Hochbaufachwerker/-in
Für lernbehinderte Jugendliche (Ausbildungsberuf nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes)
Personenkreis/Voraussetzungen:
Personenkreis/Voraussetzungen:
- Keine Jugendlichen mit schweren Hüftgelenkschäden oder Behinderte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Bei Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der Sinnesorgane, mit Anfallsleiden, Herz- oder Kreislauferkrankungen zur Klärung der körperlichen Eignung Facharzt einschalten. Körperliche Belastungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft, vollbelastbare Wirbelsäule.
- technisches Verständnis für Maschinen und Geräte.
- Unempfindlichkeit gegen Hitze, Kälte, Dämpfe, Nässe.
- Schwindelfreiheit und Trittsicherheit (Arbeit auf Gerüsten).
Arbeitsgebiet:
Hochbaufachwerker sind die gut ausgebildeten "Helfer" auf der Baustelle. Sie stellen einfache Mörtel- und Betonmischungen her, können Baugeräte und Maschinen handhaben sowie einfache Baukörper aus künstlichen Steinen und Trennwänden herstellen. Sie verfügen auch über Grundkenntnisse des Schalungs- und Bewehrungsbaus.
Hochbaufachwerker sind die gut ausgebildeten "Helfer" auf der Baustelle. Sie stellen einfache Mörtel- und Betonmischungen her, können Baugeräte und Maschinen handhaben sowie einfache Baukörper aus künstlichen Steinen und Trennwänden herstellen. Sie verfügen auch über Grundkenntnisse des Schalungs- und Bewehrungsbaus.
Branchen/Betriebe:
Einsatz möglich in Industrie und Handwerk, Baubetriebe mit Schwerpunkt Hochbau
Einsatz möglich in Industrie und Handwerk, Baubetriebe mit Schwerpunkt Hochbau
Berufliche Fähigkeiten:
- Grundkenntnisse der Anwendung und Wartung der Werkzeuge und Geräte für Bauarbeiten
- Grundkenntnisse der Arten, Eigenschaften, Handelsformen und Verwendung von Zement, Kalk und Gips, sowie der Mischungsverhältnisse für Mörtel und Mörtelgruppen
- Herstellen von Mörtel- und Betonmischungen, Mischungsverhältnisse und deren Zugehörigkeit für Innen- und Außenputz, Estriche usw.
- Grundkenntnisse im Stemmen und Schließen von Wandschlitzen und Deckendurchbrüchen
- Grundfertigkeiten der Holzbearbeitung: Sägen, Nageln, Bohren, Schleifen und Klammern
- Grundkenntnisse der Arten, Formate, Eigenschaften und Verwendung künstlicher Steine und Platten
- Grundkenntnisse der Grundregeln von Mauerverbänden
- Herstellen von Rahmenkonstruktionen für Tür- und Fensterstürze
- Herstellen von Leichtbauwänden und abgehängten Decken einschließlich der Unterkonstruktion
- Kenntnisse des Mischens, Einbringens, Verdichtens und Nachbehandelns von Beton bei einfachen Bauteilen
- Grundkenntnisse des Betonstahls, der Einteilung, Eigenschaften und Verwendung
- Kenntnisse der Verbandsarten für tragende Wände und Zierverbände
- Kenntnisse der Verbandsregeln für Mauerwerke aller Art
- Einmauern von Holz oder Eisenträgern
- Herstellen von einfachem Wand- und Deckenputz
- Herstellen von Verbundestrich
- Herstellen von Verbundmauerwerk mit Reinigen und Verfugen
Ausbildungsschwerpunkte:
- Grundkenntnisse der Baustelleneinrichtung, des Baustellenablaufes und der Baustellensicherungsmaßnahmen
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz
- Grundfertigkeiten der Handhabung der Werkzeuge, Baugeräte und Baumaschinen
- Herstellen einfacher Mörtel- und Betonmischungen
- Herstellen einfacher Holzverbindungen und Schalungen (u. a. von Rahmenkonstruktionen für Tür- und Fensterstütze)
- Herstellen einfacher Baukörper aus künstlichen Steinen und Bauplatten
- Herstellen einfacher Bewehrungen und Stahlbetonbauteile
- Transportieren und Einbauen einfacher Fertigteile
- Herstellen von einfachem Wandputz und von Zementestrich
- Schließen von Schlitzen und Aussparungen
- Aufstellen einfacher Arbeits- und Schutzgerüste
- Lesen einfacher Zeichnungen, Skizzen und Verlegeplänen
- Grundkenntnisse der Baustoffbedarfsermittlung und Massenberechnungen
Die Ausbildung findet beim Bildungsträger im Auftrag der Agentur für Arbeit statt.
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
Inkrafttreten: | August 1995 Die IHK Potsdam erlässt auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 16. August 1995 als zuständige Stelle nach §48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBL I S. 1112), zuletzt geändert durch das Pflegeversicherungsgesetz vom 26. Mai 1994 (BGBi. I, S. 1014, 1068), in Verbindung mit §44 BBiG für die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher die besondere Regelung für die Berufsausbildung Behinderter zum Hochbaufachwerker. |
Berufsschule: | OSZ Eduard Maurer Berliner Str. 78 16761 Hennigsdorf Tel. 03302 54690 OSZ 1 Potsdam Jägerallee 23a 14469 Potsdam Tel. 0331 2897 101 Fax 0331 2897 102 |
Fortbildungsmöglichkeiten: | Maurer/-in |
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