Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Kaufleute im Gesundheitswesen können in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Vorsorge- und Rehabilitations-einrichtungen, bei Krankenkassen, medizinischen Diensten, ärztlichen Organisationen und Verbänden, medizinischen Labors sowie Arztpraxen, Rettungsdiensten und in der ambulanten Alten- und Krankenpflege tätig sein. Sie wirken bei der Entwicklung von Dienstleistungsangeboten mit, planen und organisieren die Geschäfts- und Leistungsprozesse in den unterschiedlichen Arbeitsgebieten des Gesundheitswesens. Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten insbesondere in der Kundenbetreuung, Personalwirtschaft, Materialverwaltung, Leistungsabteilung sowie im gesundheitsspezifischen Rechnungswesen. Sie üben eine Schnittstelle innerhalb des Betriebes sowie zu anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens aus.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

Berufsprofilgebende Qualifikationen:

  1. der Ausbildungsbetrieb:
    1. Stellung, Rechtsform und Struktur,
    2. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
    3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    4. Umweltschutz,
    5. Qualitätsmanagement;
  2. Geschäfts- und Leistungsprozess:
    1. betriebliche Organisation,
    2. Beschaffung,
    3. Dienstleistungen;
  3. Information, Kommunikation und Kooperation:
    1. Informations- und Kommunikationssysteme,
    2. Arbeitsorganisation,
    3. Teamarbeit und Kooperation,
    4. kundenorientierte Kommunikation;
  4. Marketing und Verkauf:
    1. Märkte, Zielgruppen,
    2. Verkauf;
  5. kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
    1. betriebliches Rechnungswesen,
    2. Kosten- und Leistungsrechnung,
    3. Controlling,
    4. Finanzierung;
  6. Personalwirtschaft;
  7. Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens;
  8. medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz;
  9. Materialwirtschaft;
  10. Marketing im Gesundheitswesen;
  11. Finanz- und Rechnungswesen im Gesundheitsbereich:
    1. Finanzierung im Gesundheitsbereich,
    2. Leistungsabrechnung,
    3. Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich;
  12. Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen vom 7. Juli 2007.
Inkrafttreten: 01.08.2001

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ 2 Potsdam
Zum Jagenstein 25
14478 Potsdam

Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung

Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Zwischenprüfung
120 Minuten schriftlich
Ermittlung des Ausbildungsstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Gesundheitswesen
90 Minuten schriftlich
33,33 % des Gesamtergebnisses
Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens
120 Minuten schriftlich
16,66 % des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
16,66 % des Gesamtergebnisses
Fallbezogenes Fachgespräch
15 Minuten mündlich
33,33 % des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen Prüfung

Für den Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch bestehen folgende Vorgaben:
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben insbesondere aus den Gebieten
  1. interne Kooperation, insbesondere Lösung einer innerbetrieblichen Aufgabenstellung,
  2. kundenorientierte Kommunikation, insbesondere bei Information und Verkauf sowie im Beschwerdemanagement
bearbeiten. Für die Vorbereitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen.
Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Fachgespräch sein. Hierbei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, Sachverhalte analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und kundenorientiert führen kann.
Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-AKA)
Die Termine der mündlichen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Geprüfte/-r)
DQR 6
Gepr. Fachwirt/-in für Marketing - Bachelor Professional in Marketing
DQR 6
Wirtschaftsfachwirt/-in (Geprüfte/-r)
DQR 6