Berufe A bis Z

Straßenwärter/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Straßenwärter/innen sind in erster Linie im Öffentlichen Dienst bei den Straßenbauverwaltungen beschäftigt. Sie arbeiten bei den für Straßenunterhaltung zuständigen Abteilungen der Städte, Gemeinden, Kreise sowie in den Straßen- und Autobahnmeistereien der einzelnen Bundesländer und in privaten Betrieben der gewerblichen Wirtschaft.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung,
  • Betriebswirtschaftliches Handeln,
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung,
  • Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien,
  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
  • Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen,
  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken,
  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen,
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
  • Anlegen und Pflegen von Grünflächen,
  • Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksystemen,
  • Durchführen des Winterdienstes,
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen,
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung.
  • 22 Wochen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter zur Straßenwärterin vom 04.05.2007.
Inkrafttreten: 01.08.2002

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
alle
OSZ Havelland
Schulteil Friesack
Berliner Allee 6
14662 Friesack
www.osz-havelland.de
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Zwischenprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
150 Minuten
Ermittlung des Wissensstandes
Praktischer Teil
5 Stunden, 15 Minuten
Ermittlung des Wissensstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
360 Minuten
Praktischer Teil
8 Stunden, 15 Minuten

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen oder Bauwerken,
  • Durchführen von Maßnahmen der Grünpflege,
  • Warten und Instandhalten der Straßenausstattung,
  • Durchführen von Maßnahmen des Winterdienstes.
Bei mindestens einer der praktischen Aufgaben ist das verkehrssichere Führen eines Fahrzeuges der Klasse CE auf öffentlichen Straßen nachzuweisen. Durch die Ausführung der Aufgaben sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben kunden- und zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher Vorgaben selbstständig planen und umsetzen, qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, Arbeitsstellen einrichten und sichern, mit Baumaterialien umgehen, technische Unterlagen anfertigen und anwenden, Messungen durchführen, Werk- und Hilfsstoffe bearbeiten sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen handhaben und warten kann.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Techniker (Bautechnik)
DQR 5
Geprüfter Polier (Tiefbau)
DQR 6