IHK24

Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung

Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung gelten die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die hierfür erlassenen Ausbildungsordnungen. Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) herausgegebene "Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe" macht die Entwicklung und Struktur in den einzelnen Ausbildungsberufen überschaubar.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden, soweit die Berufsausbildung nicht auf den Besuch weiterführender Bildungsgänge vorbereitet. Für die Ausbildung ist die jeweilige Verordnung über die Berufsausbildung maßgebend.
In der Ausbildungsordnung ist ein Ausbildungsrahmenplan enthalten, nach dem die Ausbildungsstätte einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen soll.
Die Ausbildungsordnung kann auch eine Berufsausbildung festlegen, in der die Berufsausbildung in sachlich und zeitlich besonders gegliederten, aufeinander aufbauenden Stufen erfolgt ( § 5 Abs. 2 (1) BBiG). Diese Ausbildung führt nach den einzelnen Stufen zu einem Ausbildungsabschluss, der sowohl zu einer Berufstätigkeit befähigt als auch die Fortsetzung der Berufsausbildung in weiteren Stufen ermöglicht.
Die Ausbildungsordnung kann sog. Zusatzqualifikationen vorsehen, die der Betrieb ergänzend zur regulären Ausbildung vermittelt und gesondert geprüft und bescheinigt werden. Hierdurch können leistungsstarke Auszubildende ihren beruflichen Horizont bereits während der Ausbildung erweitern.
Behinderte Menschen sollen grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Ist dies wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich, erlassen die zuständigen Stellen gemäß § 66 BBiG Ausbildungsregelungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Menschen abgestimmt sind.