IHK24

Fachkraft Küche (ab 01.08.2022)

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Fachkräfte Küche arbeiten vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie, insbesondere in Hotels und Restaurants sowie in der Gemeinschaftsgastronomie zum Beispiel in Schulen, Mensen, Krankenhäusern, Altenheimen und Betriebsrestaurants.
Sie bereiten einfache Speisen und Gerichte zu, garnieren diese und richten Sie an. Dazu zählen Salate, Eierspeisen, Gemüsegerichte, einfache Suppen, Soßen und Eintöpfe, Sättigungsbeilagen sowie einfache Fleisch- und Fischgerichte. Des weiteren gehören das Annehmen und Einlagern von Waren, Einsetzen von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln, Anwenden von Arbeitstechniken und Garverfahren in der Küche zu ihren Aufgaben. Dabei arbeiten sie im Team, setzen Hygienemaßnahmen um und beachten Nachhaltigkeitsaspekte.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:
berufsprofilgebende Qualifikationen:
  • Umgang mit Gästen und Teammitgliedern
  • Annahme und Einlagerung von Waren
  • Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln
  • Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst
  • Zubereitung von Salaten, Eierspeisen, einfachen Speisen und Gerichten aus pflanzlichen Nahrungsmitteln und aus Pilzen
  • Anrichten und Garnieren von kalten Gerichten, von Süßspeisen und von Desserts
  • Zubereitung von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen
  • Zubereitung von Sättigungsbeilagen
  • Zubereitung von einfachen Fleisch- und Fischgerichten
integrative Qualifikationen:
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • digitalisierte Arbeitswelt
  • Durchführung von Hygienemaßnahmen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 2 Jahre (24 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche (Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung – FKüAusbV)* Vom 9. März 2022
2022 Inkrafttreten: 01.08.2022

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ Johanna Just Potsdam
Berliner Straße 114-115, 14467 Potsdam
Wochenblock
Prignitz (P)

OSZ Prignitz
Bad Wilsnacker Str. 48, 19322 Wittenberge
Wochenblock
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Oberhavel (OHV)
OSZ Neuruppin
Alt Ruppiner Allee 39, 16816 Neuruppin,
Wochenblock
Genehmigte Ersatzschule / Berufsschule
Aufnahme aus allen Landkreisen und Bundesländern möglich
Private Berufsschule für Hotellerie und Gastronomie des AVT
Genehmigte Ersatzschule/ Berufsschule Ausbildungsverbund Teltow e.V.
Oderstr. 57, 14513 Teltow
2Tage / Woche
Genehmigte Ersatzschule / Berufsschule
Oberlinschule - Berufliche Schulen
Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH
Steinstr. 80/82/84, 14480 Potsdam

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht ins Endergebnis ein. Sie soll im 3. Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Küchentechnische Praxis
45 Minuten schriftlich
20 % des Gesamtergebnisses
90 Minuten praktisch 80 % des Gesamtergebnisses

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten
240 Minuten praktisch inkl. 15 Minuten Fachgespräch + 60 Minuten schriftlich
70% des Gesamtergebnisses
Produkte und Lagerhaltung
90 Minuten schriftlich
20 % des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses

Ablauf der praktischen Prüfung

Die Prüfung besteht aus 2 Teilbereichen.
Im ersten Teil sind innerhalb von 60 Minutenpraxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Innerhalb des Prüfungsbereichs „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“ wird der 1. Teil mit 30 % gewichtet. Dabei muss der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • Lebensmittel ihren Verwendungsmöglichkeiten zuzuordnen und die Zubereitungsmöglichkeiten der Lebensmittel zu erläutern
  • die Arbeitsabläufe zu planen
  • einfache Speisen und Gerichte unter Verwendung verschiedener Garverfahren zuzubereiten und anzurichten
  • bei der Zubereitung und beim Anrichten von einfachen Speisen und Gerichten die Vorschriften für die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene zu beachten
  • bei der Zubereitung und beim Anrichten von einfachen Speisen und Gerichten Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ergreifen
  • den Umgang mit Gästen sowie mit Kollegen und Kolleginnen zu beschreiben
Im zweiten Teil muss eine Arbeitsaufgabe durchgeführt und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt werden. Innerhalb des Prüfungsbereichs „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“ wird der 2. Teil mit 70 % gewichtet. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt vier Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
14 Kalendertage vor dem Prüfungstag werden dem Prüfling zwei Listen mit Lebensmitteln für einen Warenkorb bekanntgegeben. Die eine Liste enthält Pflichtbestandteile. Die andere Liste enthält Wahlbestandteile, aus denen der Prüfling nach Bedarf auswählt. Der Warenkorb ist so zusammengestellt, dass dem Prüfling verschiedene Zubereitungsvarianten ermöglicht werden. Auf der Grundlage der bekanntgegebenen Listen für den Warenkorb kann der Prüfling einen Arbeitsablaufplan erstellen, am Prüfungstag mitbringen und als Hilfsmittel für die Zubereitung der Vorspeise und des Hauptgerichtes verwenden. Die Erstellung des Arbeitsablaufplans ist freiwillig.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen, welche die Planung, die Zubereitung und das Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes beinhaltet.
In diesem Prüfungsteil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • als Vorspeise einen Salat oder eine einfache Suppe für vier Personen zuzubereiten und anzurichten
  • ein einfaches Hauptgericht mit Schlachtfleisch, Hausgeflügel oder Fisch, mit einer Soße, mit einer Gemüsebeilage und mit einer Sättigungsbeilage für vier Personen zuzubereiten und anzurichten
  • vor der Zubereitung die Arbeitsschritte zu planen und stichpunktartig einen Arbeitsablaufplan zu erstellen
  • die Arbeitsabläufe zu strukturieren und Maßnahmen zur Arbeitsorganisation zu ergreifen
  • Arbeits- und Schnitttechniken auszuwählen und anzuwenden
  • Geräte und Maschinen einzusetzen
  • verschiedene Garverfahren anzuwenden
  • die Verkaufsfähigkeit der zubereiteten einfachen Speisen und Gerichte sicherzustellen
  • die Hygieneanforderungen zu beachten
  • wirtschaftlich mit Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Energie und Wasser umzugehen
  • die zeitlichen Vorgaben einzuhalten.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation vorgesehen.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im 3. Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen:Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-AKA)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 3 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Koch / Köchin
DQR 4
Diätkoch / -köchin DQR 5
Fachwirt/-in im Gastgewerbe DQR 6
Gepr. Küchenmeister DQR 6