Berufe A bis Z

Gleisbauer/-in (bis 31.07.2026)

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Gleisbauer/innen vor allem in Betrieben der Gleisbauindustrie sowie in Gleisbauhöfen der Deutschen Bahn.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
  • Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,
  • Herstellen von Bahnübergängen,
  • Verlegen von Gleisen und Weichen,
  • Instandhalten von Gleisen und Weichen,
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.
  • 1. Lehrjahr: 17-20 Wochen
  • 2. Lehrjahr: 11-13 Wochen
  • 3. Lehrjahr: 4 Wochen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (2. Stufe), bzw. 1 Jahr nach der zweijährigen 1. Stufe Tiefbaufacharbeiter, Schwerpunkt Gleisbau.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Bauwirtschaft vom 02.06.1999
Inkrafttreten: 01.08.1999
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Knobelsdorff-Schule
Oberstufenzentrum Bautechnik I
Nonnendammallee 140 – 143
13599 Berlin
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.

Zwischenprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
240 Minuten
Ermittlung des Wissensstandes
Praktischer Teil
8 Stunden
Ermittlung des Wissensstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
360 Minuten
Praktischer Teil
8 Stunden

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden drei praktische Aufgaben ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen von gleistechnischen Vermessungen,
  2. Herstellen eines Schienenstoßes,
  3. Montieren einer Weiche oder
  4. Herstellen eines Gleisbogens mit Rampe

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Gepr. Polier/in
DQR6
Technische/r Fachwirt/in
DQR6
Technische/r Betriebswirt/in
DQR6
Gepr. Industriemeister/in Fachrichtung Gleisbau
DQR6