Rechte und Pflichten
Ausbildungsvergütung
In welcher Höhe ist eine Ausbildungsvergütung zu zahlen?
Im §17 Berufsbildungsgesetz (BBiG), werden folgende Mindestvoraussetzungen für eine Ausbildungsvergütung von Auszubildenden genannt:
- Der Ausbildungsbetrieb hat den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren
- Die Vergütung steigt mit Fortschreiten der Berufsausbildung, mindestens jährlich, an
Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung richtet sich nach folgender Zuordnung:
Für tarifgebundene Betriebe
Grundsätzlich gilt für tarifgebundene Unternehmen der Tarifvertrag.
Für nicht tarifgebundener Betriebe mit Branchentarif
Die Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe darf dabei 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung nicht unterschreiten.
Die Mindestausbildungsvergütung darf dabei nicht unterschritten werden.
Für nicht tarifgebundener Betriebe ohne Branchentarif
Gibt es keine branchenübliche Ausbildungsvergütung, bildet die Mindestausbildungsvergütung nach §17 BBiG die Untergrenze.
Grundlage für die Berechnung der Vergütungshöhe ist das Kalenderjahr des Ausbildungsbeginns, ab dem zweiten Ausbildungsjahr bemisst sich die Ausbildungsvergütung durch gesetzlich festgelegte Steigerungssätze.
Allgemeine Hinweise:
Die gesetzlichen Vorgaben zur Ausbildungsvergütung bilden den Mindestrahmen, den Ausbildungsbetriebe einhalten müssen. Eine Übersteigung dieses Mindestbetrags ist jederzeit möglich.
Tariferhöhungen nach Abschluss des Ausbildungsvertrages sind von den Ausbildungsbetrieben weiterzugeben. Die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Ausbildungsbetriebes und ist regelmäßig zu prüfen. Zahlt der Betrieb unzulässigerweise zu wenig Vergütung, so muss er die Differenz nachzahlen.
Wie verändert sich die Höhe der Ausbildungsvergütung bei einer Teilzeitberufsausbildung?
Bei einer prozentualen Reduzierung der wöchentlichen Ausbildungszeit, im Rahmen einer Teilzeitberufsausbildung, kann die angemessene Ausbildungsvergütung im gleichen Anteil reduziert werden.
Wie werden Überstunden vergütet?
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung gilt als Überstunde. Die Vergütung von Überstunden wird im Ausbildungsvertrag vereinbart und kann:
- besonders vergütet
- in Freizeit ausgeglichen
- besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen
- besonders vergütet und in Freizeit ausgeglichen
werden. Auch diese besondere Vergütung für geleistete Überstunden muss angemessen sein.
Was sind Sachbezugswerte?
Sachbezugswerte sind auch im Rahmen der Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn dem Auszubildenden Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der Ausbildungsvergütung gewährt werden. Dabei müssen in jedem Fall 25 Prozent der festgelegten Gesamtvergütung anrechnungsfrei bleiben.
Wann muss die Berufsausbildungsvergütung vom Ausbildungsbetrieb gezahlt werden?
Die Ausbildungsvergütung muss dem Auszubildenden monatlich gezahlt werden, wobei die Auszahlung spätestens am letzten Arbeitstag des (laufenden) Monats stattfinden muss (§ 18 Abs. 2 BBiG). Bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat mit 30 Tagen gerechnet. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Berufsausbildungsverhältnis im Laufe eines Kalendermonats beginnt oder endet (§ 18 Abs. 1 BBiG).
Die Gewährung der Vergütung erfolgt grundsätzlich in Form einer Geldleistung. Sie bedeutet eine gewichtige und fühlbare finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt des Auszubildenden, aber auch eine Zuwendung in gewissem Umfang mit Entgeltcharakter für die vom Auszubildenden erbrachte Arbeitsleistung. Die Vergütung muss konkret im Berufsausbildungsvertrag bestimmt werden. Sie darf nicht von bestimmten oder bestimmbaren Ergebnissen (zum Beispiel Umsatz, Prämien) abhängig sein.