Kosmetiker/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Kosmetiker und Kosmetikerinnen arbeiten vorwiegend als Angestellte oder als Selbständige in Kosmetikinstituten, aber auch in Parfümerien, bei Friseuren sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel Kur- und Rehabilitationskliniken, spezialisierten Krankenhäusern oder sog. Wellness-Einrichtungen.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

Berufsprofilgebende Qualifikationen:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Bedienen von Apparaten und Instrumenten
  6. Verkauf und Warenwirtschaft
  7. Kundengespräche und Kundenbetreuung
  8. Beurteilen und Reinigen der Haut
  9. Pflegende Kosmetik
  10. Dekorative Kosmetik
  11. Kosmetische Massagen
  12. Ernährungsberatung und Gesundheitsförderung

Wahlqualifikationen im Umfang von insgesamt zwölf Wochen:

  1. Permanente Haarentfernung
  2. Hydrotherapie
  3. Visagismus
  4. Permanentes Make-up
  5. Nagelmodellage
  6. Spezielle Fußpflege
  7. Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kosmetiker/-in vom 09. Januar 2009.
Inkrafttreten: 09.01.2002

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ Ästhetik und Technik
Schillerstraße 120
10625 Berlin

Tagesunterricht

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung

Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach
Dauer und Art
Gewichtung
Zwischenprüfung
3 Stunden praktisch
Ermittlung des Ausbildungsstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach
Dauer und Art
Gewichtung
Kosmetische Behandlung
90 Minuten schriftlich
40 % des Schriftlichen Prüfungsteils
Verkauf- und Warenwirtschaft
90 Minuten schriftlich
40 % des Schriftlichen Prüfungsteils
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
20 % des Schriftlichen Prüfungsteils
Praktischer Teil
8 Stunden praktisch
100 % des Praktischen Prüfungsteils

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

  • Praktische Prüfung in insgesamt höchstens 8 Stunden
  • Durchführen einer Behandlung, die kosmetische Massagen, pflegende Kosmetik sowie dekorative Kosmetik unter Berücksichtigung des individuellen Hautzustandes

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Kosmetikermeister/-in
DQR 6