Ausbildung
Zweitschrift
Wenn das originale Berufsausbildungszeugnis nicht mehr auffindbar ist, kann man eine sogenannte Zweitschrift beantragen.
- Was ist eine Zweitschrift?
- Wie wird der Antrag auf Zweitschrift eingereicht?
- Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren?
- Wie erhalte ich die Zweitschrift?
- Ich habe mein Geschlecht und meinen Namen geändert. Was muss beachtet werden?
- Wie beantrage ich eine beglaubigte Kopie meines Prüfungszeugnisses?
- Wie erhalte ich eine Zweitschrift meines Berufsschulzeugnisses?
- Werden auch Zeugnisse ohne Noten ausgestellt?
- Existieren noch Zeugnisse von vor 1990?
Was ist eine Zweitschrift?
Bei Verlust Ihres IHK-Prüfungszeugnisses besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen. Sofern Sie die Prüfung bei uns, also vor einem Prüfungsausschuss der IHK Potsdam, abgelegt haben, können Sie dies schriftlich beantragen. Haben Sie Ihre Prüfung bei einer anderen zuständigen Stelle (z.B. Handwerkskammer oder einer anderen IHK) absolviert, wenden Sie sich bitte dorthin.
Wie wird der Antrag auf Zweitschrift eingereicht?
Der Antrag auf Zweitschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 140 KB)muss ausgefüllt und unterschrieben entweder per Mail oder Post eingereicht werden. Die Bearbeitung von per Mail eingereichten Anträgen geht in der Regel schneller.
Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren?
Nach Abschnitt 1.7.6 des Gebührentarifs wird für die Ausfertigung von Zweitschriften von Zeugnissen und Zertifikaten (Prüfungszeugnisse nach §§ 34 bzw. 37 und 48 bzw. 66 Berufsbildungsgesetz) eine Gebühr von 30,00 Euro fällig. Zum geltenden Gebührentarif der IHK Potsdam (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 172 KB). Der Gebührenbescheid wird Ihnen zusammen mit der Zweitschrift per Post zugestellt. Die Bearbeitungsgebühr kann nicht in bar bezahlt werden.
Wie erhalte ich die Zweitschrift?
Die Zweitschrift wird ausschließlich per Post zugestellt. Eine persönliche Abholung in der IHK Potsdam ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Ich habe mein Geschlecht und meinen Namen geändert. Was muss beachtet werden?
Wenn Sie gemäß Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Ihren Geschlechtseintrag geändert haben, erstellen wir Ihnen selbstverständlich eine Zweitschrift. Hierfür bitte den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 140 KB) und die zweite Seite ausfüllen. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Kontrolle Ihres Personalausweises in der IHK einen Termin per Mail oder telefonisch.
Wie beantrage ich eine beglaubigte Kopie meines Prüfungszeugnisses?
Wenn Ihnen Ihr Originalzeugnis noch vorliegt und Sie nur eine beglaubigte Kopie benötigen (z.B. für eine Uni, neuen Arbeitgeber, etc.) reicht eine Mail mit folgenden Angaben aus:
- Vollständiger Name
- Aktuelle Anschrift
- Geburtsdatum
- Ausbildungsberuf
Die beglaubigte Kopie wird Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die Beglaubigung von Zeugnissen wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 Euro je angefangene Seite fällig. Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit der beglaubigten Kopie per Post zugestellt. Die Bearbeitungsgebühr kann nicht in bar bezahlt werden.
Wie erhalte ich eine Zweitschrift meines Berufsschulzeugnisses?
Für eine Zweitschrift Ihres Berufsschulzeugnisses wenden Sie sich bitte an Ihre damalige Berufsschule.
Werden auch Zeugnisse ohne Noten ausgestellt?
Nein. Die IHK Potsdam erstellt keine Zeugnisse ohne Noten (oder auch Facharbeiterbriefe, Schmuckurkunden, Meisterbriefe) für die Berufsausbildung. Das Prüfungszeugnis (mit Noten) bescheinigt Ihnen, dass Sie ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Existieren noch Zeugnisse von vor 1990?
Haben Sie Ihren Berufsabschluss vor 1990 absolviert, wenden Sie sich bitte an Ihren ehemaligen Betrieb - sofern er noch existiert - oder an die kommunalen Archive der Städte und Gemeinden (Archive in Brandenburg | Brandenburgisches Landeshauptarchiv). Zuständig ist das Archiv des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen heutigem Zuständigkeitsbereich der damalige Ausbildungsbetrieb ansässig war.