Fortbildungsprüfungen

Geprüfter Hotelmeister/ Geprüfte Hotelmeisterin

Kurz vorgestellt: Geprüfte Hotelmeister

sind Fach- und Führungskräfte im gehobenen Hotelbetrieb, im Landgasthof, aber auch in Gästehäusern von Unternehmen und Ferienanlagen. Sie übernehmen Aufgaben in der Planung der Unterkünfte und des Materialeinsatzes, leiten Mitarbeiter an und bilden Nachwuchskräfte aus. Zum Verantwortungsbereich der Hotelmeister gehören neben technischen und organisatorischen Aufgaben auch die Überwachung der Kosten, die Qualitätssicherung sowie die Einhaltung der Arbeitssicherheit und Hygiene. Hotelmeister fördern die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern, sind Bindeglied zur Geschäftsführung und pflegen einen guten Kontakt zu den Gästen.

Prüfungstermine in Potsdam

Wir prüfen bedarfsweise an bundeseinheitlichen Terminen. Die schriftlichen Prüfungen finden ggf. im Frühjahr (März, April) und im Herbst (Oktober, November) statt. Mündliche Prüfungen (insbesondere mündliche Ergänzungsprüfungen) planen wir ca. 4 - 6 Wochen später. Die praktische Prüfung führen wir i. d. R. im Winter durch (Jan. – März).
Achtung: Die Prüfungstermine der Geprüften Hotelmeister und der Geprüften Küchenmeister sind identisch!
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Prüfungen von A-Z für Küchenmeister" über den Button "Prüfungstermine" bzw. unter diesem Link.

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 438 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin" (VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) Artikel 64 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)

Muss ich bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von ein bis zehn Jahren benötigt. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Hotelmeisters haben.
Die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen müssen zuerst abgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/ Studienzeiten)
Die Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen liegen vor, nach erfolgreich abgelegter Prüfung nach § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung
keine
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der der Hotellerie zugeordnet werden kann
ein, zwei und vier Jahre
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Hotellerie.
zwei, drei und fünf Jahre
keiner der oben genannten Abschüsse
mindestens vier  bis zehn Jahre
Zu den handlungsspezifischen Qualifikationen kann nur zugelassen werden, wer innerhalb der letzten zwei Jahre die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen abgelegt hat und zum Praxisteil wird nur zuglassen, wer auch den Handlungsteil absolviert hat. (Achtung: diese Teile müssen nicht bestanden sein!)

Wie gliedert sich diese Prüfung und wie läuft sie in Potsdam ab?

Gliederung der Prüfung:
In der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) werden im § 3 bis 6 die Prüfungsteile und Handlungsbereiche genannt sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Übersicht finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteil
Handlungsbereiche
Prüfungsdauer
Prüfungstage
Wirtschaftsbezogene  Qualifikationen
(Basisteil)
1.
Volks- und Betriebswirtschaft
75 Min. (schriftl.)


1. Tag

2.
Rechnungswesen
90 Min. (schriftl.)
3.
Recht und Steuern
75 Min. (schriftl.)
4.
Unternehmensführung
90 Min. (schriftl.)
Handlungsspezifische Qualifikationen
(Handlungsteil)
1.
Mitarbeiter führen und fördern
60 Min. (schriftl.)

2. Tag

2.
Gäste beraten, empfangen u. beherbergen
60 Min. (schriftl.)
3.
Produkte beschaffen und pflegen
90 Min. (schriftl.)
4.
Planen, Organisieren und Vermarkten von Leistungen
90 Min. (schriftl.)

3. Tag
5.
Abläufe planen, durchführen und  kontrollieren
60 Min. (schriftl.)
6.
situationsbezogenes gastorientiertes  Fachgespräch
30 Min. (mündl.)
4. Tag
Praktische Prüfung
(Praxisteil)
1.
Nach Maßgabe des Prüfungsausschusses eine raum- und themenbezogene Dekoration umsetzen u. anschl. präsentieren
360 Min. (schriftl., prakt. u. mündl.)
5. Tag
2.
Situationsbezogenes Fachgespräch aus den Bereichen:
Housekeeping, Empfang, Küche, Verkauf, Service und Mitarbeiterführung
60 Min. (prakt. u. mündl.)
6. Tag
Ablauf der Prüfung:
  • Alle vier Teile sind eigenständige Prüfungsteile. Sie können einzeln abgelegt werden, wobei empfehlenswert ist, mit dem AEVO-Teil zu beginnen.
  • Die Prüfungen im Basisteil beinhalten anwendungsbezogene Aufgabenstellungen und der Handlungsteil wird teilweise in Form integrierter Situationsaufgaben mit einer Ausgangsbeschreibung abgeprüft. Hierzu setzen wir bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen und Zeiten ein.
  • Die schriftlichen Prüfungen in beiden Teilen erstrecken sich über ein bzw. zwei aufeinanderfolgende Tage. Der Abstand zw. Basisteil und Handlungsteil beträgt ca. vier Wochen. Zwischen den einzelnen Prüfungsleistungen, die an einem Tag absolviert werden, ist jeweils eine Pause von 30 Minuten. Gegebenenfalls muss für Ergänzungsprüfungen je Prüfungsteil ein weiterer Prüfungstag eingeplant werden.
  • Nach Abschluss der Korrektur der Prüfungsarbeiten findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Prüfungsteilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung erhalten. Am Folgetag werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte ein Prüfungsteil nicht bestanden worden sein, liegt dem Brief ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bei.
  • Im Basisteil kann eine mangelhafte schriftliche Prüfungsleistung (1 x Note 5; die restlichen Handlungsbereiche Note 4 oder besser) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Im Handlungsteil können zwei mangelhafte Prüfungsleistungen (2 x Note 5) ausgeglichen werden, um den Prüfungsteil bestehen zu können. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen (Note 6) besteht diese Möglichkeit nicht (siehe § 4 Abs. 6 und § 5 Abs. 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)). Angebote zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung unterbreiten wir mit dem Zuschicken der Prüfungsergebnisse. Die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung ist kostenfrei und zählt nicht als Wiederholungsprüfung! Jeder Handlungsbereich kann zweimal schriftlich wiederholt werden, unabhängig davon, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde. Wer auf die mündliche Ergänzungsprüfung verzichtet, hat den Handlungsbereich nicht bestanden und kann diesen zu einem bundeseinheitlichen Termin schriftlich wiederholen, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war.
  • Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert i. d. R. nicht länger als 20 Minuten. Sie wird als Frage-Antwortgespräch geführt und bezieht sich auf mehrere Schwerpunkte des zu prüfenden Handlungsbereiches. Es gibt keine Vorbereitungszeit und keine Auswahlaufgaben. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet (siehe § 4 Abs. 6 und § 5 Abs. 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)). Einige Minuten nach Beendigung der mündlichen Ergänzungsprüfung erhalten sie vom Prüfungsausschussvorsitzende das Ergebnis Ihrer Prüfung  und erfahren, ob Sie den Handlungsbereich erfolgreich abgeschlossen haben (Note 4). Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die  Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.
Auch bei erfolgreich abgelegter Ergänzungsprüfung kann keine bessere Note als die 4 erreicht werden. Dies wäre nur durch Verzicht auf die Ergänzungsprüfung und durch Teilnahme an der schriftlichen Wiederholungsprüfung möglich. Die zum Bestehen des Handlungsbereiches in der mündlichen Ergänzungsprüfung erforderlichen Punkte, lassen sich wie folgt berechnen:
150 Punkte
-
2 x Punktzahl, die in der schriftlichen Prüfung bereits erreicht wurde
=
Punktzahl, die in der mündlichen Ergänzungsprüfung erreicht werden muss, um den Handlungsbereich mit 50 Punkten bestanden zu haben.
  • Das situationsbezogene Fachgespräch wird nur mündlich als Einzelprüfung geprüft. Hierfür erarbeiten die Prüfungsausschüsse jeder IHK eigene Prüfungsaufgaben und legen eigene Prüfungstermine fest. Das Fachgespräch richtet sich schwerpunktmäßig auf die Handlungsbereiche „Mitarbeiter führen und fördern und Gäste beraten, empfangen und beherbergen“. Dazu zieht der Prüfungsteilnehmer, aus zwei verdeckten Aufgaben eine. Wählt er diese ab, ist dann die zweite Aufgabe zu bearbeiten (siehe § 3 Abs. 5 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)). Das Fachgespräch soll i. d. R. nicht länger als 30 Minuten dauern, innerhalb dieser Zeit wird den Prüfungsteilnehmern eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten eingeräumt. Im Vorbereitungsraum steht Konzeptpapier zur Verfügung. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen vor Ort mitgeteilt und ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die  Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.
  • In der praktischen Prüfung werden zwei Situationsaufgaben bearbeitet. Bei der Bewertung der beiden Aufgaben wird der Aufgabe eins ein dreifaches Gewicht gegenüber der Aufgabe zwei eingeräumt(siehe § 9 Abs. 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)).
In den Bereichen Housekeeping, Empfang, Verkauf, Küche, Service und Mitarbeiterführung sollen Produkte und Dienstleistungen eines Beherbergungsbetriebes geplant, vermarktet und kontrolliert werden. In der ersten Aufgabe soll eine raum- und themenbezogene Dekoration praktisch umgesetzt und mündlich präsentiert werden. Mit der Einladung zu dieser Prüfung  erhalten Sie auch die Maßgabe vom Prüfungsausschuss, also Benennung des Themas oder des Anlasses. Die zweite Aufgabe ist ein situationsbezogenes Fachgespräch mit einer ganzen Reihe von Inhalten und Aufgaben, z. B. Ausarbeiten von Angeboten für Veranstaltungen, dazugehörige Gestaltungsvorschläge und Korrespondenz, u. s. w. (siehe § 6 Abs. 3 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)).
Für den Teilnehmer beginnen danach die Aufräumarbeiten und der Prüfungsausschuss zieht sich zur Beratung und Bewertung zurück. Anschl. erfolgt die Auswertung der praktischen Prüfung zwischen Prüfungsausschuss und Prüfling einschl. Noten- und  Punktemitteilung. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die  Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.

Wie melde ich mich zu dieser Prüfung an?

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular im Downloadbereich. Ihre schriftliche Anmeldung muss bis Ende Juli für die Herbstprüfung bzw. bis Ende Januar für die Frühjahrsprüfung mit den im Anmeldeformular genannten Anlagen eingegangen sein (z. B. Abschlusszeugnis als Hotelfachmann etc. und Nachweis/e über die Berufspraxis im betrieblichen Arbeitsprozess). Die Anlagen werden benötigt, um das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können. Wer seine Weiterbildung und Prüfung über das Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG fördern lassen will, fügt das Formblatt Z bei (Zeilen 1-7 bitte selbst ausfüllen). 
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Ergänzungsprüfungen und für das Fachgespräch werden Ihnen vom Bildungsträger angekündigt. Externe Teilnehmer müssen diese Termine bei der IHK Potsdam erfragen. Das Angebot für die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Dabei wird Ihnen der für Sie geplante Prüfungstag mit Uhrzeit genannt.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Mit den genannten Gesetzestexten (wie z. B. HGB, BGB, Sozialgesetze, Arbeitsgesetze, BetrVerfG, ...) sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Prüfungen von A-Z für Küchenmeister" über den Button "Hilfsmittellisten".

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über die DIHK-Bildungs-GmbH bestellen. Nutzen Sie dazu auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Prüfungen von A-Z für Küchenmeister " den Button "Produkte aus unserem Shop". Prüfungsaufgaben werden grundsätzlich nicht über die IHKs vertrieben!

Was kostet diese Prüfung?

Die Gebühren betragen für die gesamte Prüfung 1.020,00 EUR. Für die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (Basisteil) (4 x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 280,00 EUR und für die Handlungsspezifische Qualifikation (5 x einfache schriftliche Prüfung + mündliche Prüfung/Fachgespräch) von 525,00 EUR an. 
Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an: 
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (Basisteil)
   Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
  70,00 EUR
Handlungsspezifische Qualifikationen 
   Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
  70,00 EUR
   Mündliche Prüfung/Fachgespräch (mit Präsentation)
175,00 EUR
Praktische Prüfung (Praxisteil) 
Praktische Prüfung (ohne Material)
215,00 EUR
Achtung: Bei der praktischen Prüfung fallen für Sie außerdem Kosten für Ihren Warenkorb an (Materialien für die raum- und themenbezogene Dekoration). Diese Materialien bringen Sie selbst mit. 
Die Gebühren für die AEVO Ausbildereignungsprüfung betragen 102,00 EUR. Den vollständigen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Kann ich noch von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich angemeldet habe?

Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Beginn der Prüfung bei der IHK vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Liegt Ihre Erklärung über Ihren Rücktritt oder Ihre Rückstellung in der IHK Potsdam erst 8 Wochen vor dem Prüfungstermin oder noch später vor, berechnen wir für den geleisteten Verwaltungsaufwand (Bearbeitung Ihrer Unterlagen, Einladung, Planen Ihrer Prüfung, Kosten der Prüfungsaufgaben etc.) eine Bearbeitungsgebühr von 26,00 EUR. Die bereits bezahlten Prüfungsgebühren werden dann zurückerstattet.
Falls Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt fehlen, wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkte = ungenügend bewertet.

Was muss ich beachten, wenn ich am Prüfungstag krank bin/krank werde?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist unverzüglich die IHK zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, die Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Die versäumten Prüfungsleistungen können dann zu einem späteren Termin nachgeholt werden. Für diese Nachprüfung berechnen wir Ihnen 26,00 EUR Verwaltungsgebühren.

Wann habe ich diese Prüfung bestanden und wann bekomme ich meine Zeugnisse?

Im § 7 der VO sind folgende Aussagen zum Bestehen zu finden: Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen, mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden (mindestens 50 Punkte). Die einzelnen Prüfungsleistungen sind jeweils gesondert zu bewerten. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach der Anlage 1 und 2 auszustellen.
Im Falle des Bestehens übersendet Ihnen die IHK Potsdam i. d. R. innerhalb von 14 Tagen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt (Muster siehe Anlage 1 und 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB)). Die feierliche Übergabe der Meisterschmuckurkunden findet im  März des darauffolgenden Jahres statt. Dazu erhalten Sie eine gesonderte Einladung. Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ein paar Tage nach Ihrer Prüfung per Post den Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB).

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie einzelne Handlungsbereiche in der schriftlichen Prüfung, eine mündliche Ergänzungsprüfung oder das Fachgespräch nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, auch ein Anmeldeformular für die  Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB).
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die in der vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend waren (mindestens 50 Punkte) und Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden. Auf Antrag können auch bestandene Prüfungsleistungen einmal wiederholt werden, wenn das bereits erreichte Ergebnis verbessert werden soll. In diesem Falle gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Prüfungen von A-Z für Küchenmeister" über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag.