Berufe A bis Z
Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Brauer und Mälzer und Brauerinnen und Mälzerinnen arbeiten in Brauereien, Mälzereien und Herstellungsbetrieben alkoholfreier Getränke, Betrieben der pharmazeutischen und chemischen Industrie sowie Betrieben der Lebensmittelherstellung und der Zulieferindustrie.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Berufsprofilgebende Qualifikationen:
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Auswählen, Annehmen und Lagern von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen,
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Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln,
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Ausführen von Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene,
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Herstellen von Malz,
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Herstellen von Würze,
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Gären, Reifen und Lagern von Bier,
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Filtrieren von Bier,
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Herstellen von
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alkoholfreien Bieren im Brauprozess oder durch nachträglichen Alkoholentzug,
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alkoholhaltigen oder alkoholfreien Biermischgetränken und
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alkoholfreien Erfrischungsgetränken,
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Abfüllen, Ausstatten und Lagern von Bier und der unter Nummer 8 genannten Getränke,
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Aufbauen, Betreiben, Pflegen und Überprüfen von Getränkeschankanlagen sowie Durchführen der Produktpflege, insbesondere die Beratung von Kunden zu Produkten und Gläserpflege und
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nachhaltiges Einsetzen von
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Energie zum Erwärmen, Kühlen, Transportieren und Reinigen,
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Kohlendioxid,
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Druckluft und
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Wasser als Rohstoff und Betriebsmittel.
Integrative Qualifikationen:
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Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
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digitalisierte Arbeitswelt,
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Planen von Arbeitsabläufen,
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
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Anwenden berufsbezogener Vorschriften.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer / zur Brauerin und Mälzerin vom 04.06.2021
Inkrafttreten: 01.08.2021
Ausbildungsordnung: BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Welche ist die zuständige Berufsschule?
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Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Beschulungsform
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Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
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Meldeschule: OSZ Ostprignitz Ruppin
Alt Ruppiner Allee 39
16816 Neuruppin
Emil Fischer Schule - Oberstufenzentrum Ernährung und Lebensmitteltechnik
Cyclopstr. 1-5 13437 Berlin |
Wochenblock
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Wie läuft die Prüfung ab?
Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen zu 25% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz
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Schriftlicher Teil
90 Minuten
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25%
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Praktischer Teil
100 Minuten
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Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 gehen zu 75% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
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Brauprozesse
Betriebstechnik
Verfahrenstechnologie
Wirtschafts- und Sozialkunde
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Schriftlicher Teil
210 Minuten
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30%
15%
20%
10%
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Praktischer Teil
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335 Minuten
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Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung
Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
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Brauprozesse,
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Betriebstechnik,
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Verfahrenstechnologie sowie
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Wirtschafts- und Sozialkunde.
Prüfungsbereich Brauprozesse
I. Im Prüfungsbereich Brauprozesse hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und verfahrenstechnologischer Vorgaben zu planen,
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Roh- und Hilfsstoffe sowie Betriebsmittel auszuwählen und zu beurteilen,
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Arbeitsmittel festzulegen und vorzubereiten,
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Messgeräte zu kalibrieren und einzusetzen,
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Brauprozesse zu steuern,
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Fehler und Qualitätsmängel zu ermitteln und zu beheben,
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Proben für mikrobiologische Untersuchungen bereitzustellen und Ergebnisse auszuwerten,
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sensorische und chemisch-technische Kontrollen durchzuführen,
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Maßnahmen zur Hygiene, zur Wirtschaftlichkeit und zur Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen,
-
Arbeitsergebnisse auszuwerten und zu dokumentieren sowie
-
fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und das Vorgehen bei der Herstellung der Erzeugnisse zu begründen.
II. Für den Nachweis nach Absatz 1 hat der Prüfling folgende Arbeitsproben durchzuführen:
-
zwei Arbeitsproben zu den Teilprozessen des Brauens und
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eine Arbeitsprobe in Form einer Qualitätskontrolle.
Während jeder der drei Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt.
III. Für die Arbeitsproben zu den Teilprozessen des Brauens wählt der Prüfungsausschuss zwei der folgenden Teilprozesse aus, wobei einer der Teilprozesse aus den Nummern 1 bis 4 und der andere Teilprozess aus den Nummern 5 bis 7 ausgewählt werden soll:
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Schroten,
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Maischen,
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Läutern,
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Würze kochen mit Hopfengabe,
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Würze kühlen, anstellen und Hefemanagement betreiben,
-
Haupt- und Nachgärung sowie Lagerung steuern oder
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Filtrieren.
Der jeweils gewählte Teilprozess kann digital mittels eines Simulationsprogramms abgebildet werden. Vorher ist dem Prüfling Gelegenheit zu geben, sich in dieses Simulationsprogramm einzuarbeiten.
IV. Für die Arbeitsprobe in Form einer Qualitätskontrolle soll der Prüfling
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die Qualität von Roh-, Zusatz- oder Hilfsstoffen, Halbfabrikaten oder Fertigprodukten beurteilen,
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bei der Qualitätskontrolle Proben ziehen und diese auswerten sowie
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Parameter bestimmen.
Prüfungsbereich Betriebstechnik
Im Prüfungsbereich Betriebstechnik hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
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Schankanlagen in Betrieb zu nehmen und zu übergeben,
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technische Einrichtungen zu warten,
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ein Anlagenteil aus dem Abfüllbereich zu rüsten oder umzurüsten.
Dabei soll er Anforderungen der Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit beachten. Die Ergebnisse sind zu bewerten und zu dokumentieren. Der Prüfling soll die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und die Vorgehensweise bei seiner Arbeit begründen.
Für den Nachweis hat der Prüfling eine Arbeitsprobe durchzuführen. Hierfür wählt der Prüfungsausschuss eine Tätigkeit Nummer 1 bis 3 aus. Während der Arbeitsprobe wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
|---|---|
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Teil 1
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viertes Ausbildungshalbjahr
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Teil 2
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am Ende der Berufsausbildung
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
|---|---|
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Brauer- und Mälzermeister/-in
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DQR 6
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