IHK24

Ablauf einer Abschlussprüfung


Ablauf einer Abschlussprüfung

Grundlagen:
Berufsbildungsgesetz
Ausbildungsordnung (Angabe der Prüfungsanforderungen)
Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer

Abschlussprüfungen bestehen in fast allen Ausbildungsberufen aus einem Kenntnisteil und einem Fertigkeitsteil, wobei bei den kaufmännischen Berufen von Fallbezogenen Fachgesprächen, Praktischen Übungen bzw. der Mündlichen Prüfung gesprochen wird.
Die konkreten Prüfungsteile- und Anforderungen sind in den Ausbildungsverordnungen festgelegt.
Eine Abschlussprüfung besteht aus einer großen Zahl von Einzelvorgängen deren zeitlicher Ablauf und deren zweckvolles Ineinandergreifen konsequent gesichert werden müssen. Der gesamte Ablauf der Prüfung weist unumgängliche Sachzwänge auf, die insbesondere durch den straffen Zeitplan und die unumstößliche Aufeinanderfolge bestimmter Prüfungsakte gekennzeichnet ist.

Beispiel eines Prüfungsablaufes


Da die berufsspezifischen Unterschiede sehr groß sind, kann an dieser Stelle nur ein Beispiel für einen Prüfungsablauf gegeben werden.
  1. Abstimmung bundeseinheitlicher Prüfungstermine für die Kenntnisprüfungen und deren Bekanntgabe
  2. Ermitteln der zur Prüfung anstehenden Auszubildenden aus dem "Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse"
  3. Versenden der Anmeldeformulare an die Ausbildungsbetriebe mit Hinweis auf den Anmeldeschlusstermin
  4. Registrieren der laufend eingehenden Anmeldungen bis zum Anmeldeschlusstermin und Eingabe von veränderten Daten (z. B. Anschriftenänderungen) sowie Nachforderung von fehlenden Angaben (z. B. bei kaufmännischen Berufen - die Warengruppen)
  5. Zulassen der Bewerber, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen
  6. Bestellen und Disponieren der Räumlichkeiten entsprechend der Prüflingsanzahl, der unterschiedlichen Schreibzeiten und zusätzlichen Anforderungen (z.B. besonderer Bedingungen bei Prüflingen mit körperlichen und psychischen Einschränkungen)
  7. Einladen der Prüfungsausschüsse zu einer vorbereitenden Sitzung, Terminabstimmung für die Auswertung schriftlicher Aufgaben und mündlicher Prüfungsteile
  8. Arbeitsunterlagen für die Prüfungsausschüsse zusammenstellen
  9. Organisieren der Prüfungsdurchführung und Absichern der Maßnahmen, z. B. Raumverteilung, Aufsichten bestellen, Prüflinge in Gruppen aufteilen, Teilnehmerlisten erstellen
  10. Überregional erstellte Prüfungsaufgaben bestellen bzw. Sicherstellung der Erarbeitung von Aufgabensätzen in Berufen, wo keine bundesweiten Prüfungsaufgaben angeboten werden
  11. Versenden der Einladungen an die Prüfungsteilnehmer
  12. Durchführung der Kenntnisprüfung
  13. Auswertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten (teils durch zentrale EDV-Auswertung, teils durch die Prüfungsausschüsse)
  14. Bei EDV-Auswertung Übergabe der vorläufigen Ergebnisse an die Prüfungsausschüsse
  15. Erstellen der Ablaufpläne für die Mündliche Prüfung bzw. Arbeitsproben
  16. Festlegung und Einladung zu mündlichen Ergänzungsprüfungen
  17. Sichern der Arbeitsfähigkeit der Prüfungsausschüsse, nachträgliches Einladen von Stellvertretern bei Ausfall von Prüfern
  18. Information der Prüfstätten von Fertigkeitsprüfungen, Materialbestellungen sichern
  19. Abnahme der Fertigkeitsprüfungen/Praktische Übungen
  20. Protokollführung während den Prüfungsabläufen
  21. Erfassung der Gesamtergebnisse und rechnerische Überprüfung
  22. Ausfertigung und Versendung der Zeugnisse bzw. des Bescheides über die nichtbestandene Prüfung (ggf. Rechtsmittelbelehrung)
  23. Materialkostenumlage
  24. Auswertung von Mängeln im Prüfungsablauf, Problemlösung für folgende Prüfungen
  25. Widerspruchsbearbeitung
  26. Organisation einer Veranstaltung zur Ehrung der besten Prüfungsteilnehmer.
In vielen Berufen ist mit der letzten Neuordnung die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfungen einher gegangen. Hierbei spricht man von zeitlich auseinanderfallenden Prüfungsteilen (Abschlussprüfungen Teil I und II).
Die jeweilige Ausbildungsordnung gibt die Bestehensregel bei der Bildung des Gesamtergebnisses vor. Somit fließt hier das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil I (ehemals Zwischenprüfung) zu bestimmten Anteilen in das Abschlussergebnis nach Teil II der Abschlussprüfung ein.