Berufe A bis Z

Binnenschiffer/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Binnenschiffer und Binnenschifferinnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig. Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Steuerleute sowie im Schwerpunkt Personenschifffahrt die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Steuern von Fahrzeugen zur Unterstützung der Schiffsführung
  • Anwenden der Fahrzeugausrüstung
  • Be- und Entladen von Fahrzeugen
  • Instandhaltung von Schiffskörpern und deren Anlagen
  • Instandhaltung von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren
  • Feststellen von Störungen an Hydrauliksystemen und Ergreifen von Maßnahmen zu deren Behebung
  • Prüfen und Instandsetzen von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren
  • Befördern von Personen
  • Mitwirken in der Sozialgemeinschaft an Bord
  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
  • Handeln in Notfallsituationen
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt
  • Informieren und Kommunizieren
  1. Frachtschifffahrt: Be- und Entladen von Fahrzeugen
  2. Personenschifffahrt: Befördern von Personen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und Binnenschifferin (Binnenschifferausbildungsverordnung – BinSchAusbV) vom 02.03.2022
Inkrafttreten: 01.08.2022

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
  • Brandenburg a.d.H. (BRB)
  • Havelland (HVL)
  • Oberhavel (OHV)
  • Ostprignitz-Ruppin (OPR)
  • Potsdam (P)
  • Potsdam-Mittelmark (PM)
  • Prignitz (PR)
  • Teltow-Fläming (TF)
Berufsbildende Schulen „Otto Allendorf
Magdeburger Straße 302
39218 Schönebeck (Elbe)

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Nautik+ auftragsbezogenes Fachgespräch
Technik+ auftragsbezogenes Fachgespräch
Sicherheit+ auftragsbezogenes Fachgespräch
Theorieprüfung
210 Minuten schriftlich und praktisch
40% des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Störanalyse und Instandsetzung
240 Minuten schriftlich und praktisch
30% des Gesamtergebnisses
Schwerpunkt Frachtschifffahrt oder Schwerpunkt Personenschifffahrt
120 Minuten schriftlich und praktisch
20% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsart Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Gepr. Binnenschiffermeister/-in
DQR 6
Staatl. Gepr. Techniker/-in Schiffsbetriebstechnik DQR 6