Industriemechaniker/-in
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Industriemechaniker und Industriemechanikerinnen sind in der Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen eingesetzt. Sie sind tätig in der Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen. Typische Einsatzgebiete sind Instandhaltung, Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnik und Feingerätebau.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Berufsprofilgebende Qualifikationen:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
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Umweltschutz,
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Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit,
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Betriebliche und technische Kommunikation,
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Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
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Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
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Warten von Betriebsmitteln,
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Steuerungstechnik,
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Anschlagen, Sichern und Transportieren,
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Kundenorientierung,
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Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
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Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen,
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Instandhalten von technischen Systemen,
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Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik,
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Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet
Einsatzgebiete
-
Feingerätebau,
-
Instandhaltung,
-
Maschinen- und Anlagenbau,
-
Produktionstechnik
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3,5 Jahre (42 Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 07. Juni 2018
Inkrafttreten: 01.08.2018
Ausbildungsordnung: BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Welche ist die zuständige Berufsschule?
Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Beschulungsform
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Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
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OSZ Gebrüder Reichstein Brandenburg
Am Neuendorfer Sand 43 14770 Brandenburg an der Havel |
Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus
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Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Oberhavel (OHV)
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OSZ Eduard Maurer
Berliner Str. 78 16761 Hennigsdorf |
Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus
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Potsdam (P)
Teltow-Fläming (TF)
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OSZ Teltow Fläming
Am Birkengrund 1 14974 Ludwigsfelde |
Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus
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Prignitz (PR)
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OSZ Prignitz
Bad Wilsnacker Str. 48 19322 Wittenberge |
Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus
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Wie läuft die Prüfung ab?
Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
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komplexe Arbeitsaufgabe
schriftliche Aufgaben
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6,5 Stunden praktisch
90 Minuten schriftlich
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40% des Gesamtergebnisses
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Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
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Auftrags- und Funktionsanalyse
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105 Minuten schriftlich
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40 % des Teil 2 - Theorie
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Fertigungstechnik
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105 Minuten schriftlich
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40 % des Teil 2 - Theorie
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten schriftlich
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20 % des Teil 2 - Theorie
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Praktische Arbeitsaufgabe mit begleitendem Fachgespräch
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6 Stunden praktisch
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100 % Teil 2 - Praxis
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Ablauf der praktischen Prüfung
Beim Arbeitsauftrag kann zwischen folgenden zwei Varianten gewählt werden:
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Variante 1: Betrieblicher Auftrag – ein konkreter und echter betrieblicher Auftrag aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden.
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Variante 2: Betriebsübergreifende, bundeseinheitliche praktische Aufgabe (erstellt durch die PAL).
Die Entscheidung trifft der Ausbildungsbetrieb, bestenfalls in Abstimmung mit dem Auszubildenden, und teilt diese zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der zuständigen Stelle mit.
Bei beiden Varianten handelt es sich um gleichrangige Verfahren, die mit einem gleichen Prüfungsziel (Feststellung der Prozessqualifikation), einem vergleichbaren Qualifikationsniveau sowie gleichwertigen Bewertungskriterien absolviert werden.
Beschreibung Variante 1:
Der betriebliche Auftrag stammt aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden, es muss eine praktische Arbeit/Aufgabe durchgeführt werden. Dieser muss zur Genehmigung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Die Durchführungszeiträume betragen 18 Stunden. Über die Durchführung des betrieblichen Auftrages erstellt der Prüfling praxisbezogene Unterlagen. Diese dienen als Grundlage für das 30-minütige Fachgespräch. Hinweis zu Variante 1: Die praxisbezogenen Unterlagen sollen während des gesamten Prozesses erstellt und nicht für die Prüfung gesondert erstellt werden. Dies können beispielsweise Prüf- und Messprotokolle sein, aber auch auftragsbezogene Unterlagen wie Liefer- und Materialscheine.
Beschreibung Variante 2:
Die praktische Aufgabe ist eine bundeseinheitliche Aufgabenstellung. In 14 Stunden muss hier der Prüfling eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten, mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes 20-minütiges Fachgespräch führen. Die Vorbereitung der praktischen Aufgabe umfasst 11 Stunden und findet ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses im Ausbildungsbetrieb statt, während die Durchführung und Nachbereitung an einem Prüfungstag unter Anwesenheit des Prüfungsausschusses innerhalb von 6 Stunden stattfinden.
Bei beiden Varianten werden die vier Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle eines vollständigen, betrieblichen Handlungszyklus abgeprüft.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist eine Zusatzqualifikation möglich. Es können eine oder mehrere Zusatzqualifikationen vereinbart werden:
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Systemintegration,
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Prozessintegration,
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Additive Fertigungsverfahren und
-
IT-gestützte Anlagenänderung.
Der Antrag auf Prüfung einer Zusatzqualifikation muss durch den Auszubildenden im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation wird mittels fallbezogenen Fachgespräches durchgeführt, für die eine praxisbezogene Aufgabe durch den Prüfling durchzuführen und mit einem dreiseitigen Report vorzubereiten ist.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
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Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
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Nach 18 Monaten Ausbildungszeit
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Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
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Am Ende der Berufsausbildung
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Fortbildung | Einordnung im DQR |
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Industriemeister/-in (Gepr.) - Fachrichtung Metall
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DQR 6
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