Geprüfter Bilanzbuchhalter/ Geprüfte Bilanzbuchhalterin
- Kurz vorgestellt: Geprüfte Bilanzbuchhalter/-innen
- Wie gliedert sich diese Prüfung und wie läuft sie in Potsdam ab?
- Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
- Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
- Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)
- Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
- Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
- Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
- Was passiert, wenn ich krank bin?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
- Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
Kurz vorgestellt: Geprüfte Bilanzbuchhalter/-innen
Bilanzbuchhalter sind Spezialisten im Rechnungswesen, die im Unternehmen oftmals leitende Positionen besetzen. Aufgrund der wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen werden sie in vielen Branchen als entscheidende Berater der Unternehmensführung stark nachgefragt. Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und feststellen, welche Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Ihr Tätigkeitsfeld ist je nach Größe, Organisation und Branche eines Unternehmens sehr unterschiedlich.
Das fachliche Ausgangsniveau basiert auf einer abgeschlossenen dualen kaufmännischen Berufsausbildung und auf praktische Berufserfahrung im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen. Auch Diplomkaufleute und Betriebswirte nutzen diesen Abschluss zur Vertiefung und Spezialisierung ihrer Kenntnisse. Sie können die komplette Prüfung ablegen oder sich für die Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhaltung International" entscheiden.
Wie gliedert sich diese Prüfung und wie läuft sie in Potsdam ab?
Gliederung der Prüfung:
In der Verordnung werden in den §§ 4-7 die Handlungsbereiche und Prüfungsteile beschrieben sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Zusammenfassung finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteil
|
Handlungsbereiche (HB)
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Prüfungsdauer
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---|---|---|---|
schriftlicher Teil
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1. Tag |
|
240 Minuten |
2. Tag |
|
240 Minuten | |
3. Tag |
|
240 Minuten | |
mündlicher Teil | 4. Tag | Präsentation zu einem selbst gewählten Thema aus dem HB "Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten" mit unmittelbar anschließenden Fachgespräch | 15 Minuten + 30 Minuten |
Laut § 14 der VO ist das Ablegen der Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhaltung International" als weitere Prüfung möglich (derzeit nicht vor der IHK Potsdam).
Ablauf der Prüfung:
- Beide Prüfungsteile, der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil, sind eigenständige Prüfungsteile. Zur mündlichen Prüfung kann nur zugelassen werden, wer die schriftliche Prüfung innerhalb der letzten zwei Jahre bestanden hat.
- Für die schriftliche Prüfung setzen wir bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen und Zeiten ein. Die schriftliche Prüfung wird auf Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt, aus der einzelne Prüfungsaufgaben abgeleitet wurden. Für alle drei Prüfungstage gilt die selbe Ausgangssituation. (Darum sind weder eine Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Prüfungstagen noch das Nachholen versäumter Prüfungstage möglich.)
- Die Prüfungsdauer für die schriftliche Prüfung beträgt je Prüfungstag 240 Minuten. Da es keine Pause gibt, empfehlen wir den Prüfungsteilnehmern sich Getränke und Snacks mitzubringen.
- Am 3. Tag der schriftlichen Prüfung ist das Thema der Präsentation mit einer Kurzbeschreibung abzugeben. Hierfür haben wir einen Vordruck erstellt, der mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung versandt wird, aber gern auch im rechts im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.
- Die Einladungen zur schriftlichen Prüfung mit Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid verschicken wir ca. 4-6 Wochen vor dem Prüfungstermin.
- Nach Abschluss der Korrektur der Prüfungsarbeiten findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen. Sofern in allen drei Aufgabenstellungen mind. 50 % erreicht wurden, wird das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung gleichgewichtig aus den drei schriftlichen Aufgabenstellungen gebildet und Sie werden zur mündlichen Prüfung zugelassen. Fallen Sie also in einer oder zwei der schriftlichen Aufgabenstellungen durch (weniger als 50 %), dann haben Sie nicht bestanden und alle drei Aufgabenstellungen sind im nächsten Versuch zu wiederholen, sofern Sie sich für eine Wiederholung der Prüfung entscheiden.
- Kurz darauf werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte die schriftliche Prüfung nicht bestanden worden sein, liegt dem Brief ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bei.
- Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. In der Präsentation, die nicht länger als 15 Minuten dauern soll, stellen die Prüfungsteilnehmer ihr selbst gewähltes Thema aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ vor. Im Prüfungsraum stehen dafür Beamer, Laptop und Presenter, Overheadprojektor, Flip-Chart-Ständer, Whiteboard, Pinnwand, Moderationsmaterial und Stifte zur Verfügung.
- Das sich unmittelbar an die Präsentation anschließenden Fachgespräch geht von der gezeigten Präsentation aus. Im ihm sollen die Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ werden weitere Handlungsbereiche im Fachgespräch thematisiert. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
- Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt gewichtet (siehe § 9 Abs. 3 der VO).
- Die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung gebildet (siehe § 10 Abs. 3 der VO).
Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/-innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin" enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor) zugeordnet.
Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Zu Ihrer zuständigen IHK.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 3 der VO beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von mindestens einem bis fünf Jahre/-n benötigt. Die Berufspraxis muss überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
|
Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten) |
---|---|
erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren | keine |
anerkannter Fortbildungsabschluss nach BBiG als Fachwirt/in oder Fachkaufmann/frau | keine |
Abschluss als Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in | keine |
wirtschaftswissenschaftlicher Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie | anschließend mindestens ein Jahr |
keiner der oben genannten Abschlüsse | mindestens fünf Jahre |
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat (§ 6, Abs. 1 der VO).
Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)
Prüfungsdurchlauf | Prüfungsteil | Prüfungstermin | Anmeldefrist |
---|---|---|---|
Herbst 2025 | schriftlicher Teil | 03./09./12.09.2025 | 30.06.2025 |
Frühjahr 2026 | schriftlicher Teil | 17./19./24.03.2026 | 31.12.2025 |
Herbst 2026 | schriftlicher Teil | 22./24./29.09.2026 | 30.06.2026 |
Frühjahr 2027 | schriftlicher Teil | 22./25./30.03.2027 | 31.12.2026 |
Eine Übersicht über die noch möglichen bundeseinheitlichen Prüfungstermine der nächsten Jahre finden Sie über diesen Link bzw. auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Bilanzbuchhalter" über den Button "Prüfungstermine".
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls schauen Sie bitte zuerst unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu. Ein gesondertes Anmeldeformular ist nicht erforderlich.
Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr betragen insgesamt 505,00 EUR. Für den schriftlichen Prüfungsteil fällt eine Gebühr von 330,00 EUR an und für den mündlichen Prüfungsteil von 175,00 EUR.
Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
1. Teilprüfung schriftlich | |
Je einfache schriftliche Prüfung, über 180 min Prüfungsdauer | 110,00 EUR |
2. Teilprüfung mündlich | |
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation | 175,00 EUR |
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | 30 % |
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | 50 % |
Entschuldigtes Fernbleiben | 50 % |
Unentschuldigtes Fernbleiben | 100 % |
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.
Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.
Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Bilanzbuchhalter im Downloadbereich.
Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.
Was passiert, wenn ich krank bin?
Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist Ihr Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen.
Achtung: Sollten Sie einen oder zwei Tage der schriftlichen Prüfung versäumt haben, müssen Sie die komplette schriftliche Prüfung nachholen.
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
Infos zur finanziellen Förderung Ihrer Fortbildung.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für Bilanzbuchhalter" über die Buttons "Strukturierungen" und "Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).