Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen

Was ist das Ziel der Prüfung?

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um die Beratung von Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen eigenständig und verantwortungsvoll durchzuführen. Dazu gehören:
  • Vertriebsaktivitäten zur Kundengewinnung zu steuern;
  • den Kundenbedarf anhand der Kundensituation, seiner Ziele und Wünsche unter Berücksichtigung des Marktumfeldes und Marktprognosen zu analysieren;
  • kundengerechte Lösungsstrategien zur Erreichung der Ziele zu entwickeln und für den Kunden geeignete Produkte kundenorientiert darzustellen sowie
  • über Chancen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten beraten und den Kunden bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen;
  • den Kunden bei der Umsetzung seiner Entscheidung begleiten sowie die Kundensituation regelmäßig zu überprüfen.

Wie gliedert sich die Prüfung?

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. schriftlicher Teil
2. mündlicher Teil

Inhalte:

1. schriftlicher Teil
  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken
Bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
2. mündlicher Teil
  • fallbezogenes Beratungsgespräch
Das fallbezogene Beratungsgespräch soll sich inhaltlich auf die Fächer 2-4 beziehen. Die zu prüfende Person wählt aus drei vorgegebenen Fallsituationen eine aus. Es soll nachgewiesen werden, eine komplexe Problemstellung der Beratungspraxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können. Insbesondere soll nachgewiesen werden, in der Beratungssituation fachlich kompetent und kundenorientiert beraten zu können. Die Vorbereitungszeit für das fallbezogene Beratungsgespräch beträgt 30 Minuten. Das fallbezogene Beratungsgespräch soll 20 Minuten dauern.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 3 der Verordnung beschrieben.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
Voraussetzung Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann, Versicherungskaufmann, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufmann, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder Immobilienkaufmann oder 6 Monate
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder ein Jahr
keiner der oben genannten Abschlüsse vier Jahre
Die berufliche Praxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.
Zum fallbezogenen Beratungsgespräch kann nur zugelassen werden, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.

Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)

Prüfungsdurchlauf Prüfungsteil Prüfungstermin Anmeldefrist
Herbst 2025 schriftliche Prüfungen 08./09.09.2025 30.06.2025
Frühjahr 2026 schriftliche Prüfungen 09./10.02.2026 31.12.2025
Herbst 2026 schriftliche Prüfungen 14./15.09.2026 30.06.2026
Frühjahr 2027 schriftliche Prüfungen 09./10.02.2027 31.12.2026
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite “Fachberater für Finanzdienstleistungen.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls schauen Sie bitte zuerst unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu. Ein gesondertes Anmeldeformular ist nicht erforderlich.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr für den schriftlichen Prüfungsteil beträgt zurzeit 280,00 EUR und 175,00 EUR für den mündlichen Prüfungsteil. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
1. schriftliche Prüfungen
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
2. mündliche Prüfung
fallbezogenes Beratungsgespräch 175,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor der Prüfung 30 % der Prüfungsgebühr
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben)
50 % der Prüfungsgebühr
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 % der Prüfungsgebühr
Zum vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) im Downloadbereich.

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.

Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?

Woher bekomme ich weitere Informationen?