Berufe A bis Z

Mediengestalter/-in Bild und Ton

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Mediengestalter und Mediengestalterinnen Bild und Ton arbeiten überwiegend bei Dienstleistern für Medienproduktionen, bei Rundfunkunternehmen, Produktionsbetrieben für Hörfunk, Film, Fernsehen und Online, Industriefilmproduktionen, Theatern, Messe- und Veranstaltungsagenturen, Agenturen für Marketing-, Unternehmens- und Onlinekommunikation, in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Reiseveranstaltern.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
    1. in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
    2. in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
  3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
  1. Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen,
  2. audiovisuelle Medienprodukte mithilfe von Regieeinrichtungen herstellen,
  3. Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten,
  4. Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten und
  5. Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen.
  1. Kameraproduktionen,
  2. Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen,
  3. Postproduktion und
  4. Ton.
  1. Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
  2. Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
  3. Regie-Serversysteme einsetzen,
  4. Bildmischungen durchführen,
  5. Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
  6. Montageformen anwenden,
  7. Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
  8. visuelle Effekte herstellen und gestalten,
  9. Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
  10. Sounddesign durchführen,
  11. Musikproduktionen durchführen,
  12. Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
  13. redaktionell arbeiten,
  14. eigenständig Beiträge herstellen,
  15. fiktionale Formate produzieren und gestalten,
  16. Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln,
  17. Produktionen organisieren und koordinieren und
  18. produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.
  1. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. kommunizieren und Kooperation fördern,
  6. Projekte planen, durchführen und abschließen,
  7. Gefährdungen bei Produktionen vermeiden und
  8. rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und zur Mediengestalterin Bild und Ton vom 28.02.2020.
Inkrafttreten: 01.08.2020

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
alle
OSZ Technik Teltow
Potsdamer Str. 4
14513 Teltow
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Zwischenprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
120 Minuten
Praktischer Teil
35 Stunden

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
270 Minuten
Praktischer Teil
24 Stunden, 50 Minuten

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Realisieren eines Bild- und Tonproduktes,
  2. Wahlqualifikationen,
  3. Bild- und Tonproduktion sowie
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Im Prüfungsbereich Realisieren eines Bild- und Tonproduktes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. auf der Grundlage redaktioneller Vorgaben ein Realisierungskonzept zu entwickeln und daraus Produktionsunterlagen zu erstellen,
  2. Arbeitsabläufe gewerkübergreifend zu planen, einen Produktionsstab zusammenzustellen und den Produktionsablauf nach inhaltlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu steuern,
  3. ein Bild- und Tonprodukt genre- und formatgerecht unter Berücksichtigung technischer Standards und gestalterischer Aspekte zeitgerecht umzusetzen,
  4. Abläufe zu dokumentieren und
  5. das Bild- und Tonprodukt mit Medienbegleitdaten bereitzustellen.
Der Prüfling hat als Prüfungsstück ein Bild- und Tonprodukt zu erstellen und den Ablauf mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Für das Bild- und Tonprodukt erhält er vom Prüfungsausschuss eine redaktionelle Vorgabe. Die Länge des Bild- und Tonproduktes muss zwischen zwei und fünf Minuten liegen.
Für das Bild- und Tonprodukt hat der Prüfling, bevor er mit dessen Erstellung beginnt, ein Realisierungskonzept mit Aufwands- und Arbeitsplanung auszuarbeiten. Das Realisierungskonzept hat er in Form eines Projektantrages dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, und zwar spätestens sechs Wochen nachdem er die redaktionelle Vorgabe für das Bild- und Tonprodukt erhalten hat.
Für die Erstellung des Bild- und Tonproduktes und für die Dokumentation hat der Prüfling 24 Stunden Zeit. Das Bild- und Tonprodukt muss er spätestens sechs Wochen nach Genehmigung des Projektantrages erstellt haben.
Im Prüfungsbereich Wahlqualifikationen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Aufgabenstellungen zu erfassen, zu analysieren und Arbeitsschritte daraus abzuleiten,
  2. Produktionsmittel gemäß Aufgabenstellung auszuwählen oder vorzubereiten,
  3. Produktionsmittel gemäß Aufgabenstellung einzusetzen und
  4. Gefährdungen zu vermeiden.
Für den Nachweis ist die erste im Ausbildungsvertrag festgelegte Wahlqualifikation zugrunde zu legen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Während der Durchführung ist mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsprobe zu führen. Gegenstand des situativen Fachgesprächs ist zudem die zweite im Ausbildungsvertrag festgelegte Wahlqualifikation.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 50 Minuten. Das situative Fachgespräch darf höchstens zehn Minuten dauern.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr
Abschlussprüfung
am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
DQR 6