Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Fachwirt/in für Finanzberatung
- Was ist das Ziel der Prüfung?
- Wie gliedert sich die Prüfung?
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
- Woher bekomme ich den Zulassungsbescheid?
- Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine Teil B)
- Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
- Welche Hilfsmittel sind während der schriftlichen Prüfung erlaubt?
- Woher bekomme ich Übungsaufgaben?
- Was passiert, wenn ich krank bin?
- Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
- Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
- Weitere Informationen
Was ist das Ziel der Prüfung?
Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt / zur Geprüften Fachwirtin für Finanzberatung baut auf den Geprüften Fachberater / die Geprüfte Finanzberaterin auf. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob notwendige Kenntnisse vorhanden sind, um eigenständig und verantwortungsvoll die Beratung von Privatkunden mit der Erweiterung der Beratung von Geschäftskunden im Hinblick auf die Finanzierung, Absicherung von Risiken sowie die betriebliche Altersversorgung unter Berücksichtigung der individuellen Situationen des Kunden durchzuführen.
Der Geprüfte Fachwirt / die Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung soll fähig sein, durch das umfassende Verständnis der Finanzdienstleistungsprodukte sowie durch ausgeprägte Problemlösungsfähigkeiten eigenständig Führungsaufgaben unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Finanzdienstleistungswirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen wahrzunehmen.
Der Geprüfte Fachwirt / die Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung soll fähig sein, durch das umfassende Verständnis der Finanzdienstleistungsprodukte sowie durch ausgeprägte Problemlösungsfähigkeiten eigenständig Führungsaufgaben unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Finanzdienstleistungswirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen wahrzunehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Fachberater / zur Geprüften Fachberaterin für Finanzdienstleistungen wird als Teil A der Prüfung zum Geprüften Fachwirt / zur Geprüften Fachwirtin für Finanzberatung angerechnet.
Wie gliedert sich die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. schriftlicher Teil A *1
2. mündlicher Teil A *1
3. schriftlicher Teil B
4. mündlicher Teil B
2. mündlicher Teil A *1
3. schriftlicher Teil B
4. mündlicher Teil B
*1 Anerkennung möglich falls Fachberater für Finanzdienstleistungen erfolgreich abgeschlossen
Inhalte:
3. schriftlicher Teil B
| 1. Prüfungstag | Unternehmens- und Personalführung sowie Vertriebsplanung und -steuerung | 08:30-11:30 Uhr |
| Beratung zur Unternehmensfinanzierung | 12:00-14:00 Uhr | |
| 2. Prüfungstag | Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen sowie Beratung zur betrieblichen Altersversorgung | 08:30-11:30 Uhr |
Bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
2. mündlicher Teil
Präsentation einschließlich Fachgespräch
Die Themenstellung muss sich mindestens auf einen frei wählbaren Handlungsbereich nach Absatz 4 Nummer 3 bis 5 sowie auf den Handlungsbereich „Vertriebsplanung und -steuerung“ beziehen, wobei Bezüge zu den Handlungsbereichen des Prüfungsteils A zu berücksichtigen sind. Die Dauer der Präsentation soll zehn Minuten nicht überschreiten. Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person bestimmt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, mit Nennung des Ziels und einer groben Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der ersten schriftlichen Prüfungsleistung des Prüfungsteils B eingereicht. Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass insbesondere im gewählten Handlungsbereich Wissen angewendet sowie Lösungen vorgeschlagen und begründet werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
Die Prüfung wird nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft (VO) und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführt.
Woher bekomme ich den Zulassungsbescheid?
Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 11 der Verordnung beschrieben.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
| Voraussetzung | Erforderliche einschlägige Berufspraxis (ohne Ausbildungs-/Studienzeiten) |
| eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann, Versicherungskaufmann, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufmann, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder Immobilienkaufmann oder | 6 Monate |
| eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder | ein Jahr |
| keiner der oben genannten Abschlüsse | vier Jahre |
Die berufliche Praxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.
Zum fallbezogenen Beratungsgespräch kann nur zugelassen werden, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.
Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine Teil B)
| Prüfungsdurchlauf | Prüfungsteil | Prüfungstermin | Anmeldefrist |
|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | schriftliche Prüfungen | 21./22.09.2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | schriftliche Prüfungen | 22./23.02.2027 | 31.12.2026 |
| Herbst 2027 | schriftliche Prüfungen | 27./28.09.2027 | 30.06.2027 |
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auch auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite “Fachwirt für Finanzberatung".
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls schauen Sie bitte zuerst unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu. Ein gesondertes Anmeldeformular ist nicht erforderlich.
Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr für den schriftlichen Prüfungsteil beträgt zurzeit 290,00 EUR (1x einfach/2x komplex) und 175,00 EUR für den mündlichen Prüfungsteil. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
| 1. schriftliche Prüfungen | |
| Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer | 70,00 EUR |
| Je komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer | 110,00 EUR |
| 2. mündliche Prüfung | |
| Präsentation einschließlich Fachgespräch | 175,00 EUR |
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
| Nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor der Prüfung | 30 % der Prüfungsgebühr |
| Rücktritt weniger als 4 Wochen vor der Prüfung: (auch entschuldigtes Fernbleiben) |
50 % der Prüfungsgebühr |
| Unentschuldigtes Fernbleiben | 100 % der Prüfungsgebühr |
Zum vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam.
Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.
Welche Hilfsmittel sind während der schriftlichen Prüfung erlaubt?
Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Fachwirt für Finanzberatung (IHK) im Downloadbereich.
Woher bekomme ich Übungsaufgaben?
Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.
Was passiert, wenn ich krank bin?
Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
Infos zur finanziellen Förderung Ihrer Fortbildung
Weitere Informationen
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).