Berufe A bis Z

Mechaniker/-in Land- und Baumaschinentechnik

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Land- und Baumaschinenmechatroniker/ -in warten und reparieren Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte, die in der Land- und Bauwirtschaft eingesetzt werden. Land- und Baumaschinenmechatroniker/ -in arbeiten in Betrieben, die land- und forstwirtschaftliche bzw. bautechnische Maschinen verleihen. Ebenso sind sie in Reparaturwerkstätten oder bei Herstellern von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen sowie von Baumaschinen tätig. Land- und Baumaschinenmechatroniker/ -in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG und der Handwerksordnung.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden verlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
6. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
7. Messen und Prüfen an Systemen,
8. betriebliche und technische Kommunikation,
9. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
10. Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
11. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
12. Messen und Prüfen,
13. Fügen, Trennen, Umformen,
14. manuelles und maschinelles Bearbeiten,
15. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen,
16. Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen von Schäden,
17. Instandsetzen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen,
18. Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen,
19. Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung,
20. Installieren von Maschinen und Anlagen,
21. Herstellen und Prüfen von elektrischen Stromanschlüssen,
22. Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
23. In- und Außerbetriebnehmen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen,
24. Übergeben von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen an Kunden.“

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3,5 Jahre (42) Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker und zur Mechanikerin für Land- und Baumaschinentechnik vom 25. Juli 2008. Inkrafttreten: 01. August 2008
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker und zur Mechanikerin für Land- und Baumaschinentechnik vom 19. Juni 2014.
Abgedruckt 26. Juni 2014

Welche ist die zuständige Berufsschule?


Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ Ostprignitz - Ruppin
Alt Ruppiner Allee 39
16816 Neuruppin
Tel.: 03391-769276
Blockunterricht-
2 Wochen Rythmus

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen zu 30% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Schriftliche Aufgabenstellung
120 Minuten - schriftlich
50% des Ergebnis von Teil 1
Arbeitsauftrag mit situativer Gesprächsphase
8 Stunden – praktisch 15 Minuten
50% des Ergebnis von Teil 1

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung Teil 2 wird mit 70 % auf das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung angerechnet.
Arbeitsplanung
120 Minuten schriftlich
12,5 % vom Ergebnis Teil 2
Funktionsanalyse
120 Minuten schriftlich
12,5% vom Ergebnis Teil 2
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% vom Ergebnis Teil 2
Kundenauftrag
Begleitendes Fachgespräch
14 Stunden praktisch
Maximal 30 Minuten
35% vom Ergebnis Teil 2 - Praxis

Ablauf der praktischen Prüfung

Beim Arbeitsauftrag kann zwischen folgenden zwei Varianten gewählt werden:
  • Variante 1: Betrieblicher Auftrag – ein konkreter und echter betrieblicher Auftrag aus dem Einsatzgebiet des ausbildenden Unternehmens. 
  • Variante 2: bundeseinheitliche praktische Aufgabe (erstellt durch die PAL) mit begleitendem Fachgespräch und unter Beobachtung.
Die Entscheidung trifft der Ausbildungsbetrieb, bestenfalls in Abstimmung mit dem Auszubildenden, und teilt diese zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der zuständigen Stelle mit.
Bei beiden Varianten handelt es sich um gleichrangige Verfahren, die mit einem gleichen Prüfungsziel (Feststellung der Prozessqualifikation), einem vergleichbaren Qualifikationsniveau sowie gleichwertigen Bewertungskriterien absolviert werden.
Beschreibung Variante 1:
Der betriebliche Auftrag stammt aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden, es muss eine praktische Arbeit/Aufgabe durchgeführt werden. Dieser muss zur Genehmigung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Die Durchführungszeiträume betragen 18 Stunden. Über die Durchführung des betrieblichen Auftrages erstellt der Prüfling praxisbezogene Unterlagen. Diese dienen als Grundlage für das 30-minütige Fachgespräch. Hinweis zu Variante 1: Die praxisbezogenen Unterlagen sollen während des gesamten Prozesses erstellt und nicht für die Prüfung gesondert erstellt werden. Dies können beispielsweise Prüf- und Messprotokolle sein, aber auch auftragsbezogene Unterlagen wie Liefer- und Materialscheine.
Beschreibung Variante 2:
Die praktische Aufgabe ist eine bundeseinheitliche Aufgabenstellung. In 14 Stunden (davon 6 Stunden Durchführung) muss hier der Prüfling eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten, mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes 20-minütiges Fachgespräch führen. Die Vorbereitung der praktischen Aufgabe umfasst 8 Stunden und findet ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses im Ausbildungsbetrieb statt, während die Durchführung und Nachbereitung an einem Prüfungstag unter Anwesenheit des Prüfungsausschusses innerhalb von 6 Stunden stattfinden.
Bei beiden Varianten werden die vier Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle eines vollständigen, betrieblichen Handlungszyklus abgeprüft.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung (3,5 Jahre)
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: PAL
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.