Berufe A bis Z
Glasmacher/-in
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Glasmacher fertigen Glasartikel in den verschiedensten Formen. Von Hand werden Trinkgläser aller Art wie Becher und Kelchgläser, Geschenkartikel wie Vasen, Kerzenhalter, Schalen, Glasteller und Beleuchtungsglas hergestellt. In der Hauptsache geht es dabei um das Glasblasen. Hierbei wird mit einer Glaspfeife aus einem flüssigen Glastropfen zunächst eine Kugel geblasen, die dann aus der freien Hand vor- oder fertiggeformt wird. Je nach Bedarf werden die so geformten Gläser noch mit Farbglas überzogen oder auch mit Henkeln oder Stielen versehen. Zur Herstellung von Behälterglas, wie zum Beispiel Getränkeflaschen, Konservenglas und sonstiges Verpackungsglas sowie Glaskolben und Glasröhren für Beleuchtungszwecke, Solareinsatz und technisch-medizinische Verwendung, werden vollautomatisch arbeitende Maschinen eingesetzt. Glasmacher bearbeiten auch bereits industriell vorgefertigte Glasartikel, indem sie diese wieder erwärmen und dann fertig formen.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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Berufsbildung,
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
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Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
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Handhaben und Pflegen von Maschinen für die Handglasformung, von Arbeitsgeräten und von Einrichtungen,
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Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases,
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Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen,
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Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels,
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Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen,
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Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten,
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Fertigformen vorgeformter Glasposten,
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Freiformen von Glasposten,
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Verformen von Glasgegenständen nach Wiedererwärmen,
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Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände,
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Überfangen von Glasposten,
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Formen und Ansetzen von Glasrohlingen,
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Qualitätssicherung.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin vom 15.07.1985.
Inkrafttreten: 01.08.1985
Welche ist die zuständige Berufsschule?
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Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Beschulungsform
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|---|---|---|
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alle
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Staatliches Berufsschulzentrum
Arnstadt-Ilmenau
Am Ehrenberg 1
98693 Ilmenau |
Wochenblock
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Wie läuft die Prüfung ab?
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zwischenprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Schriftlicher Teil
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180 Minuten
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Ermittlung des Wissensstandes
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Praktischer Teil
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7 Stunden
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Ermittlung des Wissensstandes
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Abschlussprüfung
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Schriftlicher Teil
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360 Minuten
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Praktischer Teil
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8 Stunden
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Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 8 Stunden 5 Arbeitsproben durchführen und 4 Prüfungsstücke anfertigen.
Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
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Anfangen der erforderlichen Glasmenge über Kölbel oder Nabel,
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Wulgern, Formen, Auf- und Einblasen eines angefangenen Glaspostens,
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Einblasen eines vorgeformten Glaspostens in eine Fertigform,
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Eindrücken und Einblasen eines Glaspostens in eine Optikform,
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Freiformen eines Glaspostens.
Als Prüfungsstücke kommen insbesondere in Betracht:
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angefangene und eingeblasene Glasposten für zwei gleiche Kelche oder Becher,
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angefangene und eingeblasene Glasposten für zwei gleiche Schalen oder Vasen,
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angefangene und nach Maß eingeblasene Glasposten für zwei gleiche Zylinder,
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ein nach Vorlage freigeformter, gesponnener, aufgeblasener und aufgetriebener Glasposten,
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ein Überfangmantel,
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ein einfacher, angesetzter und ausgezogener Stiel,
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eine in mittlerer Größe aufgeschnittene und geformte Bodenplatte,
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ein in eine Optikform eingeblasener Becher.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
|---|---|
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Zwischenprüfung
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Im vierten Ausbildungshalbjahr
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Abschlussprüfung
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Am Ende der Berufsausbildung
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
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Meister
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DQR 6
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