Ausbildung

Prüfungsgebühren

Für bestimmte Leistungen erhebt die IHK Gebühren. Im Ausbildungsbereich sind dies in erster Linie Prüfungsgebühren sowie andere Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse.
Bei Mitgliedsunternehmen der IHK Potsdam werden nur 50 % der vollen Gebühren erhoben. Die vollen Gebühren fallen z. B. an, wenn Unternehmen, die nicht Mitglied der IHK Potsdam sind (Anwaltskanzleien, soziale Institutionen etc.) in IHK-Berufen ausbilden oder Personen sich extern zur Prüfung anmelden. Der Versand der Gebührenbescheide erfolgt gesondert zur Prüfungszulassung- und Einladung.