Ausbildung

Zweitschrift

Bei Verlust Ihres Prüfungszeugnisses besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen. Sofern Sie die Prüfung bei uns, also vor einem Prüfungsausschuss der IHK Potsdam, abgelegt haben, können Sie dies schriftlich beantragen. Ein vorgefertigtes Antragsformular finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB)
Nach Abschnitt 1.7.8 des Gebührentarifes wird für die Ausfertigung von Zweitschriften von Zeugnissen und Zertifikaten sowie Ausfertigungen und Beglaubigungen von Zeugniskopien (Prüfungszeugnisse nach §§ 34 bzw. 37 und 48 bzw. 66 Berufsbildungsgesetz) eine Gebühr von 30,00 Euro fällig. Den zur Zeit gültigen Gebührentarif der IHK Potsdam finden hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 267 KB). Der Gebührenbescheid wird Ihnen zusammen mit der Zweitschrift zugestellt. 
Haben Sie Ihre Prüfung in einem Beruf nach Handwerksordnung abgelegt, so folgen Sie dem externen Link und wenden sich bitte an die Handwerkskammer Potsdam.
Haben Sie Ihren Berufsabschluss vor 1990 absolviert, wenden Sie sich bitte an Ihren ehemaligen Betrieb - sofern er noch existiert - oder an die kommunalen Archive der Städte und Gemeinden (siehe externen Link). Zuständig ist das Archiv des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen heutigem Zuständigkeitsbereich der damalige Ausbildungsbetrieb ansässig war.
Für eine Zweitschrift Ihres Berufsschulzeugnisses wenden Sie sich bitte an Ihr damaliges Oberstufenzentrum.