Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Metall

Was ist das Ziel der Prüfung?

Als Industriemeister/in Fachrichtung Metall wirken Sie mit bei der Planung und Einrichtung von Betriebsmitteln und übertragen Aufgaben an Mitarbeitende unter Berücksichtigung von deren Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung. Sie überwachen Kostenentwicklungen und stellen Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicher. Sie gewährleisten ein störungsfreies und termingerechtes Arbeiten und optimieren die Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten. Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung ist der Personenkreis, der nach einer in der Regel einschlägigen Berufsausbildung mehrjährige, der Weiterbildung dienliche Berufspraxis erworben hat.

Wie gliedert sich die Prüfung?

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Inhalte:

1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
Bei mangelhafter Leistung in maximal zwei Prüfungsfächern kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Handlungsbereich Technik
    • Betriebstechnik
    • Fertigungstechnik
    • Montagetechnik
  • Handlungsbereich Organisation
    • Betriebliches Kostenwesen
    • Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich Führung und Personal
    • Personalführung
    • Personalentwicklung
    • Qualitätsmanagement
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „ Führung und Personal” beziehen.
Der Nachweis der AEVO-Prüfung ist vor Beginn der letzten HQ-Prüfungsleistung (Fachgespräch) vorzulegen.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) Artikel 64 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 Abs. 2 und § 3 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) beschrieben.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Metall haben.
Die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen müssen zuerst abgelegt werden. Dafür ist folgendes nachzuweisen:
Zulassungsvoraussetzungen Erforderliche einschlägige Berufspraxis (ohne Ausbildungs-/ Studienzeiten)
Die Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen liegen vor, nach erfolgreich abgelegter Prüfung nach § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung keine
mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der den Metallberufen zugeordnet werden kann null bis ein Jahr
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Metallbranche. zwei bis drei Jahre
keiner der oben genannten Abschüsse mindestens vier Jahre
Zu den handlungsspezifischen Qualifikationen kann nur zugelassen werden, wer innerhalb der letzten zwei Jahre die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen abgelegt hat und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. (der Basisteil muss nicht bestanden sein!)
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/in Fachrichtung Metall ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)

Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Metall (Industriemeister)" bzw. über diesen Link.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
1. Teilprüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Frühjahrsprüfung 31.12.
Herbstprüfung 30.06.
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung keine Prüfung im Frühjahr!
Herbstprüfung 30.06.

Wie melde ich mich zum Prüfungstermin an ?

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zum Prüfungstermin ausschließlich in schriftlicher Form bei uns eingehen muss. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu.
  • Für die Herbstprüfung muss Ihre Anmeldung bis spätestens 30.06. vorliegen
  • Für die Frühjahrsprüfung ist die Anmeldefrist 31.12.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Gebühren wurden ab März 2021 angepasst und betragen für die gesamte Prüfung 745,00 EUR. Für die Basisqualifikation (5x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 350,00 EUR und für die Handlungsspezifische Qualifikation (2x komplexe schriftliche Prüfung + mündliche Prüfung/Fachgespräch) von 395,00 EUR an.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Die Prüfungsgebühr für den Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen beträgt zurzeit 280,00 EUR und 395,00 EUR für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an.
Basisqualifikationen
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
Handlungsspezifische Qualifikationen
Je komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer 110,00 EUR
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 175,00 EUR
Die Kosten für den Prüfungsteil AEVO betragen 102,00 EUR.
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 30 % der Prüfungsgebühr
Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben)
50 % der Prüfungsgebühr
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 % der Prüfungsgebühr
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Industriemeister/-in Fachrichtung Metall (IHK) im Downloadbereich.

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf "Informationen und Dokumente für Industriemeister Metall über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Melanie Ring unter der Telefonnummer 0331 2786-286 oder per E-Mail melanie.ring@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.