Berufe A bis Z

Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Eisenbahner/-innen im Betriebsdienst Lokführer/in und Transport arbeiten in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs. Sie arbeiten als Lokrangierführer/-innen oder Triebfahrzeugführer/-innen. Sie rangieren Wagen und Fahrzeuge. Sie steuern Triebfahrzeuge im Nah-, Fern- und Güterverkehr und transportieren dabei Personen oder Güter.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. die Sicherheitsrichtlinien für den Eisenbahnbetrieb anwenden,
  2. rechtliche Regelungen einhalten; die Rollen der Beteiligten im Eisenbahnbetrieb und ihre Aufgaben im Eisenbahnsystem verstehen und unterscheiden
  3. Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen einschließlich technischer Serviceeinrichtungen nach ihren Zwecken unterscheiden
  4. Steuerung und Sicherung der Zugfolge, Fahrwegelemente und Fahrstraßen in ihrer Funktion beschreiben und unterscheiden
  5. Zugbeeinflussungssysteme beschreiben und unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen
  6. am Notfallmanagement mitwirken
  1. Aufträge entgegennehmen und die für die Ausführung notwendigen Arbeitsmittel auf ihre Einsatzfähigkeit prüfen
  2. Fahrzeuge vor und nach der Fahrt prüfen,
  3. Bremsen prüfen und bedienen
  4. Zug- und Rangierfahrten im Regelfall durchführen,
  5. Zug- und Rangierfahrten bei Abweichungen und Störungen durchführen
  6. Verkehrs-, Personal- und Fahrzeugdispositionen sowie Planung innerhalb des Aufgabengebietes beschreiben und
  7. Güter transportieren und Personen befördern
  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  4. digitalisierte Arbeitswelt,
  5. wirken an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen und
  6. Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie von Kundenkommunikation

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport (Lokführer- und Transportausbildungsverordnung – LTAusbV) vom 14. März 2022.
Inkrafttreten: 01.08.2022

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
  • Brandenburg a.d.H. (BRB)
  • Havelland (HVL)
  • Oberhavel (OHV)
  • Ostprignitz-Ruppin (OPR)
  • Potsdam (P)
  • Potsdam-Mittelmark (PM)
  • Prignitz (PR)
  • Teltow-Fläming (TF)
Georg-Schlesinger-Schule
Oberstufenzentrum Maschinen-, Fertigungstechnik
Kühleweinstraße 5,
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 geht mit 20% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsbereich
Zeit und Art
Gewichtung im Ergebnis der AP1
Gewichtung am Gesamtergebnis der Abschlussprüfung
Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung
60 Minuten, schriftlich
50% des Ergebnisses des Teil 1 der Abschlussprüfung
20 % des Gesamtergebnisses
Arbeitsaufgabe in Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung
90 Minuten, praktisch
50% des Ergebnisses des Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Zeit und Art
Gewichtung
Prüfen von Triebfahrzeugen 90 Minuten praktische Arbeitsaufgabe, davon 10 Minuten situatives Fachgespräch mündlich 20 % des Gesamtergebnisses
Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen 180 Minuten, schriftlich 20 % des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten, schriftlich 10 % des Gesamtergebnisses
Zug- und Rangierfahrten durchführen
Teil1: 120 Minuten praktisch, 25 Minuten situatives Fachgespräch
Teil 2: 75 Minuten praktisch, 15 Minuten situatives Fachgespräch
30 % des Gesamtergebnisses
In der Abschlussprüfung Teil 2 werden drei Prüfungsbereiche schriftlich geprüft. Außerdem werden ein „Betrieblicher Auftrag“ sowie eine praktische Arbeitsaufgabe durchgeführt, die sich nach dem Einsatzgebiet (Güterverkehr oder Personenverkehr) richten.

Ablauf der praktischen Prüfung

Der Prüfungsbereiche “Zug- und Rangierfahrten durchführen” wird praktisch geprüft.
Im ersten Teil der praktischen Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Rangierfahrten sicher durchzuführen. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. Für den Nachweis hat der Prüfling einen betrieblichen Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags hat der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Nach der Durchführung wird mit dem Prüfling auf der Grundlage der Dokumentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch über den betrieblichen Auftrag geführt.
Die Prüfungszeit Teil 1 des Prüfungsbereiches “Zug- und Rangierfahrten durchführen” beträgt insgesamt 120 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 25 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, eine Zugfahrt sicher durchzuführen. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe zu Abweichungen und Störungen geführt. Die Zugfahrt kann digital mittels eines Simulationsprogramms abgebildet werden. Vorher ist dem Prüfling Gelegenheit zu geben, sich in dieses Simulationsprogramm einzuarbeiten.
Die Prüfungszeit Teil 2 des Prüfungsbereiches “Zug- und Rangierfahrten durchführen” beträgt insgesamt 75 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Fachwirt/-in für den Bahnbetrieb
DQR 6
Gepr. Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional
DQR 6
Gepr. Meister/-in für Bahnverkehr
DQR 6