Berufe A bis Z
Werkfeuerwehrmann/-frau
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Zusatzqualifikation
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Werkfeuerwehrmänner und Werkfeuerwehrfrauen dienen der Gefahrenabwehr und dem vorbeugenden Brandschutz in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotential, beispielsweise in chemischen Betrieben, an Häfen und Flughäfen, in Kraftwerken, in der Metall- und Elektroindustrie, bei Automobilherstellern, in Gießereien.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Werkfeuerwehrmänner und Werkfeuerwehrfrauen führen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Menschenrettung durch, leisten Technische Hilfe, führen ABC-Einsätze durch, führen Rettungs-, Sicherungs- und Bergungsarbeiten durch, leiten Maßnahmen zur medizinischen Notfallversorgung ein (Rettungssanitäter / Rettungssanitäterin) und fahren Fahrzeuge für die Notfallrettung, fahren Feuerwehrfahrzeuge (Fahrerlaubnis Klasse C), bedienen und warten Feuerwehrgeräte, arbeiten im vorbeugenden Brandschutz, geben der Sicherheit und dem Gesundheits- und Umweltschutz bei ihrer Arbeit einen hohen Stellenwert, berücksichtigen betriebsspezifische Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, arbeiten team- und prozessorientiert.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdienstes sowie Anforderungen an den Beruf,
2. Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren,
3. Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr,
4. Atemschutz,
5. Einrichten, Sichern und Betreiben von Einsatzstellen,
6. Sichern, Retten und Bergen,
7. Brandbekämpfung,
8. technische Hilfeleistung,
9. Einsatz mit radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen (ABC-Einsatz),
10. Rettungssanitäter-Einsatz und
11. vorbeugender Brandschutz.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
2. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Information, Kommunikation und Teamarbeit,
6. Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen,
7. Kommunikations- und Informationssysteme,
8. Arbeitsorganisation,
9. elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz,
10. metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz sowie
11. Holzbauarbeiten für den Feuerwehreinsatz.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Auf Grund des § 4 Absatz 1 und des § 6 des Berufsbildungsgesetzes, die durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Inkrafttreten: 22. Mai.2015
Ausbildungsordnung: BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Welche ist die zuständige Berufsschule?
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Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Beschulungsform
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Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
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Oberstufenzentrum Oder-Spree
Europaschule
Standort Eisenhüttenstadt
Waldstraße 10
15890 Eisenhüttenstadt
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Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus
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Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Dieser Prüfungsteil findet Ende des 2. Ausbildungsjahres statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 24 Monate.
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Komplexe Arbeitsaufgabe
Begleitendes Fachgespräch
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7 Stunden - praktisch
Maximal 10 Minuten
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50% der Abschlussprüfung Teil 1
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Schriftliche Aufgabenstellung
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135 Minuten - schriftlich
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50% der Abschlussprüfung Teil 1
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Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Abschlussprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Brandbekämpfung und Menschenrettung
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90 Minuten schriftlich
10 Minuten Fachgespräch
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20 % Abschlussprüfung Teil 2
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Techn. Hilfeleistung und ABC - Einsatz
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90 Minuten schriftlich
10 Minuten Fachgespräch
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20 % Abschlussprüfung Teil 2
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Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr
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195 Minuten schriftlich
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20 % Abschlussprüfung Teil 2
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten schriftlich
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10 % Abschlussprüfung Teil 2
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Handwerkliche Arbeiten
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30 % Abschlussprüfung Teil 2
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Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
|---|---|
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Abschlussprüfung Teil 1
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Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
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Abschlussprüfung Teil 2
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am Ende der Ausbildungszeit (36 Monate)
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
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Gepr. Industriemeister/in Fachrichtung Isolierung
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DQR6
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