Zerspanungsmechaniker/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Die Aufgaben der Zerspanungsmechaniker/innen im Einsatzgebiet Drehmaschinensysteme können das form- und maßgenaue Herstellen von Werkstücken für Maschinen, Geräte und Anlagen durch Dreh- und Bohroperationen an konventionellen oder numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen umfassen. Sie bearbeiten Gussstücke, Halbzeuge sowie spanend und spanlos vorbereitete Werkstücke mit vornehmlich zylindrischer Grundform aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen mit vorwiegend einschneidigen Werkzeugen.
Die Aufgaben der Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerinnen im Einsatzgebiet Schleifmaschinensysteme können das form- und maßgenaue Herstellen von Werkstücken für Fertigungswerkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen sowie das Scharfschleifen von Zerspanungswerkzeugen durch Schleifoperationen an konventionellen oder numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen umfassen. Sie bearbeiten vorgefertigte, zylindrische und flächige Werkstücke aus Eisen-, Nichteisen- und Hartmetallen sowie warmbehandelte Stähle mit Werkzeugen unbestimmter Schneidgeometrie. Dabei werden höchste Anforderungen an Maß-, Form- und Lagegenauigkeit sowie Oberflächengüte gestellt.
Die Aufgaben der Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerinnen im Einsatzgebiet Fräsmaschinesysteme können das form- und maßgenaue Herstellen von Werkstücken für Maschinen, Geräte und Anlagen durch Fräs- und Bohroperationen an konventionellen oder numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen umfassen. Sie bearbeiten Guss- und Schmiedestücke, Schweißkonstruktionen, Halbzeuge und vorbearbeitete Werkstücke aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen mit vorwiegend mehrschneidigen Werkzeugen.
Die Aufgaben der Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerinnen im Einsatzgebiet Drehtautomatensysteme können das form- und maßgenaue Herstellen von komplexen Drehteilen für alle Bereiche der Industrie an konventionellen oder numerisch gesteuerten Drehautomaten umfassen. Sie bearbeiten Profilstangen sowie Guss-, Schmiede- und Sinterhalbzeuge aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen mit vorwiegend einschneidigen Werkzeugen und zahlreichen Sonderwerkzeugen. Sie richten Maschinen einschließlich der Werkzeuge und Vorrichtungen ein. Sie überwachen den Fertigungsprozess, prüfen die Qualität der Werkstücke, bewerten die Arbeitsergebnisse und führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in

Berufsprofilgebende Qualifikationen:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit,
  • Betriebliche und technische Kommunikation,
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
  • Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
  • Warten von Betriebsmitteln,
  • Steuerungstechnik,
  • Anschlagen, Sichern und Transportieren,
  • Kundenorientierung,
  • Planen des Fertigungsprozesses,
  • Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen,
  • Einrichten von Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen,
  • Herstellen von Werkstücken,
  • Überwachen und Optimieren von Fertigungsabläufen,
  • Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet

Einsatzgebiete bzw. Fachrichtungen

  • Drehautomatensysteme
  • Drehmaschinensysteme
  • Fräsmaschinensysteme
  • Schleifmaschinensysteme
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3,5 Jahre (42 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 28.06.2018 (BGBl. I S. 975)
Inkrafttreten: 01.08.2018

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in den Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Potsdam (P)
Brandenburg (BRB)
Teltow-Fläming (TF)
Oberhavel (OHV)
Havelland (HVL)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Oberstufenzentrum Elbe Elster
Feldstr. 7a
04910 Elsterwerder
Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen zu 40% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
komplexe Arbeitsaufgabe 6,5 Stunden - praktisch 50% - Teil 1
schriftliche Aufgaben
90 Minuten - schriftlich
50% - Teil 1

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 gehen zu 60% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Auftrags- und Funktionsanalyse
105 Minuten schriftlich
40% des Teil 2 - Theorie
Fertigungstechnik
105 Minuten schriftlich
40% des Teil 2 - Theorie
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
20% des Teil 2 - Theorie
Praktische Arbeitsaufgabe mit begleitendem Fachgespräch
6 Stunden praktisch
(Durchführung)
100% des Teil 2 - Praxis

Ablauf der praktischen Prüfung

Beim Arbeitsauftrag kann zwischen folgenden zwei Varianten gewählt werden:
  • Variante 1: Betrieblicher Auftrag – ein konkreter und echter betrieblicher Auftrag aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden. 
  • Variante 2: Betriebsübergreifende, bundeseinheitliche praktische Aufgabe (erstellt durch die PAL).
Die Entscheidung trifft der Ausbildungsbetrieb, bestenfalls in Abstimmung mit dem Auszubildenden, und teilt diese zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der zuständigen Stelle mit.
Bei beiden Varianten handelt es sich um gleichrangige Verfahren, die mit einem gleichen Prüfungsziel (Feststellung der Prozessqualifikation), einem vergleichbaren Qualifikationsniveau sowie gleichwertigen Bewertungskriterien absolviert werden.

Beschreibung Variante 1:

Der betriebliche Auftrag stammt aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden, es muss eine praktische Arbeit/Aufgabe durchgeführt werden. Dieser muss zur Genehmigung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Die Durchführungszeiträume betragen 18 Stunden. Über die Durchführung des betrieblichen Auftrages erstellt der Prüfling praxisbezogene Unterlagen. Diese dienen als Grundlage für das 30-minütige Fachgespräch. Hinweis zu Variante 1: Die praxisbezogenen Unterlagen sollen während des gesamten Prozesses erstellt und nicht für die Prüfung gesondert erstellt werden. Dies können beispielsweise Prüf- und Messprotokolle sein, aber auch auftragsbezogene Unterlagen wie Liefer- und Materialscheine.

Beschreibung Variante 2:

Die praktische Aufgabe ist eine bundeseinheitliche Aufgabenstellung. In 14 Stunden muss hier der Prüfling eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten, mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes 20-minütiges Fachgespräch führen. Die Vorbereitung der praktischen Aufgabe umfasst 11 Stunden und findet ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses im Ausbildungsbetrieb statt, während die Durchführung und Nachbereitung an einem Prüfungstag unter Anwesenheit des Prüfungsausschusses innerhalb von 6 Stunden stattfinden.
Bei beiden Varianten werden die vier Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle eines vollständigen, betrieblichen Handlungszyklus abgeprüft.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist eine Zusatzqualifikation möglich. Es können eine oder mehrere Zusatzqualifikationen vereinbart werden:
  • Systemintegration,
  • Prozessintegration,
  • Additive Fertigungsverfahren und
  • IT-gestützte Anlagenänderung.
Der Antrag auf Prüfung einer Zusatzqualifikation muss durch den Auszubildenden im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation wird mittels fallbezogenen Fachgespräches durchgeführt, für die eine praxisbezogene Aufgabe durch den Prüfling durchzuführen und mit einem dreiseitigen Report vorzubereiten ist.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Nach 18 Monaten Ausbildungszeit
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
DQR 6