Bodenleger/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Bodenleger/innen arbeiten insbesondere in Fußbodenverlegebetrieben, in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks sowie in allen Betrieben, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel in Raumausstattungsabteilungen von Warenhäusern und in Fachgeschäften für Bodenbeläge oder Raumausstattung.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
  7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
  8. Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
  9. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  10. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
  11. Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen,
  12. Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen,
  13. Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen,
  14. Behandeln von Oberflächen,
  15. Be- und Verarbeiten von Profilen,
  16. Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten,
  17. Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger zur Bodenlegerin vom 17.06.2002
Inkrafttreten: 01.08.2002

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ Planen, Bauen, Gestalten
Max-Bill-Schule
Gustav-Adolf-Straße 66
13086 Berlin Weißensee
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Zwischenprüfung

Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
120 Minuten
Ermittlung des Ausbildungsstandes
Praktischer Teil
7 Stunden
Ermittlung des Ausbildungsstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
360 Minuten
Praktischer Teil
14 Stunden

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung eine Arbeitsaufgabe I sowie eine Arbeitsaufgabe II durchführen und dokumentieren sowie während dieser Zeit ein Fachgespräch über eine der Arbeitsaufgaben führen.
  1. Für die Arbeitsaufgabe I kommt insbesondere das Gestalten und Verlegen eines textilen und eines elastischen Bodenbelages einschließlich des Herstellens des Untergrundes und des Anbringens von Abschlüssen in Betracht.
  2. Für die Arbeitsaufgabe II kommen insbesondere in Betracht:
    1. Verlegen eines Fertigparketts einschließlich des Herstellens des Untergrundes und des Anbringens von Abschlüssen,
    2. Verlegen eines Schichtwerkstoffes einschließlich des Herstellens des Untergrundes und des Anbringens von Abschlüssen oder
    3. Verlegen eines Korkbodens einschließlich des Herstellens des Untergrundes, des Behandelns der Oberfläche und des Anbringens von Abschlüssen.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbständig und kundenorientiert planen, die Arbeitszusammenhänge erkennen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Parkettlegermeister/in
DQR 6