Fortbildungsprüfungen

Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Metall

Kurz vorgestellt: Geprüfte Industriemeister der Fachrichtung Metall

sind technische Fach- und Führungskräfte in der Fertigung, Montage oder Betriebserhaltung. In Unternehmen verschiedener Branchen, vorwiegend in der Be- und Verarbeitung von Metallen, im Maschinen- und Fahrzeugbau, übernehmen sie Aufgaben in der Planung und Produktion oder in der Ausbildung. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören neben technischen und organisatorischen Aufgaben auch Kostenüberwachung, Qualitätssicherung sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Sie fördern die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen ebenso wie den Kontakt mit Kunden.
Die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Industriemeister Metall zielt auf eine zukünftige Mitarbeiterführung ab und ist den Fachwirten gleichgestellt. Das fachliche Ausgangsniveau basiert auf einer abgeschlossenen dualen technisch-gewerblichen Berufsausbildung. Im Gegensatz zum Handwerksmeister  wird mit dieser Meisterprüfung nicht das Ziel zur Selbständigkeit verfolgt.

Prüfungstermine in Potsdam

Wir prüfen an allen bundeseinheitlichen Terminen. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr (Mai) und im Herbst (November) statt. Mündliche Prüfungen (insbesondere mündliche Ergänzungsprüfungen) erfolgen ca. 4 - 6 Wochen später.
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Industriemeister - Basisqualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Industriemeister Metall" über den Button "Prüfungstermine" bzw. unter diesem Link.

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 438 KB)“ der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall" 2014 (VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.

Muss ich bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 Abs. 2 und § 3 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von ein bis fünf Jahren benötigt. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Metall haben.
Die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen müssen zuerst abgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Erforderliche einschlägige Berufspraxis (ohne Ausbildungs-/ Studienzeiten)
Die Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen liegen vor, nach erfolgreich abgelegter Prüfung nach § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung
keine
mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der den Metallberufen zugeordnet werden kann
null bis ein Jahr
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Metallbranche.
zwei bis drei Jahre
keiner der oben genannten Abschüsse
mindestens vier Jahre
Zu den handlungsspezifischen Qualifikationen kann nur zugelassen werden, wer innerhalb der letzten zwei Jahre die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen abgelegt hat und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. (Achtung: der Basisteil muss nicht bestanden sein!)

Wie gliedert sich diese Prüfung und wie läuft sie in Potsdam ab?

Gliederung der Prüfung:
In der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) werden im § 4 und 5 die Prüfungsteile und Handlungsbereiche genannt sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Übersicht finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteil
Handlungsbereiche
Prüfungsdauer
Prüfungstage
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
(Basisteil)
1. Rechtsbewusstes Handeln
90 Min. (schriftl.)
1. Tag
2. Anwendung von Methoden der Information Kommunikation und Planung
90 Min. (schriftl.)
1. Tag
3. Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten
90 Min. (schriftl.)
1. Tag
4. Betriebswirtschaftliches Handeln
90 Min. (schriftl.)
2. Tag
5. Zusammenarbeit im Betrieb
90 Min. (schriftl.)
2. Tag
Handlungsspezifische Qualifikationen
(Handlungsteil)
1. Handlungsbereich Technik
240 Min. (schriftl.)
3. Tag
2. Handlungsbereich Organisation
240 Min. (schriftl.)
4. Tag
3. Handlungsbereich Führung und Personal
30 Min. (mündl. situationsbezogenes Fachgespräch)
5. Tag
Ablauf der Prüfung:
  • Alle drei Teile sind eigenständige Prüfungsteile. Sie können einzeln abgelegt werden, wobei empfehlenswert ist mit dem AEVO-Teil zu beginnen.
  • Die Prüfungen im Basisteil werden mit anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen durchgeführt und der Handlungsteil wird in Form integrierter Situationsaufgaben mit einer Ausgangsbeschreibung abgeprüft. Hierzu setzen wir bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen und Zeiten ein.
  • Die schriftlichen Prüfungen in beiden Teilen erstrecken sich jeweils über zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Der Abstand zw. Basisteil und Handlungsteil ist ca. eine Woche. Zwischen den einzelnen Prüfungsleistungen, die an einem Tag absolviert werden ist jeweils eine Pause von 30 Minuten. Gegebenenfalls müssen für Ergänzungsprüfungen je Prüfungsteil ein weiterer Prüfungstag eingeplant werden.
  • Nach Abschluss der Korrektur der schriftlichen Prüfungen findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Prüfungsteilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung erhalten. Am Folgetag werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte ein Prüfungsteil nicht bestanden worden sein, liegt dem Brief ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.
  • Im Basisteil können zwei mangelhafte schriftliche Prüfungsleistung (2 x Note 5; die restlichen Handlungsbereiche Note 4 oder besser) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Im Handlungsteil kann nur eine mangelhafte Prüfungsleistung (1 x Note 5) ausgeglichen werden um den Prüfungsteil bestehen zu können. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen (Note 6) besteht diese Möglichkeit nicht (siehe § 4 Abs. 8 und § 5 Abs. 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB)). Angebote zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung unterbreiten wir mit dem Zuschicken der Prüfungsergebnisse. Die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung ist kostenfrei und zählt nicht als Wiederholungsprüfung! Jeder Handlungsbereich kann zweimal schriftlich wiederholt werden, unabhängig davon, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde. Wer auf die mündliche Ergänzungsprüfung verzichtet, hat den Handlungsbereich nicht bestanden und kann diesen zu einem bundeseinheitlichen Termin schriftlich wiederholen, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war.
  • Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert i. d. R. nicht länger als 20 Minuten. Sie wird als Frage-Antwortgespräch geführt und bezieht sich auf mehrere Schwerpunkte des zu prüfenden Handlungsbereiches. Es gibt keine Vorbereitungszeit und keine Auswahlaufgaben. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet (siehe § 4 Abs. 8 und § 5 Abs. 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB)). Nach Beendigung der mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie gebeten, einige Minuten vor dem Prüfungsraum zu warten. Die Prüfungsausschussmitglieder beraten sich. Danach bittet man Sie wieder in den Prüfungsraum. Der Prüfungsausschussvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mit und ob Sie den Handlungsbereich erfolgreich abschließen können (Note 4). Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.
  • Auch bei erfolgreich abgelegter Ergänzungsprüfung kann keine bessere Note als die 4 erreicht werden. Dies wäre nur durch Verzicht auf die Ergänzungsprüfung und durch Teilnahme an der schriftlichen Wiederholungsprüfung möglich. Die zum Bestehen des Handlungsbereiches in der mündlichen Ergänzungsprüfung erforderlichen Punkte, lassen sich wie folgt berechnen:
150 Punkte
-
2 x Punktzahl, die in der schriftlichen Prüfung bereits erreicht wurde
=
Punktzahl, die in der mündlichen Ergänzungsprüfung erreicht werden muss, um den Handlungsbereich mit 50 Punkten bestanden zu haben.
  • Das situationsbezogene Fachgespräch wird nur mündlich als Einzelprüfung geprüft. Hierfür erarbeiten die Prüfungsausschüsse jeder IHK eigene Prüfungsaufgaben und legen eigene Prüfungstermine fest. Sie gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Dazu zieht der Prüfungsteilnehmer, aus zwei verdeckten Aufgaben eine. Wählt er diese ab, ist dann die zweite Aufgabe zu bearbeiten. Im darauf aufbauenden Fachgespräch werden auch die Handlungsbereiche "Technik und Organisation" einbezogen (siehe § 5 Abs. 6 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB)). Die Präsentation und das Fachgespräch soll i. d. R. nicht länger als 30 Minuten dauern. Den Prüfungsteilnehmern wird eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten eingeräumt. Im Vorbereitungsraum stehen Flip-Chart + Block + Stifte, Pinnwand + Moderationsmaterial, Overheadfolien + Stifte sowie Konzeptpapier zur Verfügung.

Wie melde ich mich zu dieser Prüfung an?

Prüfungsteilnehmer/innen, die einen Vorbereitungslehrgang im Ausbildungsverbund Teltow e. V. besuchen, erhalten vom Projektleiter mit den Anmeldeunterlagen für den Lehrgang auch das Formular zur Prüfungsanmeldung. Bei der Lehrgangsorganisation und der Planung des Unterrichts werden die bundeseinheitlichen Prüfungstermine für beide Teile berücksichtigt. Der Projektleiter gibt die Prüfungsanmeldeunterlagen für die gesamte Lehrgangsgruppe an den zuständigen Mitarbeiter der IHK Potsdam weiter.
Externe Teilnehmer/innen, die einen anderen Lehrgangsanbieter gewählt haben und sich über einen Fernlehrgang oder autodidaktisch vorbereiten, nutzen das Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 953 KB) im Downloadbereich. Ihre schriftliche Anmeldung muss bis Ende Juni für die Herbstprüfung bzw. bis Ende Dezember für die Frühjahrsprüfung mit den im Anmeldeformular genannten Anlagen eingegangen sein (z. B. Abschlusszeugnis als Industriemechaniker etc. und Nachweis/e über die Berufspraxis im betrieblichen Arbeitsprozess). Die Anlagen werden benötigt, um das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können. Wer seine Weiterbildung und Prüfung über das Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG fördern lassen will, fügt das Formblatt Z bei (Zeilen 1-7 bitte selbst ausfüllen). 
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/in Fachrichtung Metall ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Ergänzungsprüfungen und für das Fachgespräch werden Ihnen vom Bildungsträger angekündigt. Externe Teilnehmer müssen diese Termine bei der IHK Potsdam erfragen. Das Angebot für die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Dabei wird Ihnen der für Sie geplante Prüfungstag mit Uhrzeit genannt.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Mit den genannten Gesetzestexten (wie z. B. HGB, BGB, Sozialgesetze, Arbeitsgesetze, BetrVerfG, ...) sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuellen Hilfsmittellisten finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Industriemeister - Basisqualifikationen" und  "Informationen und Dokumente für Industriemeister Metall"  über den Button "Hilfsmittellisten".

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über die DIHK-Bildungs-GmbH bestellen. Nutzen Sie dazu auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Industriemeister - Basisqualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Industriemeister Metall" den Button "Produkte aus unserem Shop". Prüfungsaufgaben werden grundsätzlich nicht über die IHKs vertrieben!

Was kostet diese Prüfung?

Die Gebühren wurden ab März 2021 angepasst und betragen für die gesamte Prüfung 745,00 EUR. Für die Basisqualifikation (5x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 350,00 EUR und für die Handlungsspezifische Qualifikation (2x komplexe schriftliche Prüfung + mündliche Prüfung/Fachgespräch) von 395,00 EUR an. 
Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an: 
Basisqualifikationen
   Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
70,00 EUR
Handlungsspezifische Qualifikationen 
   Je komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer
110,00 EUR
   Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 
175,00 EUR

Die Kosten für den Prüfungsteil AEVO betragen 102,00 EUR. Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Kann ich noch von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich angemeldet habe?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich zur Prüfung angemeldet. Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind jedoch möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) vor Prüfungsbeginn bei der IHK Potsdam vorliegen. Falls Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt fehlen, wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkte = ungenügend bewertet.
Im Falle eines Rücktrittes oder eines unentschuldigten Fehlens, entstehen prozentuale Anteile der Prüfungsgebühren. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktrittes:
Rücktritt nach Anmeldung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
30 %
Rücktritt nach Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
50 %
Unentschuldigtes Fehlen der gesamten Prüfung
100 %

Was muss ich beachten, wenn ich am Prüfungstag krank bin/krank werde?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist unverzüglich unsere Mitarbeiterin Charlotte Schäfer zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, die Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Die versäumten Prüfungsleistungen können dann zu einem späteren Termin nachgeholt werden. 
Von der zuvor angefallenen Gebühr berechnen wir Ihnen 50%. 

Wann habe ich diese Prüfung bestanden, und wann bekomme ich meine Zeugnisse?

Im § 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) sind folgende Aussagen zum Bestehen zu finden: Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen, mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden (mindestens 50 Punkte). Die einzelnen Prüfungsleistungen sind jeweils gesondert zu bewerten. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach der Anlage 1 und 2 auszustellen.
Im Falle des Bestehens übersendet Ihnen die IHK Potsdam i. d. R. innerhalb von 14 Tagen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt (Muster siehe Anlage 1 und 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB). Die feierliche Übergabe der Meisterschmuckurkunden findet im  März des darauffolgenden Jahres statt. Dazu erhalten Sie eine gesonderte Einladung. Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ein paar Tage nach Ihrer Prüfung per Post den Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB).

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie einzelne Handlungsbereiche in der schriftlichen Prüfung, eine mündliche Ergänzungsprüfung oder das Fachgespräch nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, auch ein Anmeldeformular für die nächste Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB).
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die in der vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend waren (mindestens 50 Punkte) und Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden. Auf Antrag können auch bestandene Prüfungsleistungen einmal wiederholt werden, wenn das bereits erreichte Ergebnis verbessert werden soll. In diesem Falle gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Industriemeister - Basisqualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Industrieister Metall" über die Buttons  „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Melanie Ring unter der Telefonnummer 0331 2786-286 oder per E-Mail melanie.ring@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.