Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen

Was ist das Ziel der Prüfung?

Fachwirte für Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, in Institutionen, Organisationen und Verbänden oder sind selbständig tätig. Sie setzen neue Strategien, Prozesse oder Verhaltensweisen in ihren Unternehmen und Organisationen um, leiten und motivieren Auszubildende, Mitarbeiter und Teams.
Bei der eigenständigen Lösung ihrer Aufgaben in der Planung, Organisation und Kontrolle nutzen sie betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente. Sie optimieren betriebliche Vorgänge und beachten neben rechtlichen, wirtschaftlichen, und ökologischen Grundsätzen auch ethische und soziale Aspekte. Sie kennen und beurteilen regionale, nationale und internationale Vernetzungen und deren Einflüsse auf zukünftige Entwicklungen im Bereich sozialer Dienstleistungen. Dabei nutzen sie die Möglichkeiten interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses.

Wie gliedert sich die Prüfung?

In der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) werden im § 3 die Gliederung der Prüfung und die Handlungsbereiche genannt sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Zusammenfassung finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteil Handlungsbereiche Prüfungsdauer Prüfungstage
Schriftliche Prüfung





  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  5. Führen und Entwickeln von Personal
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
2 x 300 Minuten





zwei aufeinander folgende Tage im Frühjahr (März bis ggf. Anfang April) und im Herbst (Ende Oktober)





Mündliche Prüfung
als Präsentation und Fachgespräch*
(* Voraussetzung: Die schriftliche Prüfung wurde bestanden!)

10 Minuten Präsentation und 20 Minuten Fachgespräch etwa 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung.
Ablauf der Prüfung:
  • Am 1. Tag der schriftlichen Prüfung ist das Thema der Präsentation mit einer Kurzbeschreibung abzugeben. Hierfür haben wir einen Vordruck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB) erstellt, der mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung versandt wird.
  • Die schriftlichen Prüfungen werden mit praxisorientierten, situationsbezogenen Aufgaben durchgeführt. Hierzu setzen wir bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen und Zeiten ein.
  • Aus einer betrieblichen Situationsbeschreibung werden für die schriftlichen Prüfungen zwei aufeinander abgestimmte, gleichgewichtige Aufgabenstellungen abgeleitet, in denen insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden. Die schriftlichen Prüfungen finden an zwei aufeinander folgenden Tagen statt und dauern jeweils 300 Minuten. (Da es keine Pause gibt, empfehlen wir den Prüfungsteilnehmern sich Getränke und Snacks mitzubringen.)
  • Nach Abschluss der Korrektur der Prüfungsarbeiten findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen.
    Die Punktebewertung für das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung wird gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Prüfungsleistungen (Aufgabenstellung 1 und 2) gebildet. Wer durchschnittlich auf mindestens 50 von 100 möglichen Punkten gekommen ist, hat die schriftlichen Prüfungen bestanden und ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Am Folgetag der Prüfungsausschusssitzung werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte die schriftliche Prüfung nicht bestanden worden sein, wird dies ausdrücklich vermerkt und der Brief mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. In diesem Fall liegt dem Schreiben, sofern es nicht die 2. Wiederholungsprüfung war, ein Anmeldeformular für die Wiederholung der Prüfung bei.
  • Der Versandtermin der Prüfungsergebnisse und die geplanten Termine der mündlichen Prüfungen werden bereits mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.
  • Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wird von den Prüfungsteilnehmern selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung am ersten Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht (vgl. VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) § 3, Abs. 5-8). Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation zehn Minuten betragen. Im Prüfungsraum stehen für die Präsentation Flip-Chart + Block + Stifte, Pinnwand + Moderationsmaterial, Beamer, Laptop und Presenter zur Verfügung. Der Vordruck zum Einreichen der Themenstellung wird mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung verschickt. Sie finden ihn zusätzlich im Downloadbereich. Im anschließenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein, das Fachgespräch mit zwei Dritteln.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/-innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen" (VO) enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) Artikel 6 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Zu Ihrer zuständigen IHK
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung eine einschlägige Berufspraxis von einem bis fünf Jahren benötigt. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben der geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Hierbei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt.


Voraussetzung
erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/ Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens mindestens
ein Jahr
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen mindestens
ein Jahr
ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium mindestens
zwei Jahre
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf mindestens
zwei Jahre
keine der o. g. Voraussetzungen mindestens
fünf Jahre

Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)

Prüfungsdurchlauf Prüfungsteil Prüfungstermin Anmeldefrist
Herbst 2025 Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 1 20.10.2025 30.06.2025
Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 2 21.10.2025
Frühjahr 2026 Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 1 23.03.2026 31.12.2025
Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 2 24.03.2026
Herbst 2026 Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 1 19.10.2026 30.06.2026
Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 2 20.10.2026
Frühjahr 2027 Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 1 23.03.2027 31.12.2026
Betriebliche Situationsbeschreibung; abgeleitete Aufgabenstellung 2 24.04.2027
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite “Fachwirte Gesundheits- und Sozialwesen”

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls schauen Sie bitte zuerst unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu. Ein gesondertes Anmeldeformular ist nicht erforderlich.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Gebühren betragen für die gesamte Prüfung 395,00 EUR. Für den schriftlichen Teil (2 x komplexe schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 220,00 EUR an und für den mündlichen Teil (Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch) von 175,00 EUR an. Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Schriftlicher Teil
Je komplexe schriftliche Prüfung, ab180 min Prüfungsdauer 110,00 EUR
Mündlicher Teil
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 175,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben)
50 % der Prüfungsgebühr
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 % der Prüfungsgebühr
Zum vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladungen zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid werden i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden hierin bereits angekündigt. Nachdem die Korrekturen abgeschlossen sind, erhalten Sie einen Brief in dem wir die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung mitteilen und informieren, ob Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen sind. Der für Sie geplante Prüfungstag wird genannt. Sie haben eine knappe Woche Zeit, diesen Termin noch abzusagen, zu verschieben oder zu konkretisieren. Wenn diese Frist vorbei ist, verschicken wir die Einladungen zu den mündlichen Prüfungen mit den genauen Prüfungszeiten.

Welche Hilfsmittel kann ich während Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Gesundheits- und Sozialwesen (Fachwirte)".

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der/die Prüfungssachbearbeiter/in unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Achtung: Sollten Sie einen Tag der schriftlichen Prüfung versäumt haben, müssen Sie die komplette schriftliche Prüfung nachholen.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftlichen Prüfungen oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Wer die schriftliche Prüfung insgesamt nicht bestanden hat, muss beide Aufgabenstellungen an beiden Prüfungstagen wiederholen.
Wenn Sie die mündliche Prüfung insgesamt nicht bestanden haben, werden Sie mit der Anmeldung zur Wiederholung der mündlichen Prüfung auf Antrag vom erneuten Ablegen der schriftlichen Prüfungen befreit, wenn Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden. (Auf Antrag könnten Sie auch die bestandene schriftliche Prüfung einmal wiederholen, falls Sie das bereits erreichte Ergebnis verbessern wollten. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.)
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.

Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Gesundheits- und Sozialwesen (Fachwirte)" weitere Informationen für Prüfungsteilnehmende und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).