Fachkraft für Gastronomie (Fachrichtung Restaurantservice oder Systemgastronomie) seit 01.08.2022
Die Berufe der Hotellerie und Gastronomie gelten seit Jahrzehnten als einer der Klassiker unter den dualen Erstausbildungen und als Synonym für einen soliden Einstieg in die Arbeitswelt. Nach über 20 Jahren wurden die Verordnungen aus dem Jahr 1998 nun grundlegend überarbeitet und modernisiert, um die Berufsfamilie der gastgewerblichen Ausbildungsberufe angesichts der Veränderungen der beruflichen Anforderungen in einem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler werdenden Arbeitsumfeld zukunftsfähig zu erhalten und die Qualität der Ausbildung zu sichern und zu verbessern.
Arbeitsgebiete
Die Fachkraft im Gastgewerbe stellt einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen her und richtet sie an, schenkt Getränke aus und stellt Aufguss- und Heißgetränke her, serviert Speisen und Getränke, richtet Gäste- und Wirtschaftsräume her, lagert Waren und überwacht Bestände, führt Verwaltungsarbeiten aus, wirkt bei Verkaufsaktionen mit, nimmt Reservierungen entgegen, empfängt und betreut Gäste. In der Fachrichtung Restaurantservice nimmt die Fachkraft grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst war, in der Fachrichtung Systemgastronomie grundlegende Aufgaben in der Küche oder der Produktion. Beide Fachkräfte verfügen über die Kompetenz, Restaurantservice unter Berücksichtigung von Gästewünschen und betriebsspezifischen Gegebenheiten auszuführen.
Die neue Ausbildungsordnung wurde kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt.
Die bisherige Fachkraft im Gastgewerbe wurde in Fachkraft für Gastronomie umbenannt. Die Ausbildungsdauer von zwei Jahren sowie die klassische Prüfungsform mit Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt erhalten. Es wird eine Differenzierung in die Schwerpunkte Restaurantservice und Systemgastronomie eingeführt. Eine Fortsetzung im dritten Ausbildungsjahr ist künftig nur noch in den 3-jährigen Berufen Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie möglich. Die Anrechnung der Abschlussprüfung der Fachkraft für Gastronomie auf Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie ist möglich.
Die bisherige Fachkraft im Gastgewerbe wurde in Fachkraft für Gastronomie umbenannt. Die Ausbildungsdauer von zwei Jahren sowie die klassische Prüfungsform mit Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt erhalten. Es wird eine Differenzierung in die Schwerpunkte Restaurantservice und Systemgastronomie eingeführt. Eine Fortsetzung im dritten Ausbildungsjahr ist künftig nur noch in den 3-jährigen Berufen Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie möglich. Die Anrechnung der Abschlussprüfung der Fachkraft für Gastronomie auf Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie ist möglich.
Gliederung der Berufsausbildung
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
- Durchführung von Hygienemaßnahmen
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb,
- Annahme und Einlagerung von Waren,
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service
- Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen
berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
in der Fachrichtung Restaurantservice:
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service
in der Fachrichtung Systemgastronomie:
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion
- Umgang mit Gästen
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Inkrafttreten: 01. August 2022 (Verordnung vom März 2022)
Berufsschulen
Fax: 0331 2897347
Mail: info@osz-j-just.de
Unterrichtsform: Blockunterricht
Oderstraße 57
14513 Teltow
Telefon: 03328 47120
Fax: 03328 475119
Mail: heinrich@avt-bildung.de
Unterrichtsform: 2 Tage/Woche
Mail: osz@opr.de
Unterrichtsform: Blockunterricht
Fax: 03877 924730
Unterrichtsform: Blockunterricht
Fortbildungsmöglichkeiten
Die Berufsausbildung kann bei Eignung in einem der beiden gastgewerblichen Ausbildungsberufe Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie fortgesetzt werden.
Zuständig für Ausbildungsberatung: Susanne Stadie, Tel. 0331 2786 408 E-Mail: susanne.stadie@ihk-potsdam.de
Zuständig für Prüfungswesen: Peter Reise, Tel. 0331 2786 304 E-Mail: peter.reise@ihk-potsdam.de
Alle Prüfungstermine auf einen Blick
Weitere Links:
Struktur der Berufsausbildung Struktur Ausbildung Service 01.08.2022
Verordnung über die Berufsausbildungen in der Hotellerie und Gastronomie BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen