Maschinen- und Anlagenführer

Maschinen- und Anlagenführer sind für die Einrichtung, Umrüstung und Bedienung von Maschinen oder Anlagen zuständig.
Arbeitsgebiet:
Maschinen- und Anlagenführer bereiten Arbeitsabläufe vor, überprüfen Maschinen an Prüfständen hinsichtlich bestimmter Funktionen und nehmen sie danach in Betrieb.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie sowie der papierverarbeitenden Industrie
Berufliche Fähigkeiten:
  • bereiten Arbeitsabläufe vor und koordinieren diese,
  • überprüfen Maschinen an Prüfständen und nehmen sie danach in Betrieb,
  • führen Inspektionen an Maschinen und Anlagen durch,
  • pflegen und warten Maschinen und Anlagen,
  • steuern und kontrollieren den Produktionsprozess,
  • bedienen und steuern den Materialfluss,
  • wenden Fertigungstechniken an,
  • lagern Waren,
  • führen Fertigungskontrollen durch,
  • führen qualitätssichernde Maßnamen durch,
  • reinigen und desinfizieren Maschinen, Anlagen, Behälter, Räume und Rohrleitungssysteme
Ausbildungsschwerpunkte:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
  • Betriebliche und technische Kommunikation,
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
  • Prüfen,
  • Branchenspezifische Fertigungstechniken,
  • Steuerungs- und Regelungstechnik,
  • Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen,
  • Steuern des Materialflusses,
  • Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen,
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer kann entsprechend der Schwerpunkte in folgend aufgeführten Ausbildungsberufen nach den Vorschriften des dritten und vierten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden:
im Schwerpunkt Metalltechnik/Kunststofftechnik zum/zur
  • Verfahrensmechaniker/-in Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • Feinwerkmechaniker/-in
  • Fertigungsmechaniker/-in
  • Industriemechaniker/-in
  • Werkzeugmechaniker/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in
im Schwerpunkt Textiltechnik zum/zur
  • Textilmechaniker/-in
  • Schmucktextilienhersteller/-in
im Schwerpunkt Textilveredlung zum/zur
  • Textilveredler/-in
im Schwerpunkt Lebensmitteltechnik zum/zur
  • Fachkraft für Lebensmitteltechnik
  • Molkereifachmann/-frau
  • Fachkraft für Fruchtsafttechnik
  • Brauer/Mälzer
im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung zum/zur
  • Buchbinder/-in FR Buchfertigung und Druckweiterverarbeitung
  • Verpackungsmittelmechaniker/-in
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 2004
Verordnung vom 27. April 2004
Berufsschule:
Entspricht denen der drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufe, die bei einer Fortsetzung der Ausbildung in Frage kommen.
entsprechend der Schwerpunkte:
  • OSZ "Oberhavel II"
  • OSZ Teltow
  • OSZ "Teltow-Fläming"
  • OSZ "Gebrüder Reichstein"
Alle Prüfungstermine auf einen Blick.