungen (insbesondere mündliche Ergänzungsprüfungen) erfolgen ca. 4 - 6 Wochen später. Die praktische Prüfung findet i. d. R. zwischen Februar - April in der Lehrküche und im Lehrrestaurant des Ausbildungsverbundes Teltow e. V. statt.
HINWEIS: In 2025 findet keine praktische Prüfung statt.
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Küchenmeister" über den Button "Prüfungstermine" bzw. unter diesem Link.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zum Prüfungstermin ausschließlich in schriftlicher Form bei uns eingehen muss. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu.
  • Für die Herbstprüfung muss Ihre Anmeldung bis spätestens 30.06. vorliegen
  • Für die Frühjahrsprüfung ist die Anmeldefrist 31.12.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Gebühren betragen für die gesamte Prüfung 1.020,00 EUR. Für die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (Basisteil) (4 x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 280,00 EUR und für die Handlungsspezifische Qualifikation (5 x einfache schriftliche Prüfung + mündliche Prüfung/Fachgespräch) von 525,00 EUR an.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (Basisteil)
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
Handlungsspezifische Qualifikationen
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
Mündliche Prüfung/Fachgespräch (mit Präsentation) 175,00 EUR
Praktische Prüfung (Praxisteil)
Praktische Prüfung (ohne Material) 215,00 EUR
Achtung: Bei der praktischen Prüfung fallen außerdem Kosten für den Warenkorb an. Die Kosten richten sich nach den aktuellen Handelspreisen.
Die Gebühren für die AEVO Ausbildereignungsprüfung betragen 102,00 EUR. Den vollständigen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.
Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Prüfungsbeginn bei unserem Mitarbeiter Herrn Dustin Melz vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Fehlen Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit null Punkten (ungenügend) bewertet und gilt als nicht bestanden.
Im Falle eines Rücktrittes, einer Rückstellung oder eines Fehlens, entstehen ggf. prozentuale Anteile der Prüfungsgebühren. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktrittes:
Rücktritt nach Anmeldefrist bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 30 %
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 50 %
entschuldigtes Fehlen 50 %
unentschuldigtes Fehlen 100 %

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Ergänzungsprüfungen und für das Fachgespräch werden Ihnen rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorher angekündigt. Das Angebot für die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Dabei wird Ihnen der für Sie geplante Prüfungstag mit Uhrzeit genannt.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten (wie z. B. HGB, BGB, Sozialgesetze, Arbeitsgesetze, BetrVerfG, ...) sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Küchenmeister" über den Button "Hilfsmittellisten".

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über die DIHK-Bildungs-GmbH bestellen. Nutzen Sie dazu auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Küchenmeister" über den Button "Produkte aus unserem Shop". Prüfungsaufgaben werden grundsätzlich nicht über die IHKs vertrieben!

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist unverzüglich Frau Melanie Ring zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, die Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

Wann habe ich diese Prüfung bestanden und wann bekomme ich meine Zeugnisse?

Im § 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) sind folgende Aussagen zum Bestehen zu finden: Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen, mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden (mindestens 50 Punkte). Die einzelnen Prüfungsleistungen sind jeweils gesondert zu bewerten. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach der Anlage 1 und 2 auszustellen.
Im Falle des Bestehens übersendet Ihnen die IHK Potsdam i. d. R. innerhalb von 14 Tagen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt (Muster siehe Anlage 1 und 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)).

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie einzelne Handlungsbereiche in der schriftlichen Prüfung, eine mündliche Ergänzungsprüfung oder das Fachgespräch nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, auch ein Anmeldeformular für die nächste Wiederholungsprüfung.
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die in der vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend waren (mindestens 50 Punkte) und Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden. Auf Antrag können auch bestandene Prüfungsleistungen einmal wiederholt werden, wenn das bereits erreichte Ergebnis verbessert werden soll. In diesem Falle gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.

Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Küchenmeister" über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Melanie Ring unter der Telefonnummer 0331 2786-286 oder per E-Mail melanie.ring@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.