Berufe A bis Z
Maurer/-in (bis 31.07.2026)
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Ihren Arbeitsplatz haben Maurer/innen vor allem in Betrieben des Baugewerbes, zum Beispiel bei Hochbauunternehmen, Betonbaufirmen, Sanierungs- und Modernisierungsunternehmen oder im Fertighausbau.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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Umweltschutz,
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
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Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
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Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
-
Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
-
Herstellen von Putzen,
-
Sanieren, Instandsetzen und Sichern von Baukörpern,
-
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.
Überbetriebliche Ausbildungszeiten:
-
1. Lehrjahr: 17-20 Wochen
-
2. Lehrjahr: 11-13 Wochen
-
3. Lehrjahr: 4 Wochen
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (2. Stufe), bzw. 1 Jahr nach der zweijährigen 1. Stufe Hochbauchfacharbeiter, Schwerpunkt Maurerarbeiten.
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Bauwirtschaft vom 02.06.1999
Inkrafttreten: 01.08.1999
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Welche ist die zuständige Berufsschule?
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Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Beschulungsform
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|---|---|---|
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Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Teltow-Fläming (TF)
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OSZ 1 Technik Potsdam
Jägerallee 23a
14469 Potsdam
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Wochenblock
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Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Prignitz (PR)
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Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum
Berliner Straße 78
16761 Hennigsdorf
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Wochenblock
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Wie läuft die Prüfung ab?
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Zwischenprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Schriftlicher Teil
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240 Minuten
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Ermittlung des Wissensstandes
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Praktischer Teil
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8 Stunden
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Ermittlung des Wissensstandes
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Abschlussprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Schriftlicher Teil
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360 Minuten
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Praktischer Teil
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8 Stunden
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Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
-
Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Anschlägen und mit Öffnungen oder Nischen einschließlich einer Überdeckung als Bogen sowie mit Pfeiler oder Vorlage mit Ausfachungen im Zierverband,
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Herstellen eines zweischaligen Mauerwerks mit Luftschicht und Wärmedämmung oder
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Herstellen einer Schalung einschließlich der Bewehrung für einen Balken oder eine Stütze in Verbindung mit einem Mauerwerkskörper.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
|---|---|
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Zwischenprüfung
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Im vierten Ausbildungshalbjahr
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Abschlussprüfung
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Am Ende der Berufsausbildung
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
|---|---|
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Gepr. Polier/in
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DQR6
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Meister/in „Hochbau“
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DQR6
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Maurer- und Betonbaumeister/in
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DQR6
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