Werkzeugmaschinenspaner/-in

Arbeitsgebiet:
Grundlage für die Festlegung des Personenkreises erfolgt nach §66 Berufsbildungsgesetz, Berufsausbildung für Behinderte. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis kann nur im Einzelfall festgestellt werden.
Branchen/Betriebe:
Die Ausbildung erfolgt in speziell dafür geeigneten und ausgestatteten Einrichtungen.
Berufliche Fähigkeiten:
Sie fertigen einfache Drehteile nach Zeichnungen für die betriebliche Produktion. Hierfür werden verschiedene Werkstoffe bearbeitet.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz,
  • Arbeits- und sozialrechtliche Regelungen,
  • Eigenschaften und Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen,
  • Lesen technischer Zeichnungen und Anwenden von Arbeitsunterlagen,
  • Warten und Pflegen von Mess- und Werkzeugen, Maschinen und Geräten,
  • Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung:
    • messen und prüfen
    • anreißen, körnen, kennzeichnen
    • manuelle Bearbeitungsverfahren - meißeln, sägen, feilen, Gewindeschneiden, scheren
    • grundlegende maschinelle Bearbeitungsverfahren - bohren, senken, aufbohren, reiben, schleifen (hier Schleifböcke), waagerecht stoßen, fräsen
    • drehen (vertieft).
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 11. November 1980
Berufsschule: Berufsbildungswerk im Oberlinhaus GmbH Potsdam
Steinstraße 80
14482 Potsdam
Tel. 0331 6694-0
Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) Spezialisierung über eine Anpassungsfortbildung
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