Fortbildungsprüfungen
2. Zweite schriftliche Teilprüfung
Geprüfter Handelsfachwirt/ Geprüfte Handelsfachwirtin (VO 2014)
- Was ist das Ziel der Prüfung?
- Wie gliedert sich die Prüfung?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Wann sind die Prüfungstermine?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Was ist das Ziel der Prüfung?
Die zu prüfende Person soll nachweisen, dass sie die notwendigen Kompetenzen besitzt, um im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente wahrzunehmen.
Wie gliedert sich die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
- Erste schriftliche Teilprüfung
- Zweite schriftliche Teilprüfung
Inhalte:
Erste Teilprüfung:
- Unternehmensführung und -steuerung,
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.
Zweite Teilprüfung:
- Handelsmarketing,
- Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche*:
- Vertriebssteuerung,
- Handelslogistik,
- Einkauf oder
- Außenhandel.
* derzeit nimmt die IHK Potsdam nur das Wahlfach Vertriebssteuerung ab.
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Das Thema der Präsentation ist am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung einzureichen.
Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 162 KB) beschrieben.
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
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Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel
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ein Jahr
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf
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zwei Jahre
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin
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drei Jahre
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den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium
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zwei Jahre
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keiner der oben genannten Abschlüsse
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fünf Jahre
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Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt.
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Handelsfachwirt/in ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wann sind die Prüfungstermine?
1. Erste schriftliche Teilprüfung
2024
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Herbstprüfung
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25.09.2024 (Anmeldeschluss 30.05.2024)
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2025
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Frühjahrsprüfung
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02.04.2025 (Anmeldeschluss 31.12.2024)
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Herbstprüfung
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18.09.2025 (Anmeldeschluss 30.05.2025)
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2. Zweite schriftliche Teilprüfung
2024
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Herbstprüfung
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26.09.2024 (Anmeldeschluss 30.05.2024)
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2025
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Frühjahrsprüfung
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03.04.2025 (Anmeldeschluss 31.12.2024)
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Herbstprüfung
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19.09.2025 (Anmeldeschluss 30.05.2025)
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Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier bzw. auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Handelsfachwirte (VO 2014)".
Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr für die erste schriftliche Teilprüfung beträgt zurzeit 110,00 EUR und 180,00 EUR für die zweite schriftliche Teilprüfung. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
1. Erste schriftliche Teilprüfung
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komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer
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110,00 EUR
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2. Zweite schriftliche Teilprüfung
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komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer
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110,00 EUR
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einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
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70,00 EUR
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Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation
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175,00 EUR
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Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben) |
50 % der Prüfungsgebühr
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Unentschuldigtes Fernbleiben
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100 % der Prüfungsgebühr
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Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.
Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
Die Prüfung wir nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/ Geprüfte Handelsfachwirtin" (VO 2014) (PDF-Datei · 162 KB) und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 438 KB) der Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführt.
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche www.dqr.de.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für Handelsfachwirte (VO 2014)" weitere Informationen für Prüfungsteilnehmende und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).