Ausbildung

Zusatzqualifikation

Kodifizierte Zusatzqualifikationen


In vielen Ausbildungsberufen ist geregelt, dass Ausbildungsschwerpunkte in Form von Wahlqualifikationen festzulegen sind. Diese sind auch für die Abschlussprüfung relevant.
Einige Ausbildungsverordnungen beinhalten darüber hinaus die Option, eine weitere, nicht gewählte Wahlqualifikationseinheit als Zusatzqualifikation auszuwählen, wenn sie glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
Aktuell ist dies bei folgenden Berufen der Fall:
  • Musikfachhändler
  • Tourismuskaufleute  
  • die Buchhändler
  • Medientechnologen Druck
  • Medientechnologen Siebdruck
Somit sind hier die Inhalte und Prüfungsmodalitäten bundeseinheitlich über die jeweilige Ausbildungsverordnung geregelt (kodifiziert).

Nichtkodifizierte Zusatzqualifikationen


Die zuständigen Stellen können darüber hinaus Besondere Rechtsvorschriften erlassen, die die Prüfung weiterer Zusatzqualifikationen ermöglichen. Diese sind nicht bundeseinheitlich, sondern regional geregelt.
Die IHK Potsdam hat 2013 die Besondere Rechtsvorschrift für die Prüfung der "IHK-Zusatzqualifikation Kaufmann/frau für Internationale Geschäftstätigkeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 64 KB)" erlassen.