Gold- und Silberschmied/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Goldschmiede gestalten und fertigen Schmuck. Die Entwürfe hierzu machen sie entweder selbst, oder aber sie arbeiten nach bereits bestehenden Vorlagen bzw. nach den Wünschen der Kunden. Sie verwenden Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin, Edel- und Schmucksteine, Perlen und Perlmut. Bei Schmuckstücken mit beweglichen Verbindungsteilen fertigen sie die Verschlüsse, Broschierungen, Ohr- und Manschettenknopfmechaniken an. Goldschmiede führen auch Reparaturen und Umarbeitungen durch. Sie verarbeiten Edelmetalle, dabei schmelzen, gießen, treiben, bohren und löten sie. Schmuckflächen verzieren sie durch Fräsen, Stechen, Ätzen, Ziselieren oder Emaillieren. Goldschmiede arbeiten überwiegend in Goldschmiedewerkstätten des Handwerks. Ist diesen Goldschmieden ein Ladengeschäft angeschlossen, beraten und verkaufen sie auch. Außerdem gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben der Industrie, die Schmuck in größeren und kleineren Serien herstellen.
Drei Fachrichtungen sind möglich:
  • In der Fachrichtung Schmuck stellen Goldschmiede alle Arten von Ansteck-, Hals-, Hand- und Armschmuck her.
  • In der Fachrichtung Juwelen liegt der Schwerpunkt auf der Herstellung des klassischen Juwelenschmucks mit hochwertigen Edelsteinen wie Diamanten, Smaragden und Rubinen.
  • In der Fachrichtung Ketten fertigen Goldschmiede vorwiegend Schmuckstücke wie Ketten, Bänder und Geflechte.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
  4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  5. Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln,
  6. Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
  7. Planen von Arbeitsabläufen,
  8. Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen,
  9. Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät,
  10. Umformen von Metallen,
  11. Trennen und Abtragen,
  12. Fügen,
  13. Legieren und Schmelzen,
  14. Anfertigen von Kleinwerkzeugen,
  15. Anfertigen von Schmuck mit Funktionsteilen,
  16. Anfertigen von Ketten,
  17. Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen,
  18. Behandeln von Oberflächen,
  19. Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen.

Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

In der Fachrichtung Schmuck:

  1. Gestalten von Schmuck,
  2. Formen von Schmuck und Schmuckteilen mit Hämmern und Punzen,
  3. Vorbereiten und Durchführen von Schmuckguß,
  4. Ausführen von flächengestaltenden Techniken,
  5. Ausführen von Juwelentechniken,
  6. Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen,
  7. Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Schmuck,
  8. Planen und Anfertigen kompletter Schmuckstücke;

In der Fachrichtung Juwelen:

  1. Gestalten von Juwelenschmuck,
  2. Ausführen von Juwelentechniken,
  3. Vorbereiten und Durchführen von Juwelenschmuckguß,
  4. Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen,
  5. Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Juwelenschmuck.
  6. Planen und Anfertigen kompletter Juwelenschmuckstücke;

In der Fachrichtung Ketten:

  1. Gestalten von Ketten,
  2. Vorbereiten von Drähten und Rohren sowie Anfertigen von Kettengliedern,
  3. Anfertigen von Ketten, Bändern und Geflechten,
  4. Verformen von Ketten, Bändern und Geflechten,
  5. Anfertigen von Kettenverschlüssen,
  6. Anbringen von Kettenverschlüssen, Zwischengliedern und Belötungen an Ketten und Bändern,
  7. Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3,5 Jahre (42 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/ zur Goldschmiedin vom 02.April 1992 (BGBl. I S. 556 vom 08.April 1992).
Inkrafttreten: 01.08.1992

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in den Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Staatliche Berufsbildende Schule - Thüringen (Arnstadt)
Karl-Liebknecht-Str. 27
99310 Arnstadt
Tel.: 03628-56280
Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Zwischenprüfung

Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Prüfstück anfertigen
7 Stunden - praktisch
50% der Zwischenprüfung
Schriftliche Aufgabenstellung
180 Minuten - schriftlich
50% der Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Ablauf der Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Prüfstück anfertigen
32 Stunden mit Dokumentation
50% des Endergebnisses
Technologie
120 Minuten - schriftlich
15% des Endergebnisses
Gestaltung und Arbeits-
planung
120 Minuten - schriftlich
15% des Endergebnisses
Technische Mathematik
60 Minuten - schriftlich
10% des Endergebnisses
Wirtschafts- und
Sozialkunde
60 Minuten - schriftlich
10% des Endergebnisses

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung
am Ende der Ausbildungszeit (42 Monate)
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Gold- und Silberschmiedemeister/ -in
DQR 6