Mobilitätsberatung

Infos für Unternehmen

Wie profitieren Unternehmen ?

Auslandspraktika machen Ihr Unternehmen für Schulabgänger interessant – Sie punkten als weltoffenes Unternehmen auf dem Ausbildungsmarkt. Auslandspraktika fördern die Motivation und die Selbständigkeit von Auszubildenden. Wer in einem fremden Land unter unbekannten Bedingungen zurechtkam, wird auch die Ausbildung daheim meistern und die Vorteile der dualen Ausbildung zu schätzen wissen. Sie erhöhen durch Auslandspraktika die Bindung an das Unternehmen und eine bessere Qualifizierung der Mitarbeiter – sprachlich, durch den Erwerb von interkulturellen Erfahrungen und neuer Arbeitstechniken – sind oft ein weiterer positiver Effekt.
Nutzen Sie Ihre eigenen Kontakte ausländischen Niederlassungen, Kunden oder Geschäftspartnern für diese Praktika, so pflegen und erweitern Sie Ihre Auslandsbeziehungen.
Auslandspraktika können Sie auch als ein Incentive für gute Leistungen in der Ausbildung einsetzen.

Muss der Betrieb Auslandspraktika gewähren?

Berufsbezogenen Auslandspraktika sind eine „Kann-Bestimmung“.
„Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungszeit nicht überschreiten", heißt es im Berufsbildungsgesetz § 2, Abs. 3. Sie als Unternehmen entscheiden, ob ein Auslandspraktika angeboten wird, wann und wohin die Reise gehen soll. Wenn ein/e engagierte/r Auszubildende/r bei Ihnen nachfragt, dann zeugt dieses von Engagement und der Portion Neugier neue Herausforderungen anzunehmen. Es lohnt sich für Sie, dies zu fördern. 
Auslandspraktika sind während der gesamten Ausbildungszeit möglich. Wir empfehlen, Auslandspraktika nach der gut bestandenen Zwischenprüfung anzubieten. Das Auslandspraktikum sollte spätestens zwei Monate vor der Abschlussprüfung abgeschlossen sein, damit die Azubis genug Lern- und Vorbereitungszeit für die Abschlussprüfung haben. 

Wer organisiert das Praktikum?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie entscheiden, welcher Weg für Sie und Ihren Azubi am besten passt:
1. Das Auslandspraktikum können Sie als Betrieb organisieren, wenn Sie Ihre Auszubildenden zu eigenen Partnern (Niederlassungen, Kunden, Zulieferern etc.)  ins Ausland schicken wollen
2. Einige Berufsschulen haben eigene ERASMUS+ Projekte und bieten ihren Schülern Auslandspraktika in bestimmten Ländern an.
3. Die Mobilitätsberaterinnen der IHK Potsdam organisieren das Auslandspraktika über eigene Partner im Ausland oder über sogenannte Poolprojektpartner.
4. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass Auszubildende sich das Auslandspraktikum in Absprachen mit Ihnen (Zustimmung von Ausbildungsbetrieb ist zwingend erforderlich) und uns (notwendig, wegen der finanziellen Förderung) , selbständig organisieren.

Wer trägt die Kosten für ein Auslandspraktikum?

Auszubildende können für Auslandspraktika in 34 europäischen Ländern mit Hilfe der Mobilitätsberater EU-Fördermittel aus dem Programm ERASMUS+ beantragen. Die Förderung besteht aus einer Reisekostenpauschale (abhängig von der Entfernung) und einer Tagespauschale (länderabhängig).
Wird ein Auslandspraktikum in einem anderen Land (vor allem außerhalb Europas) geplant ,kann der Betrieb mit Hilfe der Mobilitätsberater Fördermittel aus dem Programm „Ausbildung weltweit“ für die Auszubildenden beantragen. Genauere Auskünfte gibt die Mobilitätsberatung der IHK Potsdam.
Die Förderungen decken den Großteil der Reise- und Unterkunftskosten für Auslandspraktika. Grundsätzlich sind alle weiteren Kosten vom Auszubildenden zu tragen. Viele Unternehmen bieten Zuschüsse an. Das ist aber eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen als Ausbildungsunternehmen und dem Azubi. Ob und in wie weit betriebliche Regelungen für Auslandsaufenthalte zu Anwendung kommen, entscheiden Sie.
Wichtig ist:
  • Das Auslandspraktikum ist Teil der Ausbildung, der Ausbildungsvertrag bleibt bestehen. 
  • Die Ausbildungsvergütung wird weiter bezahlt.
  • Das Auslandspraktikum ist für den Azubi Arbeitszeit, Urlaubsansprüche und evtl. vorhandenen Überstunden bleiben unberührt.

Was muss ich als Ausbilder tun?

Wenn Sie nach dem Gespräch mit Ihrem Auszubildenden und /oder uns dem Auslandspraktikum zustimmen, geben Sie Ihr schriftliches Einverständnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 187 KB).
Die Einwilligungserklärung der Berufsschule ist ebenfalls notwendig - auch wenn das Auslandspraktikum in den Schulferien absolviert wird.
Spätestens jetzt sollte sich Ihr Azubi mit uns in Verbindung setzen.
Möchten Sie das Auslandspraktikum selbst organisieren, sprechen Sie oder Ihr Azubi mit dem ausländischen Unternehmen die Einzelheiten zum Praktikum ab (Ansprechpartner, Zeiten des Praktikums, Aufgaben etc,). Dieses wird in der Aufnahmebestätigung (LOI) bestätigt. Lieg diese vor, kann die Förderung beantragt werden. Nun ist nur noch eine Unterkunft zu finden und die An- und Abreise zu organisieren.
Bitte beziehen Sie die Auszubildenden ein und planen Sie beim ersten Mal genügend Zeit für die Vorbereitung ein. Wenn bereits Erfahrungen vorliegen, genügen oftmals Telefonate oder eine Mail.
Auslandspraktika bis 8 Wochen melden Sie formlos ihrer zuständigen Kammer (den Mobilitätsberatern). Ab 8 Wochen Dauer muss der Ausbildungsberater der Kammer hinzugezogen werden und eine Zustimmung erteilen.
Im europäischen Ausland wirkt während der Arbeitszeit der betriebliche Versicherungsschutz –  Unfall- und Haftpflichtversicherung.. Sie informieren die zuständige Berufsgenossenschaft über das Auslandspraktikum und beantragen bei der Krankenkasse des Auszubildenden das A1 Formular. 
Mehr Informationen finden Sie hier.
Für die Freizeit schließt der Azubi ggf. zusätzliche Versicherungen ab.

Sie möchten eigene Kontakte ins Ausland aufbauen?

Gern unterstützen wir Sie beim Aufbau eigener Auslandskontakte für Auslandspraktika und helfen bei Fragen der Förderung.
Wir helfen beim Finden des richtigen Partners. Berufsbildungsreisen sind ein guter Weg, um sich mit der Berufsbildung in anderen Ländern vertraut zu machen.
Sie nutzen schon eigene Kontakte und bieten selbst Auslandspraktika für ihre Auszubildende an?
Dann informieren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 275 KB) Sie uns bitte.

Berufsbildungsreisen - berufliche Weiterbildung im Ausland

Haben Sie selbst Interesse an einer beruflichen Qualifizierung im europäischen Ausland? Wollen Sie Ausbildung in anderen Ländern kennenlernen und dabei Kontakte mit ausländischen Ausbildern knüpfen? Dann nutzen Sie die Bildungsreisen für Bildungspersonal ins europäische Ausland.
Die Finanzierung erfolgt zum größten Teil über Mittel des Erasmus Plus Programmes. Ein Eigenanteil ist einzukalkulieren.

  1. Gruppenangebot: 4 - 7 Tage im europäischen Ausland 
Folgende Leistungen sind enthalten: 
  • Reisekosten (Hin- und Rückflug) 
  • Vorbereitung auf die Reise durch den Träger
  • Unterkunft in guten Hotels/Pensionen (3-4 Sterne, Standard des Ziellandes) in Einzelzimmern
  • Frühstück im Hotel 
  • Programmerstellung
Inhalte des Programmes im Aufnahmeland sind u.a.
  • Kennenlernen des Berufsbildungssystems
  • Besuch verschiedener Betriebe und Bildungseinrichtungen
  • Best-Practice-Beispiele kennen lernen und Austausch mit Experten zu beruflichen Fachthemen
  • Aufbau von Kontakten zu ausländischen Partnern und Bildungseinrichtungen
2. Individuelle Berufsbildungsreisen
Berufsbildungsreisen können individuell nach Ihren Wünschen organisiert werden. Minimum sind 2 Tage vor Ort mit Teilnahme an einer Fortbildung, einem Workshop, job shadowing oder anderen bildungspolitischen Aktivitäten. Sprechen Sie uns an.
Den Erfahrungsbericht zu unser letzten Berufsbildungsreise nach Schweden im September 2020 lesen Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 350 KB)
Unsere aktuellen Angebote an Berufsbildungsreisen finden Sie hier.