Berufe A bis Z

Industriekeramiker/-in Verfahrenstechnik

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Industriekeramiker / Industriekeramikerinnen Verfahrenstechnik führen ihre Tätigkeiten zur Herstellung von Porzellan, Gebrauchs- und Zierkeramik, Baukeramik, Feuerfestkeramik, Sanitärkeramik und Technischer Keramik in Werk- und Produktionsstätten der Keramik- und Porzellanindustrie durch.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Betriebliche und technische Kommunikation,
  • Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse,
  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen,
  • Formgebung und Veredlung,
  • Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
  • Trocknen und Brennen,
  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen,
  • Vorbereiten keramischer Massen und Glasuren,
  • Herstellen von Einrichtungen,
  • Herstellen von Arbeitsformen,
  • Keramische Massen formen,
  • Trocknen und Brennen,
  • Glasieren und Dekorieren,
  • Sortieren und Nachbearbeiten.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie vom 03.06.2005.
Inkrafttreten: 01.08.2005

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf
Rodaer Str. 45
07626 Hermsdorf
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.

Zwischenprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Praktischer Teil
7 Stunden
Ermittlung des Wissensstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
360 Minuten
Praktischer Teil
14 Stunden

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 20 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen.
Für die praktische Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer Einrichtung oder
  2. Formen und Veredeln eines keramischen Werkstückes.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbstständig und kundenorientiert planen und durchführen, Arbeitszusammenhänge erkennen, keramische Roh-, Hilfs- und Werkstoffe auswählen, keramische Berechnungen durchführen, technische Unterlagen anwenden, Prüfverfahren anwenden, Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und beurteilen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung durchführen kann. Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Sachverhalte darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe begründen kann. Die Ausführung der Arbeitsaufgabe ist mit 80 Prozent und das Fachgespräch mit 20 Prozent zu gewichten.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Industriemeister/in Fachrichtung Keramik
DQR6