Industriekeramiker/-in Anlagentechnik

Industriekeramiker/-in Anlagentechnik
Zum 1. August 2005 wuerden die vier neuen Ausbildungsberufe Industriekeramiker/-in Anlagentechnik, Industriekeramiker/-in Dekorationstechnik, Industriekeramiker/-in Modelltechnik und Industriekeramiker/-in Verfahrenstechnik in Kraft treten. Ziel der Neuordnungen ist eine Neustrukturierung der bisherigen Ausbildungsberufe in der keramischen Industrie. Um die Zugehörigkeit zu einem Berufsbereich zu dokumentieren wurden eine gemeinsame Berufsbezeichnung mit vier Ausdifferenzierungen gewählt.
Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Industriekeramiker/-in Anlagentechnik ersetzt die bisherige Berufsausbildung zum/zur Industriekeramiker/-in Fachrichtung Mechanik. Die Fachrichtung Formgebung wurde in den neuen Ausbildungsberuf Industriekeramiker/-in Verfahrenstechnik integriert. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen wird die Verordnung Industriekeramiker/-in vom 9. Februar 1983 aufgehoben.
Für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker/-in Anlagentechnik, wie auch für die drei weiteren modernisierten industriellen keramischen Berufe, wurde gemeinsame, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Umfang von 12 Monaten festgelegt. Darüber hinaus wurden für jeden Ausbildungsberuf jeweils 24 Monaten berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse erarbeitet.
Für alle Berufe wurden Qualifikationsanforderungen, wie das Bewerten und Dokumentieren von Arbeitsergebnissen sowie des Durchführens von qualitätssichernden Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich und im Betriebsablauf stärker berücksichtigt. Weitere Anforderungen, wie das Arbeiten im Team, das Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen unter Beachtung von Prozessabläufen wurden neu aufgenommen. Darüber hinaus sind Qualifikationsanforderungen in Bezug auf die betriebliche und technische Kommunikation, wie das Anwenden englischer Fachbegriffe und die situationsgerechte und zielorientierte Gesprächsführung hinzu gekommen.
Ebenfalls im Rahmen der für alle Berufe gemeinsamen 12-monatigen Qualifikationen wurden fachliche Anforderungen aus den Bereichen Modelle und Formen, Formgebungsverfahren, Trocknen und Brennen sowie mechanischer Veredlungstechniken integriert.
Über die für alle Berufe gemeinsamen Qualifikationen hinaus, wurden die Ausbildungsinhalte des/der Industriekeramiker/-in Anlagentechnik neu strukturiert. Dabei wurden erhöhte Qualifikationsanforderungen in Bezug auf das selbstständige Bedienen und Instandhalten von Produktionseinrichtungen, das Dokumentieren von Fertigungsfehlern und deren Beseitigung sowie das Anwenden von Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigt. Neu aufgenommen wurden Fertigkeiten und Kenntnisse aus dem Bereich Elektrotechnik.
Die Struktur der Zwischen- und Abschlussprüfung wurde grundlegend verändert und handlungsorientiert entwickelt. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse der ersten 18 Monate. Im praktischen Prüfungsteil der Zwischen- und Abschlussprüfungen werden jeweils eine Arbeitsaufgabe einschließlich eines Fachgesprächs durchgeführt. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung wurden anstelle von Prüfungsfächern umfassende Prüfungsbereiche festgelegt.
Ebenfalls neu erarbeitet wurde der schulische Rahmenlehrplan. Die Lernfelder wurden orientiert an betrieblichen Handlungen entwickelt.

Arbeitsgebiete:
Industriekeramiker/Industriekeramikerinnen Anlagentechnik führen ihre Tätigkeiten zur Herstellung von Porzellan, Gebrauchs- und Zierkeramik, Baukeramik, Feuerfestkeramik, Sanitärkeramik und Technischer Keramik in Werk- und Produktionsstätten der Keramik- und Porzellanindustrie durch.

Berufliche Fähigkeiten:
Industriekeramiker/Industriekeramikerin
Ausbildungsschwerpunkte:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
4. Umweltschutz
5. Betriebliche und technische Kommunikation
6. Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse
7. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen
8. Formgebung und Veredlung
9. Warten und Pflegen von Betriebsmitteln
10. Trocknen und Brennen
11. Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
12. Messen, Steuern und Regeln
13. Elektrotechnik
14. Metalltechnik
15. Bedienen von Produktionsmaschinen und -anlagen zur Aufbereitung
16. Bedienen von Produktionsmaschinen und -anlagen zur Formgebung
17. Bedienen von Produktionsmaschinen zur Veredlung, Endbearbeitung und Verpackung
18. Bedienen von Trocknungs- und Brennanlagen
19. Instandhalten von Produktionseinrichtungen

Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Inkrafttreten:
1. August 2005
Verordnung vom 3. Juni 2005
Berufsschule:

Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf
Rodaer Str. 45
07626 Hermsdorf
Tel. 036601 4 74 02

Knobelsdorffschule OSZ Bautechnik I
Nonnendammallee 140 - 143
13599 Berlin
Tel. 030 33 50 30


Alle Prüfungstermine auf einen Blick.