Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan - Der Fahrplan für die Ausbildung

Was unterscheidet die Ausbildungsordnung vom Ausbildungsrahmenplan?

Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung gelten die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die hierfür erlassenen Ausbildungsordnungen. Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) herausgegebene "Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe" macht die Entwicklung und Struktur in den einzelnen Ausbildungsberufen überschaubar.
Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen:
  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • die Ausbildungsdauer
  • die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind
  • eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan)
  • die Prüfungsanforderungen
Die Ausbildungsordnung kann sog. Zusatzqualifikationen vorsehen, die der Betrieb ergänzend zur regulären Ausbildung vermittelt und gesondert geprüft und bescheinigt werden. Hierdurch können leistungsstarke Auszubildende ihren beruflichen Horizont bereits während der Ausbildung erweitern.
In der Ausbildungsordnung ist ein Ausbildungsrahmenplan enthalten, nach dem die Ausbildungsstätte einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen soll.
Der Ausbildungsrahmenplan gibt Ausbilder/-innen und Auszubildenden einen klaren Überblick über die Berufsausbildung. Er definiert für jeden Ausbildungsberuf, welche Fertigkeiten und Kenntnisse die Auszubildenden mindestens bis zur Prüfung erwerben müssen. Dabei gibt er auch vor, wann und in welchem zeitlichen Umfang die verschiedenen Aspekte vermittelt werden sollen. So stellt er sozusagen einen Ausbildungsfahrplan dar.

Was ist ein Ausbildungsrahmenplan?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt fest, dass zu jeder Ausbildungsverordnung verpflichtend ein Ausbildungsrahmenplan vorliegen muss. Die im IHK-Ausbildungsrahmenplan gemachten Vorgaben sind einzuhalten. Das heißt, dass Ausbilder/-innen den Auszubildenden alle geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten vermitteln muss. Dabei gilt Folgendes:
  • Der Ausbildungsrahmenplan zeigt genau, welche allgemeinen und spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten mindestens vermittelt werden müssen.
  • Je nach angestrebtem Beruf weichen die verschiedenen Ausbildungspläne stark voneinander ab. Ein/e Florist/-in benötigt andere Fähigkeiten und Lerninhalte als ein/e Kfz-Mechatroniker/-in, immer enthalten sind jedoch eine sachliche und zeitliche Gliederung der gesamten Berufsausbildung.
  • Neben den Zielen der Ausbildung gibt der Ausbildungsrahmenplan auch einen Zeitrahmen vor, wann welche Inhalte bearbeitet werden sollen.
  • Damit stellt der Ausbildungsrahmenplan sicher, dass alle Auszubildenden eines Berufs nach der Prüfung über die gleichen Mindestkenntnisse verfügen.

Der Zeitplan im Ausbildungsrahmenplan im Detail

Im Ausbildungsrahmenplan wird in Wochen angegeben, wie lang der Erwerb einzelner Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten dauern sollte. Außerdem legt der Ausbildungsrahmenplan genau fest, welche Ausbildungsinhalte Auszubildende im ersten Ausbildungsabschnitt vor dem ersten Teil der Abschlussprüfung (oder Zwischenprüfung) erlernen und welche sie bis zur Abschlussprüfung beherrschen müssen. Weiterhin sollen in der dualen Ausbildung die vermittelten Inhalte in Betrieb und Berufsschule aufeinander abgestimmt sein und sich ergänzen.
Der Ausbildungsrahmenplan gibt Bruttoausbildungszeiten an. Das heißt, gemäß Plan stehen 52 Wochen, also 364 Tage pro Ausbildungsjahr zur Verfügung. Diese Zahl ist unrealistisch. Zuerst ziehen Sie von den 364 Tagen 114 Tage für Samstage sowie Sonn- und Feiertage ab. Weiterhin besuchen Auszubildende an rund 60 Tagen pro Jahr die Berufsschule, diese Zeit ziehen Sie ebenso wie die Urlaubstage (z.B. 30 Tage) von der Bruttoausbildungszeit ab. Tatsächlich sind Auszubildende also an 3 Tagen pro Woche im Ausbildungsbetrieb, das entspricht einer Nettoausbildungszeit von 160 Tagen. Je nach Tarifvertrag und Urlaubsregelung können sich andere Werte ergeben.
Tipp: Kann ein Ausbildungsbetrieb die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht sicherstellen (z.B. weil die entsprechende Abteilung oder Ausstattung fehlt), kann er eine Ausbildungskooperation mit einem anderen Unternehmen eingehen. Im Rahmen der sogenannten überbetrieblichen Ausbildung erlernen Auszubildende dann einzelne Inhalte dort. Diese Einsatzzeit zählt ebenfalls zur betrieblichen Ausbildungszeit.

Was sind Berufsbildpositionen im Ausbildungsrahmenplan?

Die Ausbildungsinhalte, die laut Ausbildungsrahmenplan zu vermitteln sind, heißen Berufsbildpositionen. Diese sind individuell auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zugeschnitten. Allerdings gibt es seit dem 01. August 2021 eine Neuerung: Für alle neu anerkannten oder modernisierten Ausbildungsberufe gelten zusätzlich vier einheitliche Standard-Berufsbildpositionen:
  • Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeitsrecht sowie Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt
Diese Lerninhalte sind verpflichtend in allen Ausbildungsberufen zu vermitteln und müssen dementsprechend in die betrieblichen Ausbildungspläne eingearbeitet werden. Dabei ist es wichtig, diese Themen während der gesamten Ausbildungszeit immer wieder aufzugreifen und das Wissen entsprechend der speziellen beruflichen und betrieblichen Anforderungen anzupassen. Auch branchenspezifische Besonderheiten sollen berücksichtigt werden. Diese berufsübergreifenden Ausbildungsinhalte sollen Auszubildende optimal auf die Erfordernisse der modernen Arbeitswelt vorbereiten und zur Entwicklung wertvoller Kernkompetenzen beitragen.

Warum ist ein Ausbildungsrahmenplan wichtig?

Das Wissen um den jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ist nicht nur für Ausbilder wertvoll. Während er diesen als Schablone für die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans dient, sorgt er für maximale Transparenz für die Auszubildenden.
Ist ein Ausbildungsrahmenplan der IHK verbindlich?
Grundsätzlich stellt ein Ausbildungsrahmenplan die Basis für jede Berufsausbildung dar. Aber in begründeten Fällen darf von den Vorgaben des Rahmenplans abgewichen werden. Das kann z.B. an betrieblichen Besonderheiten liegen. Kann ein Unternehmen bestimmte Aspekte nur während einer überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme vermitteln, kann es beispielsweise erforderlich sein, diese früher oder später als im Plan vorgesehen durchzuführen.
Weiterhin ist eine Abweichung zulässig, wenn diese für den Auszubildenden unerlässlich ist. Das gilt unter anderem, wenn die Ausbildung verkürzt oder verlängert [ML1] werden soll. Ebenso sind Abweichungen insbesondere von der sachlichen und zeitlichen Gliederung möglich, wenn Menschen mit Behinderung eine reguläre duale Berufsausbildung absolvieren. Übrigens können hier auch Hilfsmittel, verlängerte Prüfungszeiten oder Hilfestellungen durch Dritte individuell vereinbart werden.

Wo finde ich meinen Ausbildungsrahmenplan?

Für alle von der IHK für München und Oberbayern betreuten Ausbildungsberufe erhalten Sie die Ausbildungsverordnung und den Rahmenplan innerhalb unseres Beruf-Bildungsportal Online (#BBO).
Auch über die Berufesuche auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung finden Sie die Ausbildungsrahmenpläne für alle Ausbildungsberufe in Industrie und Handel.
Des Weiteren stellt das Bundesministerium der Justiz stellt auf der Webseite www.gesetze-im-internet.de alle Verordnungen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen online zur Verfügung. Die Verordnungen enthalten immer die Ausbildungsordnung inklusive Ausbildungsrahmenplan in der aktuellen Fassung. So haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend über die verschiedenen Berufsausbildungen zu informieren oder Ihren betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan zu vergleichen.