Fortbildungsprüfungen

Geprüfter Handelsfachwirt/ Geprüfte Handelsfachwirtin (VO 2014)

Was ist das Ziel der Prüfung? 

Die zu prüfende Person soll nachweisen, dass sie die notwendigen Kompetenzen besitzt, um im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente wahrzunehmen.

Wie gliedert sich die Prüfung? 

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen: 
  1. Erste schriftliche Teilprüfung
  2. Zweite schriftliche Teilprüfung 

Inhalte:

Erste Teilprüfung:
  1. Unternehmensführung und -steuerung,
  2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.
Zweite Teilprüfung:
  1. Handelsmarketing,
  2. Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche*:
  • Vertriebssteuerung,
  • Handelslogistik,
  • Einkauf oder
  • Außenhandel.
* derzeit nimmt die IHK Potsdam nur das Wahlfach Vertriebssteuerung ab.
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Das Thema der Präsentation ist am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung einzureichen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 162 KB) beschrieben.
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist folgendes nachzuweisen: 
Voraussetzung
Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel
ein Jahr
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf
zwei Jahre
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin
drei Jahre
den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium
zwei Jahre
keiner der oben genannten Abschlüsse
fünf Jahre
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt. 
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Handelsfachwirt/in ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann sind die Prüfungstermine? 

1. Erste schriftliche Teilprüfung 
2024
Herbstprüfung    
25.09.2024 (Anmeldeschluss 30.05.2024)
2025
Frühjahrsprüfung
02.04.2025 (Anmeldeschluss 31.12.2024)
Herbstprüfung 
18.09.2025 (Anmeldeschluss 30.05.2025)

2. Zweite schriftliche Teilprüfung 
2024
Herbstprüfung    
26.09.2024 (Anmeldeschluss 30.05.2024)
2025
Frühjahrsprüfung 
03.04.2025 (Anmeldeschluss 31.12.2024)
Herbstprüfung    
19.09.2025 (Anmeldeschluss 30.05.2025)
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier bzw. auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Handelsfachwirte (VO 2014)".

Welche Prüfungsgebühren fallen an? 

Die Prüfungsgebühr für die erste schriftliche Teilprüfung beträgt zurzeit 110,00 EUR und 180,00 EUR für die zweite schriftliche Teilprüfung. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an: 
1. Erste schriftliche Teilprüfung
   komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer
110,00 EUR
2. Zweite schriftliche Teilprüfung
   komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer
110,00 EUR
   einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 
70,00 EUR
   Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 
175,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt weniger als 4 Wochen                                                           
vor der Prüfung: 
(auch entschuldigtes Fernbleiben) 
50 % der Prüfungsgebühr
Unentschuldigtes Fernbleiben
100 % der Prüfungsgebühr
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche www.dqr.de.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für Handelsfachwirte (VO 2014)" weitere Informationen für Prüfungsteilnehmende und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Welche Lehrgangsanbieter gibt es? 

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS)