Tourismuskaufmann/frau

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Dazu gehören regionale und nationale Tourismus- und Freizeitorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen, weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.
Zu ihren Aufgaben zählen das Entwickeln, Vermitteln und Verkaufen von touristischen und freizeitwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen, Koordinieren regionaler und lokaler touristischer Angebote nach Kundenwünschen, zielgruppenspezifisches Informieren über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache, Beraten und Betreuen von Kunden, Anbieten von Serviceleistungen, Inszenieren von Aktionen und Durchführen von Veranstaltungen, Mitwirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen und Umsetzen dieser, Zusammenarbeiten mit lokalen und regionalen Partnern, Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle, Gewährleisten von Servicequalität und Beachten der Umweltstandards, Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen, Mitwirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

Gemeinsame Qualifikationseinheiten:

  • Der Ausbildungsbetrieb
  • Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
  • Kommunikation und Kooperation
  • Betriebliche Organisation
  • Leistungsangebot
  • Veranstaltungen
  • Marketing
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Wahlqualifikationen:

Eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit aus folgender Auswahlliste:
  • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen ( Betriebssicherheit, Technischer Betriebsablauf, Pflege und Wartung)
  • Gestaltung der Destination (Destinationsprofil, Kooperation in der Destination, Destinationsvermarktung)

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit*) Vom 18. März 2005.
Inkrafttreten: 01.08.2005

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Regelschule für alle Landkreise der IHK Potsdam
OSZ LOTIS (Logistik, Touristik und Steuern)
Dudenstraße 35/37
10965 Berlin
Tageweise

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht ins Endergebnis ein. Sie soll in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres stattfinden.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Praxisbezogene Aufgaben aus den Gebieten Leistungserstellung, Rechnungswesen,
Arbeits- und Ablauforganisation, . Wirtschafts- und Sozialkunde
180 Minuten schriftlich

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
150 Minuten schriftlich
40% des Gesamtergebnisses
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
90 Minuten schriftlich
20% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses
Fallbezogenes Fachgespräch
20 Minuten mündlich
30% des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen Prüfung

Mit der Prüfungsanmeldung wird die Wahlqualifikation angegeben, die im Betrieb vertiefend vermittelt wurde. Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch ist eine von zwei praxisbezogenen Aufgaben, auf der Basis der ausgewählten Wahlqualifikation zu bearbeiten.
(Vorbereitungszeit: 15 Minuten; Prüfungsgespräch: max. 20 Minuten)

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Prüfung in einer Zusatzqualifikationen möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Mitte des 2. Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-AKA)
Die Termine der mündlichen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Fortbildung Einordnung im DQR
Tourismusfachwirt (Geprüfter)/Tourismusfachwirtin (Geprüfte)
DQR 6