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Ablauf einer Zwischenprüfung
Ablauf einer Zwischenprüfung
Grundlagen:
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Wenn die Ausbildungsverordnung nichts anderes bestimmt, kann die Zwischenprüfung aus einem Kenntnis- und einem Fertigkeitsteil bestehen.
In den kaufmännischen Berufen wird überwiegend die Kenntnisprüfung verlangt. Dagegen ist in den Bauberufen sowie den Berufen des Hotel- und Gaststättenbereiches nur die Fertigkeitsprüfung erforderlich.
Angesichts der unterschiedlichen berufsbezogenen Anforderungen können die folgenden Schritte nur Anhaltspunkte sein.
- Versenden der Anmeldeunterlagen:
Die Anmeldeformulare werden durch die Kammer an den Ausbildungsbetrieb gesandt. - Anmelden des Auszubildenden:
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden anzumelden, wenn dieser ordnungsgemäß an der Ausbildung teilgenommen hat. Beide Vertragspartner unterzeichnen das Anmeldeformular. Kann der Auszubildende an einer Zwischenprüfung nicht teilnehmen (z. B. aus Krankheitsgründen) muss die Zwischenprüfung zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden, da sonst die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht erfolgt. -
Voraussetzungen für die Durchführung sichern:
- Prüfungstermine bestimmen
- Prüfungsräume bestellen
- Aufsichtsführung sichern
- Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss (bei Fertigkeitsprüfungen)
- Prüfungsaufgaben bereitstellen
- Einladungen versenden
- Durchführung der Zwischenprüfung:
Kenntnisprüfungen werden im Regelfall in großen Sälen (zentral) durchgeführt. Die Aufsicht wird von Mitgliedern des Prüfungsausschusses oder Mitarbeitern der IHK wahrgenommen. Fertigkeitsprüfungen sind schwerer zu organisieren, da die berufsspezifischen Ausstattungen an Maschinen, Geräten und Werkzeugen vorhanden sein müssen. Während der mehrstündigen Erstellung der Arbeitsprobe oder des Prüfstückes sind die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend, um das Ergebnis der Prüfung feststellen zu können. - Bewertung der Prüfungsleistung durch den Prüfungsausschuss
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Aussenden der Ergebnisse durch die IHK:
Die Ergebnisse werden in dreifacher Ausfertigung versendet. Ein Exemplar erhält der Auszubildende, eines die Berufsschule und das Dritte der Ausbildungsbetrieb, um korrigierend auf die Ausbildung einwirken zu können.
Ziele der Zwischenprüfung:
- Erkennen des Leistungsstandes
- Kennen lernen des Prüfungsablaufes
Eine Zwischenprüfung muss nicht bestanden werden. Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Abschlussprüfung bzw. die Fortsetzung des Ausbildungsvertrages.
Hinweis: Bei sogenannten gestreckten Abschlussprüfungen gibt es keine Zwischenprüfungen mehr sondern Teil I und Teil II der Abschlussprüfung (siehe Ablauf einer Abschlussprüfung).