IHK24

Prüfung Tourismuskaufmann

Gemäß Verordnung über die Ausbildung im Beruf "Tourismuskaufmann/frau - Kaufmann/frau für Privat- und Geschäftsreisen" ist im Ausbildungsvertrag eine der drei folgenden Wahlqualifikationen festzulegen, welche innerhalb von 6 Monaten im Schwerpunkt vermittelt werden muss:
  • Reisevermittlung
  • Reiseveranstaltung
  • Geschäftsreisen
Die Verordnung bietet die Option, eine der nicht gewählten Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikation zu vermitteln und eine Prüfung darüber zu absolvieren.
Für die Prüfung gelten dieselben Anforderungen wie für den Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“. Es müssen mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.
Da die Vermittlung zusätzlicher Inhalte formal nur möglich ist, wenn die Vermittlung der Pflichtinhalte in einer verkürzten Zeit erfolgt, sind die Vorgaben für das Verkürzen von Ausbildungsverhältnissen anzuwenden. D.h. die Vermittlung von Zusatzqualifikationen ist nur  für leistungsstarke Auszubildende bzw. solche, die aufgrund höherer Schulabschlüsse oder anderer Vorkenntnisse ihre Ausbildungszeit hätten verkürzen können, vorgesehen.
Die Vermittlung der Zusatzqualifikation muss im Berichtsheft nachweisbar sein.
Unter "Weitere Informationen" finden Sie den Anmeldebogen. Dieser fristgemäß mit der regulären Prüfungsanmeldung einzureichen.