Bootsbauer/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Bootsbauer/Bootsbauerinnen der Fachrichtung Neu- Aus- und Umbau, stellen Rümpfe und Decks her und halten diese instand, stellen Innenausbauten her, stellen Masten und Spieren her, setzen diese und halten sie instand, stellen Aufbauten her, stellen strukturgebende und statisch relevante Bauteile her, stellen Mängel, Schäden und Fehler fest und ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung, erstellen Reparaturpläne und führen Reparaturen durch, stellen Oberflächen im Außen- und Innenbereich her, stellen Oberflächenbeschädigungen fest und beheben diese, bauen Ausrüstungsteile im Bereich Deck und Aufbau ein, bauen technische Geräte, Anlagen und Systeme ein und prüfen deren Funktionen, führen Dämm- und Isolierungsmaßnahmen gegen Feuchtigkeit, Schall, Wärme, Kälte und Brand durch, nutzen Werkzeuge, bedienen Geräte und Maschinen und halten diese instand, bearbeiten, verarbeiten und lagern z.B. Holz, Metalle und Kunststoffe, wenden unterschiedliche Fügetechniken an, stellen Faserverbundwerkstoffe her und verarbeiten diese, transportieren Boote und Lasten, beraten und informieren Kunden, planen qualitätssichernde Maßnahmen und setzen diese um, beachten Unfallverhütungsvorschriften, entsorgen Abfallstoffe fachgerecht, planen und dokumentieren Arbeitsabläufe und arbeiten im Team, wenden technische Unterlagen an, berücksichtigen Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie den Umweltschutz bei der Arbeit.
Bootsbauer/Bootsbauerinnen der Fachrichtung Technik prüfen technische Anlagen und Systeme, installieren und warten bordelektrische und bordelektronische Komponenten, montieren und warten Energiespeicher und nutzen Energiequellen, montieren und warten Ver- und Entsorgungseinrichtungen, montieren und warten mechanische und hydraulische Systeme sowie Ausrüstungen, montieren antriebs- und vortriebstechnische Anlagen und warten diese, rüsten Masten und Spieren aus, montieren, trimmen und warten Riggsysteme, montieren unterschiedliche technische Bordeinrichtungen und warten diese, wintern technische Anlagen und Systeme ein und aus, erstellen Reparaturpläne und führen Reparaturen durch, nutzen Werkzeuge und bedienen Geräte und Maschinen und halten diese instand, wenden unterschiedliche Fügetechniken an, stellen Faserverbundwerkstoffe her und verarbeiten diese, transportieren Boote und Lasten, beraten und informieren Kunden, stellen Mängel, Schäden und Fehler fest und ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung, planen qualitätssichernde Maßnahmen und setzen diese um, beachten Unfallverhütungsvorschriften, entsorgen Abfallstoffe fachgerecht, planen und dokumentieren Arbeitsabläufe und arbeiten im Team, wenden technische Unterlagen an, berücksichtigen Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie den Umweltschutz bei der Arbeit.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in

Berufsprofilgebende Qualifikationen:

Abschnitt A
  1. Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Vorrichtungen,
  2. Bearbeiten, Verarbeiten und Lagern von Werkstoffen, Herstellen von Werkstücken,
  3. Herstellen von Verbindungen,
  4. Herstellen und Verarbeiten von Faserverbundwerkstoffen,
  5. Behandeln von Oberflächen,
  6. Herstellen von Vorrichtungen, Schablonen und Modellen,
  7. Einbauen von Ausrüstungsteilen im Bereich Deck und Aufbau,
  8. Setzten von Masten und Spieren,
  9. Einbauen von technischen Geräten, Anlagen und Systemen, Durchführen von Funktionsprüfungen,
  10. Anwenden von Dämm- und Isolierungstechniken sowie Maßnahmen zum Brandschutz,
  11. Instandhalten,
  12. Transportieren und Lagern;
Abschnitt B
  1. Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau:
  2. Herstellen und Instandhalten von Rümpfen und Decks,
  3. Herstellen von Innenausbauten,
  4. Herstellen, Instandhalten und Reparieren von Masten und Spieren,
  5. Herstellen von Aufbauten,
  6. Herstellen von strukturgebenden und statisch relevanten Bauteilen,
  7. Reparieren,
  8. Herstellen und Instandsetzen von Oberflächen;
Abschnitt C
  1. Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Technik:
  2. Prüfen von technischen Anlagen und Systemen,
  3. Montieren und Warten von Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
  4. Installieren und Warten von bordelektrischen und bordelektronischen Komponenten,
  5. Montieren und Warten von Energiespeichern, Nutzen von Energiequellen,
  6. Montieren und Warten von mechanischen und hydraulischen Systemen sowie von Ausrüstungen,
  7. Montieren und Warten von antriebs- und vortriebstechnischen Anlagen,
  8. Ausrüsten, Montieren, Warten und Trimmen von Riggsystemen,
  9. Montieren und Warten von technischen Bordeinrichtungen,
  10. Ein- und Auswintern von technischen Anlagen und Systemen;
Abschnitt D
  1. Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  2. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  3. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  5. Umweltschutz,
  6. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  7. Betriebliche und technische Kommunikation,
  8. Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
  9. Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen,
  10. Qualitätssichernde Maßnahmen,
  11. Kundenorientierung und Serviceleistungen

Einsatzgebiete bzw. Fachrichtungen:

  • 1. Neu-, Aus- und Umbau oder
  • 2. Technik
Das Einsatzgebiet/Fachrichtung wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Qualifikationen nach Absatz 1 vermittelt werden können.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3,5 Jahre (42 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/ in vom 08.06.2011 (BGBl. I S. 1058)
Inkrafttreten: 01. August 2011
Ausbildungsordnung Bootsbauer/Bootsbauerinnen der Fachrichtung Neu- Aus- und Umbau: BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Ausbildungsordnung Bootsbauer/Bootsbauerinnen der Fachrichtung Technik: BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in den Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck - Landesberufsschule für Bootsbauer
Wiekstr. 5
23570 Lübeck-Travemünde
Blockunterricht
2 Wochen Rhythmus

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen zu 25% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
komplexe Arbeitsaufgabe
schriftliche Aufgaben
7 Stunden - praktisch
60 Minuten - schriftlich
50% - Teil 1
50% - Teil 1

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 gehen zu 75% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Planung und Fertigung
120 Minuten schriftlich
15% des Teil 2 - Theorie
Montage und Instandhaltung
120 Minuten schriftlich
15% des Teil 2 - Theorie
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% des Teil 2 - Theorie
Praktische Arbeitsaufgabe mit begleitendem Fachgespräch
24 Stunden praktisch
(Durchführung)
20 Minuten Gespräch
100% Teil 2 - Praxis

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Zum Ende 2. Ausbildungsjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Boots- und Schiffbaumeister/-in
DQR 6