Berufe A bis Z

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Karosserieinstandhaltungstechnik

Beurteilen von Schadensumfängen, Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken, Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen, Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen, Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen, Bedienen von Fahrzeugen, Systemen und Arbeitsmitteln, Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen , Messen und Prüfen von Systemen, Durchführen von Instandhaltungsarbeiten, Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen, Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Bauteilen, Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen, Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen, Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen, Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit, Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechnologien zur betrieblichen und technischen Kommunikation.

Berufliche Tätigkeitsfelder Karosserieinstandhaltungstechnik

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik arbeiten in Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieben sowie bei Fahrzeugherstellern in der Karosseriereparatur, Instandhaltung, Aus-, Um- und Nachrüstung von Fahrzeugen und Karosserien, Oberflächenbearbeitung, Schadensbeurteilung und Kalkulation von Fahrzeugschäden im Handwerk und in der Industrie.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Caravan- und Reisemobiltechnik

Beurteilen von Schäden, Fehlern und Störungen, Prüfen und Instandhalten von Karosserien, Karosseriebauteilen, Aufbauten, Anbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken, Herstellen, Prüfen, Einstellen und Instandhalten von vernetzten Systemen, Konzipieren, Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Bauteilen, Baugruppen und Fahrzeuginterieur, Herstellen, Aufbereiten, Pflegen und Konservieren von Oberflächen, Bedienen von Fahrzeugen, Systemen und Arbeitsmitteln, Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen , Messen und Prüfen von Systemen, Durchführen von Instandhaltungsarbeiten, Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen, Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Bauteilen, Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen, Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen, Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen, Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit, Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechnologien zur betrieblichen und technischen Kommunikation.

Berufliche Tätigkeitsfelder Caravan- und Reisemobiltechnik

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik arbeiten bei Caravan- und Reisemobilherstellern, Servicewerkstätten sowie Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieben in der Fertigung von Fahrzeugen, im Prototypenbau, in der Instandhaltung, in der Karosseriereparatur, sowie der Aus-, Um- und Nachrüstung von Anbauteilen und Geräten im Handwerk und in der Industrie.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Karosserieteilen, Baugruppen und Fahrgestellen, Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten, Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie Baugruppen, Beurteilen von Schadensumfängen, Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen, Bedienen von Fahrzeugen, Systemen und Arbeitsmitteln, Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen , Messen und Prüfen von Systemen, Durchführen von Instandhaltungsarbeiten, Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen, Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Bauteilen, Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen, Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen, Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen, Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit, Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechnologien zur betrieblichen und technischen Kommunikation.

Berufliche Tätigkeitsfelder Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik arbeiten in Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieben sowie bei Fahrzeugherstellern in der Planung, Entwicklung, Konstruktion und im Fahrzeugneubau von Sonderfahrzeugen, in der Instandhaltung sowie der Aus- und Umrüstung von Karosserien, Fahrzeugen und Aufbauten, der Oldtimerrestaurierung, der Herstellung von Prototypen und im "Null"-Serienbau im Handwerk und in der Industrie.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung: a) Karosserieinstandhaltungstechnik, b) Karosserie- und Fahrzeugbautechnik oder c) Caravan- und Reisemobiltechnik sowie
3. fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen sowie Einsetzen von Arbeitsmitteln,
2. Ausserbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen,
3. Messen und Prüfen von Systemen,
4. Durchführen von Instandhaltungsarbeiten,
5. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
6. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
7. Instandsetzen von Fahrzeugen und Fügen von Bauteilen,
8. Ausrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
9. Anfertigen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen,
10. Prüfen, Pflegen und Schützen von Oberflächen sowie
11. Kontrollieren und Übergeben von Fahrzeugen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik sind:
1. Beurteilen von Schadensumfängen,
2. Instandhalten von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken,
3. Instandsetzen und Herstellen von vernetzten Systemen,
4. Um- und Nachrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen sowie
5. Herstellen und Aufbereiten von Oberflächen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sind:
1. Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Karosserien, Bauteilen, Baugruppen und Fahrgestellen,
2. Durchführen von Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten,
3. Instandhalten von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen sowie von Baugruppen,
4. Beurteilen von Schadensumfängen und
5. Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen.
(5) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 4 genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
1. Karosseriebau oder
2. Fahrzeugbau. Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt.
(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik sind:
1. Beurteilen von Schäden, Fehlern und Störungen,
2. Prüfen und Instandhalten von Karosserien, Bauteilen, Baugruppen, Aufbauten, Anbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken,
3. Herstellen, Prüfen, Einstellen und Instandhalten von vernetzten Systemen,
4. Konzipieren, Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf-, Umbauen und Nachrüsten von Bauteilen, Baugruppen und Fahrzeuginterieur sowie
5. Herstellen, Aufbereiten, Pflegen und Konservieren von Oberflächen.
(7) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt,
5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
6. betriebliche und technische Kommunikation sowie
7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Einsatzgebiete bzw. Fachrichtungen

  • Karosserieinstandhaltungstechnik
  • Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
  • Caravan- und Reisemobiltechnik
Das Einsatzgebiet/Fachrichtung wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3,5 Jahre (42 Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin vom 01. Mai 2023. (Karosserie- und Fahrzeugbau- mechanikerausbildungsverordnungKFBauMechAusbV)
Inkrafttreten: 01. August 2023

Welche ist die zuständige Berufsschule?


Für Ausbildungsunternehmen in den Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Potsdam (P)
Brandenburg (BRB)
Teltow-Fläming (TF)
Oberhavel (OHV)
Havelland (HVL)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Oberstufenzentrum
Gebrüder Reichstein
Am Neuendorfer Sand 43
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381-2111670
Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen zu 20% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Arbeitsauftrag / Fachgespräch
Auftragsplanung
375 Minuten / 15 Minuten
90 Minuten - schriftlich
50% - Teil 1
50% - Teil 1

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 gehen zu 80% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Auftragsplanung
90 Minuten schriftlich
10% des Teil 2
Karosserieinstandhaltungs-
technik
180Minuten schriftlich
20% des Teil 2
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% des Teil 2
Kundenauftrag
Situatives Fachgespräch
12 Stunden praktisch
20 Minuten
40% des Teil 2

Zusatzqualifikation

Inhalt der Zusatzqualifikation
(1) Über das in § 4 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen vereinbart werden. (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in der Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
§ 33 Prüfung der Zusatzqualifikation
(1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass er oder sie über die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, Hochvoltkomponenten in Fahrzeugen freizuschalten sowie, dass ihm oder ihr die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind, um an unter Spannung stehenden Hochvoltkomponenten in Fahrzeugen zu arbeiten. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung als gesonderte Prüfung statt.
(2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
1. sichere Arbeitsverfahren auszuwählen sowie Prüf- und Messgeräte auszuwählen, zu überprüfen und zu verwenden,
2. Schutz- und Sicherheitsausrüstung auszuwählen, zu überprüfen und zu verwenden sowie Arbeitsplätze einzurichten,
3. Gefährdungsbeurteilungen an Hochvoltsystemen durchzuführen,
4. Hochvoltsysteme außer Betrieb zu nehmen und in Betrieb zu nehmen,
5. Diagnosearbeiten an Hochvoltsystemen durchzuführen,
6. Instandhaltungsarbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten, auch unter Spannung, durchzuführen,
7. Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen durchzuführen sowie
8. fachliche Zusammenhänge darzustellen und die Vorgehensweise zu begründen.
(4) Für den Nachweis nach Absatz 3 ist eine unter Spannung stehende Hochvoltkomponente zu überprüfen, freizuschalten und auszutauschen

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit (42 Monate)
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: PAL
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
DQR 6
Kraftfahrzeugtechnikermeister/ -in
DQR 6
Geprüfter Technischer Fachwirt/ -in
DQR 6
Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/ -in
DQR 6