Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin

Kurz vorgestellt: Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in der Immobilienwirtschaft sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  • Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
  • Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten
  • Bearbeitung komplexer Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft.

Wie gliedert sich die Prüfung?

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Die aufgeführten Bereiche werden schriftlich und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Bei mangelhafter Leistung in zwei Prüfungsfächern kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB) beschrieben.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Immobilienfachwirtes/einer Geprüften Immobilienfachwirtin haben.
Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs- bzw. Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren ein Jahr
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren zwei Jahre
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf drei Jahre
keiner der oben genannten Abschlüsse fünf Jahre
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann finden Prüfungen statt? (Prüfungstermine)

Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Immobilienfachwirte" bzw. über diesen Link.

Wie melde ich mich zum Prüfungstermin an ?

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zum Prüfungstermin ausschließlich in schriftlicher Form bei uns eingehen muss. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu.
  • Für die Herbstprüfung muss Ihre Anmeldung bis spätestens 30.06. vorliegen
  • Für die Frühjahrsprüfung ist die Anmeldefrist 31.12.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr für den schriftlichen Prüfungsteil beträgt zurzeit 420,00 EUR und 175,00 EUR für den mündlichen Prüfungsteil. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 175,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldung zur Prüfung 30 % der Prüfungsgebühr
Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben)
50 % der Prüfungsgebühr
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 % der Prüfungsgebühr
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Immobilienfachwirt (IHK) im Downloadbereich.

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.

Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für Immobilienfachwirte" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).