Berufe A bis Z
Maurer/-in (ab 01.08.2026)
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Ihren Arbeitsplatz haben Maurer-/innen vor allem in Hochbaubetrieben und anderen Betrieben des Bauhauptgewerbes, z. B. Betonbaufirmen, Sanierungs- und Modernisierungsunternehmen oder Fertighausbau.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
-
Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation,
-
Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
-
Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen,
-
Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
-
Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen,
-
Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital,
-
Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte,
-
Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen,
-
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
-
Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
-
Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen,
-
Herstellen von Putzen,
-
Herstellen von Estrichen,
-
Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten,
-
Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
-
Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen,
-
Herstellen von Verkehrswegen,
-
Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen,
-
Umbauen und Rückbauen von Baukörpern,
-
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen sowie 21. Instandhalten und Sichern von Baukörpern.
Überbetriebliche Ausbildungszeiten:
-
1. Lehrjahr: 13 Wochen
-
2. Lehrjahr: 11 Wochen
-
3. Lehrjahr: 6 Wochen
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre, bzw. 1 Jahr nach dem zweijährigen Hochbaufacharbeiter, Schwerpunkt Maurerarbeiten.
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Bauwirtschaft vom 17.12.2024.
Inkrafttreten: 01.08.2026
Welche ist die zuständige Berufsschule?
|
Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
|
Zuständige Berufsschule
|
Beschulungsform
|
|---|---|---|
|
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Teltow-Fläming (TF)
|
OSZ 1 Technik Potsdam
Jägerallee 23a
14469 Potsdam
|
Wochenblock
|
|
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Prignitz (PR)
|
Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum
Berliner Straße 78
16761 Hennigsdorf
|
Wochenblock
|
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Dieser Prüfungsteil findet Ende des 2. Ausbildungsjahres statt und bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 24 Monate.
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
|
Schriftlicher Teil
|
120 Minuten
|
40% des Gesamtergebnisses |
|
Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Hochbauarbeiten
|
8 Stunden
|
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
|
Herstellen von Mauerwerkskörpern
|
8 Stunden
|
30% des Gesamtergebnisses |
|
Durchführen von Mauerwerksarbeiten
|
90 Minuten
|
10% des Gesamtergebnisses |
|
Durchführen von Hochbaumaßnahmen
|
90 Minuten
|
10% des Gesamtergebnisses |
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
10% des Gesamtergebnisses |
Ablauf der Teil 2 Prüfung
Im Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Informationen aus Zeichnungen für die Vorbereitung der eigenen Arbeiten zu erfassen,
2. Höhen-, Längen- und Winkelmessungen durchzuführen,
3. Mauerwerkskörper herzustellen,
4. Aufmaße zu erstellen und
5. Arbeitsergebnisse zu beurteilen und zu dokumentieren.
Für den Nachweis ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
-
Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Vorlage und Öffnungen,
-
Herstellen eines Mauerwerkskörpers einschließlich einer Überdeckung als Bogen,
-
Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Ausfachungen im Zierverband,
-
Herstellen eines zweischaligen Sichtmauerwerks oder
-
Herstellen einer Schalung einschließlich der Bewehrung für ein Betonfertigteil in Verbindung mit einem Mauerwerkskörper.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
|---|---|
|
Teil 1
|
Im vierten Ausbildungshalbjahr
|
|
Teil 2
|
Am Ende der Berufsausbildung
|
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
|---|---|
|
Gepr. Polier/in
|
DQR 6
|
|
Meister/in „Hochbau“
|
DQR 6
|
|
Maurer- und Betonbaumeister/in
|
DQR 6
|